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Liebhaberei und Steuern

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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64 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon Welfenprinz » Mi Apr 06, 2016 22:16

Wichtig ist nicht der Gewinn sondern die Gewinnerzielungsabsicht. Damit wird gezeigt, dass man kein Hobby sondern ein Geschäft betreibt.
und wenn du vor ein paar Jahren mal Gewinn gemacht hast, und dann auf grund diverser Investitionen und/oder Geschäftslage eben keinen, gibt es keinen Grund zur Beunruhigung.

Die Rahmenbedingungen sind von Fall zu Fall etwas anders.
Also bei einer Mietswohnung z.B. sollte man zum Nachweis einer "Gewinnerzielungsabsicht" etwas mehr tun als alle zwei jahre eine Vermietungsannoce schreiben. :) Da gibts aber urteile zu.
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon stamo » Do Apr 07, 2016 5:57

sauigel hat geschrieben:Um auf den Punkt zu kommen :
Eine Firma gründen und die Vorsteuer ziehen kann jeder .Herr Wurst ,Du und ich,auch der Penner vom Bahnhof .Ohne längerfristig Gewinn macht es aber das Finanzamt nicht zu lange mit .

WAS SIND OHNE GEWINN DIE KONSEQUENZEN DES FINANZAMTES ?


Du hast dir meine Links nicht ageguckt, oder?
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon sauigel » Do Apr 07, 2016 6:29

Hab ich .Meine Landwirtschaft ist wieder eine andere Buchstelle ,meine P.V Anlage GBR auch,Windkraftanlagen usw ,Mietswohnungen usw auch.
Kleinunternehmerregelung in meinem Gewerbe habe ich nicht .
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon Pegasus_o » Do Apr 07, 2016 11:09

Welfenprinz hat geschrieben:Wichtig ist nicht der Gewinn sondern die Gewinnerzielungsabsicht. Damit wird gezeigt, dass man kein Hobby sondern ein Geschäft betreibt.


Für die Einkommensteuer stimmt das im Wesentlichen. Leider ist der Threaderöffner intellektuell anders begabt und versteht den Unterschied zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer nicht. Im Umsatzsteuerrecht ist die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr bereits ausreichend, d.h. wenn ich etwas verkaufe und Umsatz mache reicht das. Klassisches Beispiel ist ein Reitverein mit Pferdehaltung. Der macht nie Gewinn, unterliegt aber selbstverständlich der UST und kann Vorsteuer ziehen.

Gruß,
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon sauigel » Do Apr 07, 2016 15:09

15 Umsatzsteuervoranmeldungen hab ich geschrieben in meinem Leben .Das letzte Mal am 19.07.1997 in der Handwerkskammer im großen Saal .
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon Tinyburli » Do Apr 07, 2016 18:36

Wenn man größere Investitionen vor hat oder Einnahmen mit wenig Umsatzsteuer belastet hat, ist es zu überlegen , die Regelbesteuerung zu wählen.
Nach 5 Jahren kann man wieder zurück zur Kleinunternehmerregelung wechseln.
Jedenfalls mach ich das jetzt im dritten Jahr. Und wie bald sind die 5 Jahre um.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon Qtreiber » Do Apr 07, 2016 21:43

sauigel hat geschrieben:15 Umsatzsteuervoranmeldungen hab ich geschrieben in meinem Leben .Das letzte Mal am 19.07.1997 in der Handwerkskammer im großen Saal .

Also hast du gar kein Unternehmen mehr ?
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon sauigel » Do Apr 07, 2016 22:48

damals die landmaschinenmechanikermeisterprüfung abgelegt 8)
14 Anmeldungen waren die Übung des Herrn Gerd Lai ,unser Lehrer in Teil 3 und Teil 4 ,was für ein Glück das wir ihn hatten
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon Pinzgauer56 » Do Apr 07, 2016 22:54

Kann man die Landmaschinenmechanikermeisterprüfung 14 mal wiederholen ?
Jetzt ist al OK !
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon sauigel » Do Apr 07, 2016 23:04

das überlas ich jetzt den lesern zu urteilen wer hier müll labert und wer nicht
14 mal UMSATZSTEUERVORANMELDUNG ausgefüllt !!
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon Pinzgauer56 » Do Apr 07, 2016 23:27

sauigel hat geschrieben:das überlas ich jetzt den lesern zu urteilen wer hier müll labert und wer nicht
14 mal UMSATZSTEUERVORANMELDUNG ausgefüllt !!

Oh, das überlas ich, mit den 14 Anmeldungen
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon sauigel » Do Apr 07, 2016 23:36

egal ,ich bilde mir nix ein....doch ein kleines bischen schon !
aber demnächst frag ich mal mein Berater und mein alten Spezi der auf dem FA schafft ,dann alles weitere hier .
guts nächtle
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon Pinzgauer56 » Fr Apr 08, 2016 0:03

Aber eines möchte ich dann doch noch los werden.:
Dein lieber Herr Lehrer Gerd Lai hat in Teil 3 u. 4 deiner angeblich bestandenen Meisterprüfung auch versagt !
Hätte er dir besser die Regeln der Deutschen Rechtschreibschrift beigebracht, dann wäre dir heute um einiges mehr geholfen.
Und was deine andauernde Fragerei hier angeht: Manchmal darf, soll Man(n) auch unangenehme Antworten respektieren........
Sowieso Man(n) ja wie du in deinem glücklichen Fall überall seine Fach,- Leute - Männer u. - Spezl`s hat !
Bin dann weg aus dem Thema, l. G.
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon stamo » Fr Apr 08, 2016 5:47

und das vom guten Herrn Lai vermittelte Wissen ist auch überholt. Mittlerweile musst du die Voranmeldungen online machen.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Liebhaberei und Steuern

Beitragvon Qtreiber » Fr Apr 08, 2016 7:26

Pinzgauer56 hat geschrieben:Dein lieber Herr Lehrer Gerd Lai hat in Teil 3 u. 4 deiner angeblich bestandenen Meisterprüfung auch versagt !
Hätte er dir besser die Regeln der Deutschen Rechtschreibschrift beigebracht, dann wäre dir heute um einiges mehr geholfen.

Ist es Aufgabe der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung, einem Rechtschreibregeln beizubringen ? :?
Kann da nicht mitreden, weil ich meine Meisterprüfung ohne Vorbereitungskurs abgelegt habe. :D
Qtreiber
 
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