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Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
50 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4

Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon K100 » Fr Apr 12, 2013 9:58

Hallo,
ich habe schon einiges zu diesem Thema hier im Forum und in der Stvzo gelesen aber so richtig schlau bin ich immer noch nicht.
Also: Ich habe einen Trecker mit schwarzem Kennzeichen und mehrere Anhänger auch sehr alte ohne Papiere und ohne Schilder. Nun ist es so, dass ich eigenen Wald haben und auch an die BG bezahle, ich habe jedoch kein "Gewerbe", da ich mit dem Wald keinen Gewinn erwirtschaften (Brennholzgewinnung für Eigenverbrauch). Was muss ich tun um korrekt mit den Anhängern auf der Straße mit 25km/h fahren zu dürfen?
-Meine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung hat mir gesagt, das Fahrzeuge die zulassungsfrei sind mitversichert sind. Aber trifft das auf mich zu?
-25km/h Schild und Beleuchtung
- Kennzeichen grün schwarz????
- was ist mit Steuern?
-Tüv?
-Zulassung?

Vielen Dank
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon daMuasamilla » Fr Apr 12, 2013 10:30

Hi,
ich würde mich bei deiner zuständigen Zulassungstelle schlau machen die können dir genau sagen wie es geht oder nicht.
Meines wissens darfst du an eine Zugmaschine mit schwarzen Kennzeichen keinen Hänger mit Folgekennzeichen (wie bei Land/Forstwirstschaft üblich) ziehen.
Das heist du musst den Hänger ganz regulär Zulassen und zum alle 2 Jahre Tüv fahren wie bei einem PKW Anhänger auch.
Gewicht hängt vom zulässigen Anhängegewicht deines Zugfahrzeuges ab.
Steuer hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Hängers ab.

Du kannst aber einen Hänger eines Bekannten/Verwandten mit Grünem Kennzeichen ziehen wenn du den Besitzer des Folgekennzeichen z.b. bei der Ernte oder ähnlich hilfst.

Gruas Niki
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon Marco + Janine » Fr Apr 12, 2013 10:42

Anhänger bis 25 km/h brauchen nicht zum TÜV !
ob grün oder schwarz

lt. TüV Stelle bei mir und bzw. LA
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon Obelix » Fr Apr 12, 2013 12:08

daMuasamilla hat geschrieben: ... Meines Wissens darfst du an eine Zugmaschine mit schwarzen Kennzeichen keinen Hänger mit Folgekennzeichen (wie bei Land/Forstwirstschaft üblich) ziehen. ...

Das ist auch mein Kenntnisstand.

1.) Fragen sollest Du erst mal Deinen Steuerberater und was der in Deinem individuellen Einzelfall empfiehlt.

2.) Zuständig für die Frage, ob "landwirtschaftlich grün oder schwarz", ist das Finanzamt.

3.) Dann erst kannst Du meiner Ansicht nach die zuständige Zulassungsstelle fragen, auf deren Fragen richtig antworten und ggf. eine notwendige Bescheinigung des Finanzamtes vorlegen.

4.) Versicherungsschutz: Ist von Deinem individuellen Risiko, dass Du der Versicherung darlegen mußt abhängig. Die Versicherung fragt Dich, nur um sich ein besseres Bild machen zu können, ob Du "grün" oder "schwarz" hast und läßt das in die Berechnung einfließen.

LG
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon daMuasamilla » Fr Apr 12, 2013 12:15

Das mit dem 25km/h und kein TüV bei Schwarzem Kennzeichen ist mir neu.

Hab da noch was zum Durchlesen gefunden:

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2 ... 00011.html

Reicht die größe deines Waldes nicht aus um ein Grünes Kennzeichen zu bekommen ?

Gruß Niki
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon robs97 » Fr Apr 12, 2013 12:20

Obelix hat geschrieben:
daMuasamilla hat geschrieben: ... Meines Wissens darfst du an eine Zugmaschine mit schwarzen Kennzeichen keinen Hänger mit Folgekennzeichen (wie bei Land/Forstwirstschaft üblich) ziehen. ...

Das ist auch mein Kenntnisstand.
1.) Fragen sollest Du erst mal Deinen Steuerberater und was der in Deinem individuellen Einzelfall empfiehlt.
2.) Zuständig für die Frage, ob "landwirtschaftlich grün oder schwarz", ist das Finanzamt.
3.) Dann erst kannst Du meiner Ansicht nach die zuständige Zulassungsstelle fragen, auf deren Fragen richtig antworten und ggf. eine notwendige Bescheinigung des Finanzamtes vorlegen.
4.) Versicherungsschutz: Ist von Deinem individuellen Risiko, dass Du der Versicherung darlegen mußt abhängig. Die Versicherung fragt Dich, nur um sich ein besseres Bild machen zu können, ob Du "grün" oder "schwarz" hast und läßt das in die Berechnung einfließen.
LG
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In meinem Fall hab ich ein Folgekennzeichen mit schwarzer Nr. an Traktor sowie Anhänger. 25 km/H Schilder
Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert und Steuerfrei sowie auch TÜV befreit.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon Tomy » Fr Apr 12, 2013 13:06

Brauchen 25 km/h Anhänger ein Bremslicht? Bei meinen ist nur Blinker und normales Rücklicht dran.
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon Eicherfahrer » Fr Apr 12, 2013 13:31

Also hier mal mein Kenntnisstand und ich habe mich intensiv damit beschäftigt:
-von einem schwarzen Folgekennzeichen habe ich noch nie etwas gehört.
- Wenn du Wald ( meistens wenigstens 1 ha ) hast ,kannst du beim Finanzamt die Unterlagen für ein grünes Kennzeichen ( steuerfrei ) beantragen, dafür mußt du kein Gewerbe haben. Mit dem grünen Kennzeichen kannst du Anhänger ( bis 25 km/h ) für Land-u. Forstwirtschaftliche Zwecke mitführen. An den Anhängern muß ein grünes Kennzeichen, eines auf dich zugelassenen Schleppers ( Folgekennzeichen ) befestigt sein. Weiterhin muß der Anhänger eine Betriebserlaubnis haben ( gibt es bei TÜV oder Dekra ), Versichert ist der Anhänger über das Zugfahrzeug. Ich habe mal gehört ältere Hänger brauchen keine Betriebserlaubnis, ob das so ist weiß ich nicht.
beste Grüße
vom Eicherfahrer
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon daMuasamilla » Fr Apr 12, 2013 13:50

Eicherfahrer hat geschrieben:Also hier mal mein Kenntnisstand und ich habe mich intensiv damit beschäftigt:
-von einem schwarzen Folgekennzeichen habe ich noch nie etwas gehört.
- Wenn du Wald ( meistens wenigstens 1 ha ) hast ,kannst du beim Finanzamt die Unterlagen für ein grünes Kennzeichen ( steuerfrei ) beantragen, dafür mußt du kein Gewerbe haben. Mit dem grünen Kennzeichen kannst du Anhänger ( bis 25 km/h ) für Land-u. Forstwirtschaftliche Zwecke mitführen. An den Anhängern muß ein grünes Kennzeichen, eines auf dich zugelassenen Schleppers ( Folgekennzeichen ) befestigt sein....


genau so ist auch mein Wissensstand.
Wie gesagt mein Tip währe, frag bei deiner Zulassungstelle nach da hier die Meinungen doch recht weit auseinander gehen

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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon K100 » Fr Apr 12, 2013 14:38

OK also gehe ich erstmal zur Zulassungsstelle und dann zum Finanzamt.
Vielen Dank
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon abu_Moritz » Fr Apr 12, 2013 14:59

K100 hat geschrieben:OK also gehe ich erstmal zur Zulassungsstelle und dann zum Finanzamt.
Vielen Dank


mach das, aber alles immer nur schriftlich....
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon robs97 » Fr Apr 12, 2013 15:14

Eicherfahrer hat geschrieben:Also hier mal mein Kenntnisstand und ich habe mich intensiv damit beschäftigt:
-von einem schwarzen Folgekennzeichen habe ich noch nie etwas gehört. Aber ich habe es :lol:
beste Grüße
vom Eicherfahrer


Hier nochmals zur Erklärung:
Ich habe einen Traktor mit schwarzer Nr. Keine Landwirtschaft, sondern reiner Privatmann.
Habe dann einen Anhänger gekauft, diesen beim TÜV vorgefahren sowie angemeldet und auch Versicherung bezahlt. Bekommen habe ich das gleiche Kennzeichen wie auf dem Traktor nur ohne Zulassungs und TÜV Stempel. Den Anhänger hat mein Versicherungsfuzzi angemeldet. Ich fragt auch nach ob das so i.O. ist. Ich bekam von Ihm das oK.
Nach 2 Jahren zum TÜV da meinte der was ich hier wolle, der Anhänger ist zulassungsfrei und es ist auch nicht nötig damit zum TÜV zu fahren.
Also den " Versicherungsvertrag" gekündigt, warum soll ich für was umsonst zahlen wenn der Anhänger über das Zugfahrzeug versichert ist.
Extra den Versicherungsfuzzi nochmals im LRA vorbeigeschickt ob das auch alles Rechtens ist, nicht das ich in einem Versicherungsfall oder einer Verkehrskontrolle der Dumme bin.
Auf dem Schein des Anhängers steht eine Listen Nr. Anhand dieser Listen Nr hat der Anhänger ein Folgekennzeichen und ist TÜV befreit.
Steuern muss ich allerdings zahlen. 29,55 €uronen pro anno
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon MF Atze » Fr Apr 12, 2013 16:01

Bei uns ist das so, das es der Zulassungsstelle egal ist, wie man zulässt. Man sagt grün und dann bekommt man grün.
Danach bekommt man aber ein Schreiben vom Finanzamt, in diesem wird man gefragt, für was der Schlepper eingesetzt wird.
In der Regel reicht für die Befreiung plus minus ein Hektar Wald, Wiese etc.
Aber, mit diesem Schlepper darf man dann kein Losholz, oder ähnliches aufarbeiten. Die Dame beim Finanzamt hat extra darauf hingewiesen.
Der Schlepper muss für die Arbeiten auf dem eigenen Land eingesetzt werden.
Hier wird auf die Verhältnismäßigkeit wert gelegt. Ein Bauer mit so 30 HA Land der dürfte dann wieder Loshols, bzw. in den Gemeindewald. Der, der nur eine HA Wiese hat eben nicht. (( Auskunft vom FA, also bitte nicht mit mir diskutieren. Kann sein ein anderer Sachbearbeiter sieht das anders.))

Natürlich gibt es auch Befreiung für Lohnarbeiten bei Land- und Forstwirten.
Nicht begünstigte Fahrten kann man auch melden und so einen Tag etc. Steuer entrichten.

Was sich bei grün und schwarz ändert ist z. B. auch die Anhängelast für ungebremste Anhänger. Auf schwarz ist hier bei 750 KG Schluss.

Nach der freundliche Auskunft meines Finanzamtes wird bei erwischen die Steuer für einen Monat fällig. Beim zweiten mal wird die grüne Nummer entzogen.

Das man mit einem "schwarzen" Schlepper "grüne" Anhänger ziehen darf, glaubte ich auch immer, wurde aber hier im LT eines besseren belehrt.
Jeder Anhänger muss mindestens eine Betriebserlaubnis haben. Ausnahme Anhänger mit Baujahr vor ungefähr 60.
Nach meinem Wissensstand müssen aber Anhänger an auf Schwarz gemeldeten Schleppern zugelassen sein. Finde es interessant was Robs hierüber geschrieben hat.
@Robs97
Hast dann keine TÜV-Plakette aber einen Zulassungsstempel?

So ist mein Wissensstand für Unter-/Mainfranken
Und damit Grüße aus dem Selben
Das Wichtigste ist, nicht dumm zu sterben. Der Rest ergibt sich von alleine.
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon luutschguutzje » Fr Apr 12, 2013 16:24

Steht alles hier:

http://www.amazon.de/gp/product/3824912228/ref=olp_product_details?ie=UTF8&me=&seller=

Für Selberbauer eine sinnvolle Investition 8)
Gruß Johannes
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Re: Leidiges Thema 25km/h Anhänger

Beitragvon MF-133 » Fr Apr 12, 2013 17:33

Zum Erwerb eines grünen Kennzeichens für den Traktor verlangen manchen Finanzämter den BG Bescheid.
Wenn der Traktor nicht häufiger außerhalb der Brennholzernte eingesetzt wird, würde ich versuchen, eine grüne Nummer zu bekommen, weil es eindeutige Fakten für den Anhängerbetrieb schafft und Geld spart.
An Anhängern gibt es kein schwarzes Folgekennzeichen: Sonst hätten Wohnwagen das haufenweise und die Eigentümer würden damit nur 25 fahren, jedenfalls solange einer hinschaut.
Ein Bauer darf einen Schlepper, der "eigentlich" auf grün laufen könnte, auch auf schwarz zulassen (für nicht lof Einsätze), der Anhänger kriegt dann aber ein grünes Folgekennzeichen oder aber muss, wenn er häufig für nicht lof Einsätze läuft, eine eigene schwarze Nummer haben.
Mit dem Traktor sind auf grüner Nummer auch Fahrten und Transporte gestattet, die nicht unmittelbar lof sind, solange sie der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.
Gegebenenfalls muss (Hausbau in der Verwandtschaft...) trotz grüner Nummer die KFZ Steuer anteilig beglichen werden.
Im obigen Fall müssen, wenn der Schlepper keine grüne Nummer bekommen kann und für den Betrieb die Einstufung als "Landwirtschaft" nicht erfüllt sind, alle Anhänger, wenn sie auf der Straße laufen sollen, zugelassen werden. Könnte sein, dass ein Wechselkennzeichen geht.
Falls der Weg am schwarzen Kennzeichen nicht vorbeiführt: Anhänger "realistisch" ablasten.
MFG
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