Danke Reine, so wurde es mir auch erklärt. Bei mir streben wir Ausgleichsmaßnahmen an. Bewertung der Immisionen erfolgt nach Tabellen
wobei bei steigenden Viehdichten der Abstand zu Wald geringer steigt;
Parabel.
Aktuelle Zeit: So Mai 19, 2024 1:22
schimmel hat geschrieben:Ja super Tipp, Reinhold!
Wieviele Landwirte findest du, die Zeit und Geld in die Hand nehmen um den Kollegen einen Vorteil zu verschaffen?
In diesem Fall will der Landwirt noch im Sommer den Stall beziehen und die 25% Zuschuss will er natürlich mitnehmen. Eine Genehmigung erhält er nur unter der Bedingung des eingereichten Gutachtens. Wenn er das Gutachten nicht einreicht, wird das Vorhaben nicht genehmigt. Sollte er hiergegen Widerspruch einlegen, kann er nicht den Antrag auf Agrarförderung stellen und verliert somit ca. 200000,-€. Wer soll das rechtfertigen?
Reini
schimmel hat geschrieben:Weder Kraftfuttersilos noch Milchtanks Jungens.
Durch die Inanspruchnahme der Agrarfördermittel ist das Gebäude so zu betreiben, wie genehmigt, und zwar so lange wie die Zweckbindung besteht nämlich 12 Jahre! Und die Kontrollen durch die landw. Fachbehörde! ist nicht zu unterschätzen. Die haben mehr Angst vor den EU - Kontrolleuren als vor den hiesigen Bauern
schimmel hat geschrieben:Nee Euro, Schieberanlagen haben aufgrund der größeren Oberfläche der Emissionsfläche sogar eine nachteilige Wirkung
Es gibt wohl ein Verfahren zur Ammoniakbindung aus Dänemark, das ist aber unbezahlbar und sehr aufwändig im Verfahren.
Reini
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