wenn es dich interresiert du Auge
bei uns nennt man das die Klasse a, b, c1, c, e
Aktuelle Zeit: Mo Mai 06, 2024 12:41
aNiederbayer hat folgendes geschrieben:
tracer700 hat folgendes geschrieben:
muss ich bis zu diesem Datum den Führerschein haben, oder mich nur in der Fahrschule angemeldet haben?
so wie ich das lese muss er bis dahin ausgestellt sein. Find ich saudoof, werd nämlich im November 18.
kannste nicht wie beim auto früher die Prüfung 2 monate vorm geb machen so das du mit deinem geb den schein ausgehädnigt kriegst?
Cairon hat geschrieben:Wo wir gerade beim Thema LKW-Führerschein sind, ich habe schon länger mit dem Gedanken gespielt den Schein zumachen. Ich bin bisher aber davor zurück geschreckt, weil ich seit meinem letzten Führerschein an Diabetes Mellitus Typ 1 erkrankt bin (Zuckerkrankheit). Ich hatte jetzt bedenken, das sich der Arzt bei der Untersuchung quer stellt und sich das dann auch noch auf meine anderen Scheine auswirken könnte, hat da jemand Erfahrungen?
Ackerparty hat geschrieben:kannste nicht wie beim auto früher die Prüfung 2 monate vorm geb machen so das du mit deinem geb den schein ausgehädnigt kriegst?
aNiederbayer hat geschrieben:Ackerparty hat geschrieben:kannste nicht wie beim auto früher die Prüfung 2 monate vorm geb machen so das du mit deinem geb den schein ausgehädnigt kriegst?
Praktische Prüfungen kann man frühestens 1 Monat vorm 18. Geburtstag machen und da muss ich ja dann erst mal B bestehen.
Entscheidend ist denk ich mal das Datum das dann am Führerschein steht und das wäre dann der Tag an dem man ihn abholt.
Also wenn jemand am 10.09.09 18 Jahre alt wird ist er wohl total angeschissen.
Fendtman hat geschrieben:Fällt denen von der EU nur noch Schund ein ?
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