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Landverkauf an Bruder nicht möglich

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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46 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon JueLue » So Aug 05, 2018 13:24

Eine Frage ist doch:
Wenn beide Parteien nicht - Landwirte sind, wird die Fläche doch vermutlich verpachtet sein.
Verkauf/Kauf bricht diesen Pachtvertrag doch nicht.

Ist das nicht auch ein Argument (für die Zulässigkeit des Verkaufs)?

JueLue
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon moosrain » Mo Aug 06, 2018 10:19

Trecker-fahrer hat geschrieben:Ja marius, du bist der einzige im Forum der das weiß!!
Jetzt tue uns doch bitte bitte den Gefallen und erzähl uns was das richtige ist.


....... vollste Zustimmung!!!!!!!! 100 Punkt :)
moosrain
 
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon 15er » Di Aug 07, 2018 9:57

Grüner Specht hat geschrieben:Hallo

Darf ich an meinem Bruder 5 ha Ackerland verkaufen ?

Wir sind beide keine Landwirte; haben beide keinen Betrieb.

Mein Pächter sagt, dass Ackerland nur an Landwirte verkauft werden darf.

Ansonsten schreitet die Landwirtschaftsbehörde ein.

Ausserdem legt die Landwirtschaftsbehörde auch den Kaufpreis fest.

Ist das wirklich so ?

Gruss Grüner Specht


Den Verkauf an deinen Bruder kriegst du auf jeden Fall iwie durch, da gibt es viele Möglichkeiten, Pachtverträge, Flächengröße oder irgendwelche Belastungen.

Wem ich aber mal richtig einheizen würde, wäre dein Pächter, der lügt dich wohlwissend an, hat der mehr Fläche von dir als die 5ha?
Wenn ja dann hoffentlich nicht mehr lang. So ein Pfosten.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon AEgro » Di Aug 07, 2018 12:36

Der Pächter ist garantiert genau so " allwissend " wie die meisten hier.
Sein Wissen hat er vom Höhrensagen und vom Stammtisch.
Er kennt sich in der Materie nicht aus, aber das mit dem Verkauf an Nichtlandwirte, weiß er zu 100 %. :klug:

Also mein Rat :
Laß dich von eienem kompetenten Rechtsanwalt oder Notar
oder am besten von der den Landkauf genehmigenden Stelle ( bei uns in BW, die Landwirtschaftsämter ) beraten,
denn eins ist sicher, ab einer best. Flächengröße ( unterschielich in den Bundesländern ) ist jeder Verkauf von landw. Grundstücken genehmigungspflichtig.
Geregelt ist das im " Grundstücksverkehrsgesetz ".
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C ... ehrsgesetz
Hier z. B. für BW http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... e&aiz=true
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Hafling » Di Aug 07, 2018 18:01

So ein ähnlicher Fall wird in unserer Familie auch bald anstehen, entsprechend wollten wir uns mit der Materie in Zukunft einmal näher auseinander setzen.
Der 6ha Acker soll in der Familie bleiben, aber eine Investgruppe kauft ringsumher alles auf, was sie habhaft werden kann.
Da sie bereits mehre umliegende Agrarbetriebe vollständig geschluckt hat und die nun nur noch Futter für ihre Biogasanlagen anbauen,
gilt sie als aktiver Landwirt und darf die Karte mit dem Vorkaufsrecht ausspielen.
Der Kaufpreis ist für die nur Nebensache.
Könnte man den Acker nicht vor Jahren schon als Sicherheit für ein Darlehen an das gewünschte Familienmitglied verpfändet haben
oder etwas in solch einer Art?
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Family Guy » Di Aug 07, 2018 19:23

AEgro hat geschrieben:Also mein Rat :
Laß dich von eienem kompetenten Rechtsanwalt oder Notar
oder am besten von der den Landkauf genehmigenden Stelle ( bei uns in BW, die Landwirtschaftsämter ) beraten,
denn eins ist sicher, ab einer best. Flächengröße ( unterschielich in den Bundesländern ) ist jeder Verkauf von landw. Grundstücken genehmigungspflichtig.


Family Guy hat geschrieben:
gerds hat geschrieben:Also der Verkauf wird von der zuständigen Behörde geprüft, diese hat den Verkauf zu genehmigen wenn
„.....der Erwerber oder Nießbraucher entweder der Ehegatte des Eigentümers oder mit dem Eigentümer in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist;...“
So sagt es das Grundstücksverkehrsgesetz.
Aber trotzdem mal kurz nen Anwalt befragen, weil manche Notare erzählen auch son Quatsch von nicht machbar ohne Vorkaufsrecht vom Landwirt.


Diese Formulierung ist eindeutig, der Verkauf an Verwandte ist vorgesehen und zulässig und deswegen kann gar kein Dritter sein, nicht vorhandenes, Vorkaufsrecht geltend machen.


T5060 hat geschrieben:
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn

1.eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband an der Veräußerung beteiligt ist, das veräußerte Grundstück im Gebiet der beteiligten Gemeinde oder des beteiligten Gemeindeverbandes liegt und durch einen Bauleitplan im Sinne des § 1 Abs. 2 des Baugesetzbuchs nachgewiesen wird, daß das Grundstück für andere als die in § 1 bezeichneten Zwecke vorgesehen ist;

2.ein landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Betrieb geschlossen veräußert oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wird oder an einem Grundstück ein Nießbrauch bestellt wird und der Erwerber oder Nießbraucher entweder der Ehegatte des Eigentümers oder mit dem Eigentümer in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist;


Soweit der Original-Gesetzestext §8 und lest den mal richtig

und noch ein Hinweis : Die Genehmigung kann vor der Beurkundung erteilt werden.


Damit ist alles gesagt, wieso sollte ein Vorkaufsrecht greifen? Lasst euch trotzdem von einem Steuerberater beraten, aber ihr braucht keine Winkelzüge oder Geheimtips.
Und so ein kleiner Wadenbeißer wie "Marius" kann auch nur die Kopierentaste drücken, um sich groß zu machen.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon marius » Di Aug 07, 2018 21:08

Family Guy hat geschrieben:
wieso sollte ein Vorkaufsrecht greifen? .


:lol:
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon meyenburg1975 » Di Aug 07, 2018 21:25

Hafling hat geschrieben:So ein ähnlicher Fall wird in unserer Familie auch bald anstehen, entsprechend wollten wir uns mit der Materie in Zukunft einmal näher auseinander setzen.
Der 6ha Acker soll in der Familie bleiben, aber eine Investgruppe kauft ringsumher alles auf, was sie habhaft werden kann.
Da sie bereits mehre umliegende Agrarbetriebe vollständig geschluckt hat und die nun nur noch Futter für ihre Biogasanlagen anbauen,
gilt sie als aktiver Landwirt und darf die Karte mit dem Vorkaufsrecht ausspielen.
Der Kaufpreis ist für die nur Nebensache.
Könnte man den Acker nicht vor Jahren schon als Sicherheit für ein Darlehen an das gewünschte Familienmitglied verpfändet haben
oder etwas in solch einer Art?


Gibt mehrere Möglichkeiten, fallbezogene persönliche Beratung auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Vielleicht nicht gerade beim Bauernverband...
Im Vorfeld einen langfristigen Pachtvertrag mit dem "kaufenden" Familienmitglied abschließen, das macht die Fläche entsprechend uninteressant für dritte.
Je nachdem wie die Gesamtkonstellation in der Familie ist, ginge das eventuell über einen Erbvertrag aller Beteiligten.
Man kann neben dem Kaufpreis auch andere Leistungen, Forderungen einbringen. Jährliche Heulieferungen von der Fläche, bestimmte Bewirtschaftung vorgeben, usw., Dinge die andere abschrecken

Das einfachste ist der erste Punkt.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon marius » Di Aug 07, 2018 21:34

meyenburg1975 hat geschrieben:
Gibt mehrere Möglichkeiten, fallbezogene persönliche Beratung auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Vielleicht nicht gerade beim Bauernverband...
Im Vorfeld einen langfristigen Pachtvertrag mit dem "kaufenden" Familienmitglied abschließen, das macht die Fläche entsprechend uninteressant für dritte.


Das mit dem langen und ( zu ) billigen ortsüblichen Pachtvertrag unmittelbar vor dem Kauf abgeschlossen, zerpflückt ein gegnerischer Anwalt ohne Probleme.
Auch so Sachen mit künstlich hohen angesetzen Kaufpreisen wurden schon ausgehebelt und dann besteht doch ein Vorkaufsrecht eben mit ortsüblichen Preisen
Hilfe in Anspruch nehmen bringt auch nicht viel. Denn die " Sachen oder Dinge " die wirklich was bringen, sagt dir von denen keiner. Das wäre zwar legal aber ähnlich wie beim Fußball " versteckte Fouls " die nicht geahndet werden.
Dazu wird kein seriöser Berater raten.
Das geht viel einfacher aber man muss sich schon selber informieren oder Gedanken machen. :mrgreen:
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon 15er » Mi Aug 08, 2018 6:23

marius hat geschrieben:
meyenburg1975 hat geschrieben:
Gibt mehrere Möglichkeiten, fallbezogene persönliche Beratung auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Vielleicht nicht gerade beim Bauernverband...
Im Vorfeld einen langfristigen Pachtvertrag mit dem "kaufenden" Familienmitglied abschließen, das macht die Fläche entsprechend uninteressant für dritte.


Das mit dem langen und ( zu ) billigen ortsüblichen Pachtvertrag unmittelbar vor dem Kauf abgeschlossen, zerpflückt ein gegnerischer Anwalt ohne Probleme.
Auch so Sachen mit künstlich hohen angesetzen Kaufpreisen wurden schon ausgehebelt und dann besteht doch ein Vorkaufsrecht eben mit ortsüblichen Preisen
Hilfe in Anspruch nehmen bringt auch nicht viel. Denn die " Sachen oder Dinge " die wirklich was bringen, sagt dir von denen keiner. Das wäre zwar legal aber ähnlich wie beim Fußball " versteckte Fouls " die nicht geahndet werden.
Dazu wird kein seriöser Berater raten.
Das geht viel einfacher aber man muss sich schon selber informieren oder Gedanken machen. :mrgreen:


Allein schon wegen deinen Beiträgen lese ich hier drin jeden Tag mit, ist unterhaltsamer wie jede Sitcom. :mrgreen:
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon LOV » Mi Aug 08, 2018 20:14

Wenn ich Ackerland an meinem Bruder verkaufen möchte, dann haben Landwirte (und Gemeinden) VORVERKAUFSRECHT? Habe ich das richtig verstanden?
D.h. ich bin nicht mehr Herr über meine eigenen Äcker?

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich die Äcker an fremde Personen verkaufen möchte? Gilt da die gleiche Regelung?
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon stamo » Do Aug 09, 2018 5:14

Nein, sie haben z.T. ein VORKAUFSRECHT.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon 15er » Do Aug 09, 2018 6:41

LOV hat geschrieben:Wenn ich Ackerland an meinem Bruder verkaufen möchte, dann haben Landwirte (und Gemeinden) VORVERKAUFSRECHT? Habe ich das richtig verstanden?
D.h. ich bin nicht mehr Herr über meine eigenen Äcker?

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich die Äcker an fremde Personen verkaufen möchte? Gilt da die gleiche Regelung?


Ja klar, ist auch vollkommen richtig und wichtig, mach dir halt die Arbeit und überflieg wenigstens die erste Seite des Threads und du wüsstest bescheid.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Family Guy » Do Aug 09, 2018 9:49

LOV hat geschrieben:Wenn ich Ackerland an meinem Bruder verkaufen möchte, dann haben Landwirte (und Gemeinden) VORVERKAUFSRECHT? Habe ich das richtig verstanden?


Nein.
Hier der Gesetzestext

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn..der Erwerber ..entweder der Ehegatte des Eigentümers oder mit dem Eigentümer in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist;


Da gibt es nichts zu deuteln und man muss auch keine Winkelzüge oder Tricks machen.

Einfach mal beim Justiziar des Landkreises anrufen, der ist auch für den Grundstücksverkehrsausschuß zuständig und der wird darüber Auskunft geben können.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon marius » Fr Aug 10, 2018 13:22

LOV hat geschrieben:Wenn ich Ackerland an meinem Bruder verkaufen möchte, dann haben Landwirte (und Gemeinden) VORVERKAUFSRECHT? Habe ich das richtig verstanden?
D.h. ich bin nicht mehr Herr über meine eigenen Äcker?

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich die Äcker an fremde Personen verkaufen möchte? Gilt da die gleiche Regelung?


Da gibt es kein ja oder nein, aber weil ich gerade Lust und Langeweile habe hier mal die ausführlichere Variante wie das geregelt ist, zumindest bei uns :

Im Prinzip richtig verstanden, bei Verkauf ( oder Vererbung ) an einen Nichtlandwirt ab 1 ha haben aktive Landwirte ein Vorkaufsrecht .
Begründung nach § 9 Abs. 2 / 1 Nr. 1 : „ungesunde Verteilung des Grund und Bodens“ da die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht. " was dann der Fall wäre.
Einige Nichtlandwirte haben versucht dem zu entgehen, indem sie angeblich in Kürze einen Betrieb gründen wollen, aber das haben bisher alle Gerichte abgeschmettert.

Bei Gemeinden ( und bestimmten Bundesländer ) ist das mir dem Vorkausrtecht nicht so einfach, da muss schon zwingend öffentliches Interesse vorliegen und selbst dann ists nicht so einfach.

Bei Ausübung des Vorkaufsrechts con einem Landwirts muss dann 2 x der Notar und die Grunderwerbssteuer bezahlt werden + weitere Kosten z.b. Gebühren der Gesellschaft welche das Vorkaufsrecht ausübt, usw.. Somit wird der Spaß durchs Vorkaufsrechts schnell mal um bis zu 15 % teurer

Sogar bei Vererbung oder Verkauf innerhalb der Familie kann das kritisch werden. Dann zwar nicht wegen dem Vorkaufsrecht eines aktiven Landwirts sondern hier wegen der sog. Veräusserungsauflage. D.h. der Erbe Nichtlandwirt muss dann an einen aktiven Landwirt verkaufen zum ortsüblichen Preis + einen festgelegten Zuschlag. Einzig die Erbfolge aufgrund vom Tod des Erblassers ist von dieser Regel ausgenommen.

Aber die klassischen Kniffe wie einen Acker mit 2,7 ha vor dem Verkauf auf 3 Parzellen mit 0,9 ha teilen um das Vorkaufsrecht zu umgehen ( ab 1 ha ) wurde bereits als nichtig aufgedeckt und als unwirksam erklärt.
Das funktioniert nicht mehr. Es werden ja alle Kaufverträge per Behörde geprüft.
Ebenso wenn ein Horrorpreis als Kaufpreis eingetragen wird um einen Vorkäufer abzuschrecken. Der Preis darf nur bis rund 40 % über dem aktuellen ortsüblichen Niveau liegen.
Sonst gibts wieder Probleme wenn jemand nachhakt und das Vorkaufsrecth ausüben will.
Ein Wucherpreis ist aber nicht einfach ist zu bestimmen. Das müßten im Streitfall halt dann wieder Rechtsanwälte und ggf. Gerichte anhand der letzten Verkäufe in der Gemarkung klären unter Berück. individ. Begebenheiten und der Bodengüte.
Allerdings verteuern sich mit einem künstlich höherem Kaufpreis ( um Vorkäufer abzuschrecken ) auch die Nebenkosten.

So ist das bei uns geregelt, ob es da nach Bundesländer Abweichungen gibt, durchaus möglich.

Gibt aber schon ein paar Möglichkeiten wie man so ein Vorkaufsrecht umgehen kann ist aber nicht mehr so einfach.
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