MF Atze hat geschrieben:
Was sich bei grün und schwarz ändert ist z. B. auch die Anhängelast für ungebremste Anhänger. Auf schwarz ist hier bei 750 KG Schluss. Anhängelast ungebremst 2400 Kg. Der TÜV ler faselte was von 75% des Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges obwohl der Anhänger ein 3,5 tonner ist
Jeder Anhänger muss mindestens eine Betriebserlaubnis haben.Hab ich Ausnahme Anhänger mit Baujahr vor ungefähr 60.
Nach meinem Wissensstand müssen aber Anhänger an auf Schwarz gemeldeten Schleppern zugelassen sein. Finde es interessant was Robs hierüber geschrieben hat.
@Robs97
Hast dann keine TÜV-Plakette aber einen Zulassungsstempel? Weder noch, Kein TÜV und auch kein Zulassungsstempel und auch keinen Fahrzeugschein für den Anhänger. Ich muss nur diese Betriebserlaubniss immer mitführen.
So ist mein Wissensstand für Unter-/Mainfranken
Und damit Grüße aus dem Selben
Und ich hab da geschätzte tausendmal im LRA nachgefragt ob auch alles so seine Richtigkeit hat, da mich das Forum wegen dem Folgekennzeichen auch immens verwirrt hat.
Zuerst erklärte mir das LRA das das so nicht sein kann, dann den Versicherungsfuzzi wieder raus geschickt und da diese Listennr. im Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis steht ist alles Rechtens.
Was ich allerdings nicht beantworten kann:
Was bedeutet diese Listennr. und
ist das in anderen Landkreisen genau so geregelt.