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Landverkauf an Bruder nicht möglich

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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46 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Grüner Specht » Fr Aug 03, 2018 13:46

Hallo

Darf ich an meinem Bruder 5 ha Ackerland verkaufen ?

Wir sind beide keine Landwirte; haben beide keinen Betrieb.

Mein Pächter sagt, dass Ackerland nur an Landwirte verkauft werden darf.

Ansonsten schreitet die Landwirtschaftsbehörde ein.

Ausserdem legt die Landwirtschaftsbehörde auch den Kaufpreis fest.

Ist das wirklich so ?

Gruss Grüner Specht
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon speeder » Fr Aug 03, 2018 14:48

Dein Pächter ist ein ************* der Dich mit Halb- bzw. eher Viertelwahrheiten verarschen will. Lass Dich von einem Anwalt beraten, diese 500,- EUR sollten gut angelegt sein bei einem Verkauf von 5 ha.
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon 644Holzer » Fr Aug 03, 2018 15:05

Hallo Grüner Specht,

Du darfst an jede vollgeschäftsfähige Person was verkaufen.
Nur verhält es sich so bei Land verkauf soweit ich es weiß, dass Landwirte (privilegiert) bzw. die Gemeinde das Vorkaufsrecht haben vor privat Personen oder nicht Landwirte.
Wie der Vorredner sagte frag einen Anwalt was für Möglichkeiten für Dein Vorhaben in Betracht kommen und entscheide dann.

Gruß 644Holzer
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon bauer hans » Fr Aug 03, 2018 15:06

deine gemeinde hat grundsätzlich vorkaufsrecht,die landwirtschaftskammer wird immer als behörde befragt.
der bauernverband gibt dazu auskunft,allerdings nicht kostenlos.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon speeder » Fr Aug 03, 2018 15:33

bauer hans hat geschrieben:der bauernverband gibt dazu auskunft,allerdings nicht kostenlos.



Der Bauernverband hat in seinem gesamten Leben noch keine Auskunft gegeben. "Dränge die fragende Partei zu einer für verdiente Mitglieder bzw. deren Verwandte günstigen Entscheidung"- Tips verteilt er dagegen seit Jahrzehnten zuverlässig und sicher. Und zwar völlig schamlos zulasten der "Kleinen" die aus naiver bzw. falscher Emotionalität ganz selbstverständlich Mitglied bleiben obwohl sie seit Jahrzehnten eine Lobbyarbeit finanzieren die ihnen quasi gegen Gebühr täglich eins in die Fresse gibt.
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon T5060 » Fr Aug 03, 2018 17:20

speeder hat geschrieben:Der Bauernverband hat in seinem gesamten Leben noch keine Auskunft gegeben. "Dränge die fragende Partei zu einer für verdiente Mitglieder bzw. deren Verwandte günstigen Entscheidung"- Tips verteilt er dagegen seit Jahrzehnten zuverlässig und sicher. Und zwar völlig schamlos zulasten der "Kleinen" die aus naiver bzw. falscher Emotionalität ganz selbstverständlich Mitglied bleiben obwohl sie seit Jahrzehnten eine Lobbyarbeit finanzieren die ihnen quasi gegen Gebühr täglich eins in die Fresse gibt.


Das hätte man passender, schöner und emotionsloser nicht formulieren können :!: :idea: :!:
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Trecker-fahrer » Fr Aug 03, 2018 18:45

@grüner Specht
Natürlich kannst du das Ackerland an deinen Bruder verkaufen. Den Kaufpreis kannst du natürlich auch selber festlegen, oder du schenkst es ihm offiziell und zu Weihnachten bekommst du diesmal ein besonders dickes wertvolles Geschenk von ihm :D :D
Da es sich um ein Landverkauf handelt muß du zwei Sachen besonders berücksichtigen!
1. Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht ( wie bei allen Immobilien und Grundstücksverkäufen). Die Gemeinde ist meistens immer stark interessiert wenn sie Ausgleichsflächen für Industriegebiete oder Neubaugebiete oder ähnliches braucht. Sie muß aber zu den gleichen Verkaufskonditionen einsteigen wie dein Bruder. Ich habe von Fällen gehört das im Verkaufsvertrag eine solche hohe Summe stand, das die Gemeinde nicht interessiert war. Welches Geld dann hinterher zwischen deinem Bruder und dir fließt spielt dabei keine Rolle.
2. Es gibt ein Grundstücksverkehrsgesetz. Dort ist geregelt das ab einer gewissen Flächengröße die Zustimmung der Landwirtschaftsbehörde erforderlich ist. Wenn also ein anderer Landwirt Interesse daran hat, dann könnte er ein Vorrecht haben. Aber auch hier muß er zu den gleichen Vertrags Kondition einsteigen.
Also gibt es die Möglichkeit wie bei 1.
Ich habe auch von Fällen gehört in denen die Gesamtfläche vor dem Verkauf in kleinere Grundstücke aufgeteilt und dann erst verkauft wurden. Kostet natürlich etwas, aber dafür seid ihr beide auf der sicheren Seite.

Link über die genehmigungsfreien Grundstücksgrößen anbei.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundstückverkehrsgesetz
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon elchtestversagt » Fr Aug 03, 2018 18:54

und ganz wichtig, der Kaufpreis darf nicht gross unterhalb der Ortsüblichen Preise sein, das erkennt das FA nicht an ( die "wissen" den Preis wegen der Grundsteuer..).
Wie hoch der ortsübliche Preis ist sagt einem die Gemeinde ( müssen das veröffentlichen), sprich wenn der Ortsübliche Preis 4 Euro/m2 ist, kann man nicht mit 2 Euro verkaufen. Nach oben sind die Grenzen "offen".
Ab einer bestimmten Grösse (Ländersache) muss das Grundstücksverkehrsgericht zustimmen, und wenn da ein Landwirt Anspruch drauf erhebt und berechtigt ist ( nicht berechtigt ist z.B. 100 km Entfernung) dann wird bei Preisgleichheit immer zugunsten des ldw. entschieden...
Deshalb, Anwälte, die auch Notar sein können fragen.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Qtreiber » Fr Aug 03, 2018 20:06

elchtestversagt hat geschrieben:und ganz wichtig, der Kaufpreis darf nicht gross unterhalb der Ortsüblichen Preise sein, das erkennt das FA nicht an ( die "wissen" den Preis wegen der Grundsteuer..).
Wie hoch der ortsübliche Preis ist sagt einem die Gemeinde ( müssen das veröffentlichen), sprich wenn der Ortsübliche Preis 4 Euro/m2 ist, kann man nicht mit 2 Euro verkaufen. Nach oben sind die Grenzen "offen".

Selbst wenn der Preis dem FA schnurzegal wäre, würde man keinen Kaufvertrag abschließen, der UNTER dem ortsüblichen Preis liegt. Denn bei der von dir oben angeführten Differenz würde MIT SICHERHEIT ein interessierter Landwirt oder die Gemeinde von ihrem Vorkausrecht Gebrauch machen. :wink:
Übrigens würde ich an Stelle des TE über eine - natürlich fristgerechte - Kündigung des bestehenden Pachtvertrages nachdenken. Wer weiß, wo der NOCH vom Pächter verarscht wurde/wird.
Qtreiber
 
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon T5060 » Fr Aug 03, 2018 20:20

Die Gemeinde, wie auch andere öffentl. rechtl. Vorhabenträger haben nur dann ein Vorkaufsrecht, wenn eine bestandskräftige Planung vorliegt. Im Gegenteil man kann sogar als Landwirt das Vorkaufsrecht geltend machen, wenn die Gemeinde konkret kein Bedarf für das Grundstück belegen kann. So hab ich das vor 3 Jahren durchgesetzt. Gemeinde hat beim Landgericht Fulda verloren, ging dann beim OLG Frankfurt in Berufung, als die Richter dort der Gemeinde die Niederlage signalisierten, haben wir uns verglichen und die Gemeinde hat mir die Fläche verkaufen müssen. Das ganze war ein saugeiles Geschäft, weil ich es so um mehr als 50 % billiger bekommen habe, als ich selbst bereit war zu zahlen. Die Gemeinde hatte ursprünglich das Gelände sichern wollen, damit ich damit K+S nicht in die Zange nehme. Bei dieser Aktion wurde ich nicht vom Bauernverband unterstützt, im Gegenteil ........ :mrgreen:
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Qtreiber » Fr Aug 03, 2018 20:37

T5060 hat geschrieben:Die Gemeinde, wie auch andere öffentl. rechtl. Vorhabenträger haben nur dann ein Vorkaufsrecht, wenn eine bestandskräftige Planung vorliegt. Im Gegenteil man kann sogar als Landwirt das Vorkaufsrecht geltend machen, wenn die Gemeinde konkret kein Bedarf für das Grundstück belegen kann. So hab ich das vor 3 Jahren durchgesetzt. Gemeinde hat beim Landgericht Fulda verloren, ging dann beim OLG Frankfurt in Berufung, als die Richter dort der Gemeinde die Niederlage signalisierten, haben wir uns verglichen und die Gemeinde hat mir die Fläche verkaufen müssen. Das ganze war ein saugeiles Geschäft, weil ich es so um mehr als 50 % billiger bekommen habe, als ich selbst bereit war zu zahlen. Die Gemeinde hatte ursprünglich das Gelände sichern wollen, damit ich damit K+S nicht in die Zange nehme. Bei dieser Aktion wurde ich nicht vom Bauernverband unterstützt, im Gegenteil ........ :mrgreen:

Manchmal wünschte ich, es gäbe deinen Lebenslauf als Buch zu kaufen.....ehrlich und ernst gemeint.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon holzerhobby » Fr Aug 03, 2018 20:56

Also in den Kaufvertrag kannst du nicht irgendwelche Märchen reinschreiben.
Ab gewissen Schwellenwerten geht m. W. eine Meldung direkt ans Finanzamt wegen Mittelherkunft bzw. Verwendung. Ich habe vor Jahren eine Immobilie von einem Verwnadten gekauft, da wollte das Finanzamt auch Belege, Kontoauszüge vom Geldföuss sehen.
Grüsse
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon stamo » Fr Aug 03, 2018 21:20

Ein utopischer Kaufpreis führt zu einer utopischen Grunderwerbssteuer.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon T5060 » Fr Aug 03, 2018 21:22

Jeder grundstückskaufvertrag geht ans Finanzamt und wird dort ausgewertet. In etwa jedem zweiten Fall geht eine Kontrollmeldung an die Betriebsprüfungsstelle, weil die irgendwie nicht ins Raster passen.

Und man kann nicht alles in ein öffentliches Forum schreiben, wie man zwischen zwei Brüdern die öffentl. Verwaltung austrickst.
Der Vorgang sollte bei guter Vorbereitung kein Problem darstellen.

@Qtreiber

und was die Deppen in Hessen über mich herziehen, da grinse ich nur noch zu, wenn man von der bayr. Staatskanzlei in einer Pressemitteilung indirekt höchst und offiziell gelobt wurde. :mrgreen: :mrgreen:
Mehr Anerkennung kannst doch nicht kriegen :-)
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon gerds » Fr Aug 03, 2018 22:36

Also der Verkauf wird von der zuständigen Behörde geprüft, diese hat den Verkauf zu genehmigen wenn
„.....der Erwerber oder Nießbraucher entweder der Ehegatte des Eigentümers oder mit dem Eigentümer in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist;...“
So sagt es das Grundstücksverkehrsgesetz.
Aber trotzdem mal kurz nen Anwalt befragen, weil manche Notare erzählen auch son Quatsch von nicht machbar ohne Vorkaufsrecht vom Landwirt.
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