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LKW Schein bald unbezahlbar?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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157 Beiträge • Seite 3 von 11 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 11
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Beitragvon yoshi89 » Do Dez 04, 2008 22:38

Was man auch beachten muss ist die Art der Zulassung. Ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen, der mehr als 3.5 Tonnen wiegt, darf man mit T nicht fahren, sondern nur mit C (bzw. C1).
Und da bei gewerblicher Nutzung oft schwarze Kennzeichen der Fall sind, kommt man da mit T demnach sowieso nicht besonders weit.
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Beitragvon ThinkPad » Fr Dez 05, 2008 9:55

Habe mich gestern mal schlau gemacht.

- Massgeblich fuer das Datum 1.9.2009 ist wann man den Fuehrerschein in der Hand haelt (so jedenfalls meine Info)
- ab 1.09.2009 muss ein Sachkundenachweis erbracht werden sofern keine entsprechende Berufsausbildung vorliegt. Dabei geht es um einen Lehrgang von 160 Stunden mit abschliessender Pruefung
- alle Fahrer die den Fuehrerschein vor dem 1.9.2009 in der Hand haben, brauchen diese 160 Stunden NICHT
- alle Fahrer die den Fuehrerschein schon haben oder vor dem 1.9. machen, muessen alle 5 Jahre einen Kurs belegen sofern sie den Fuehrerschein gewerblich (auch in kleinstem Umfang!) nutzen wollen.
- Dieser Kurs umfasst 35 Stunden. Diese koennen entweder an einem Stueck (=1 Woche) oder geteilt (z.B. jedes Jahr einen Tag a 7 Stunden) durchgefuehrt werden.
- Angeboten wird das ganze von z.B. Fahrschulen
- Hauptsaechlicher Inhalt dieser "Nachhilfe" ist das Thema Ladungssicherung und Sicherheit

Viele Gruesse, Klaus
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Beitragvon Stoapfälzer » Fr Dez 05, 2008 11:30

yoshi89 hat geschrieben:Was man auch beachten muss ist die Art der Zulassung. Ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen, der mehr als 3.5 Tonnen wiegt, darf man mit T nicht fahren, sondern nur mit C (bzw. C1).
Und da bei gewerblicher Nutzung oft schwarze Kennzeichen der Fall sind, kommt man da mit T demnach sowieso nicht besonders weit.

Hmm jetzt mal ne ganz blöde Frage seit heuer Laufen in unserem Landkreis alle Vorführschlepper mit schwarzer Nummer (ist aber von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich laut Vertreter) dann darf der ja auch nicht mit dem T gefahren werden.
Ist schon irgendwie komisch wenn man sich vorstellt das jemand schon 20 oder 30 Jahre LKW fährt und ab einem gewissen Tag biste dann zu einem "Unfähigen" gemacht worden. Naja bei uns ist´s ja nicht anders hab Landwirtschaft glernt und hab auch den alten Tiertrasportbefähigungsnachweis aber so lange wie ich den neuen (Kurs) nicht mach darf ich nicht mehr gewerblich fahren -bin schon drauf gespannt wann dann der erste kommt und mir zeigt wie man ne Kuh auf dem LKW verzurrt -oder Silomais am Anhänger mit Zurrgurten und Spannbrettern sichert :evil:
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Beitragvon Dairyfarmer » Fr Dez 05, 2008 11:43

[
Hmm jetzt mal ne ganz blöde Frage seit heuer Laufen in unserem Landkreis alle Vorführschlepper mit schwarzer Nummer (ist aber von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich laut Vertreter) dann darf der ja auch nicht mit dem T gefahren werden.

Die "grüne Nummer" hat ja eine andere bedeutung, nähmlich steuerbefreit. Die Vorführschlepper können ja auch von nicht steuerbefreiten Branchen genutzt werden und dann wäre es Steuerhinterziehung.
Zum Glück hab ich meinen LKW-Schein gemacht, als die ersten Gerüchte um die neuen Führerscheinklassen aufkamen, vor 15 jahren 14 Tage-Intensiv-Kurs für ca 2000 DM...
Gilt diese neue Vorschrift nur für CE-Führerschein-Inhaber oder auch für Klasse 2-Besitzer?
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Beitragvon Barensdorfer » Fr Dez 05, 2008 11:59

yoshi89 hat geschrieben:Was man auch beachten muss ist die Art der Zulassung. Ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen, der mehr als 3.5 Tonnen wiegt, darf man mit T nicht fahren, sondern nur mit C (bzw. C1).
Und da bei gewerblicher Nutzung oft schwarze Kennzeichen der Fall sind, kommt man da mit T demnach sowieso nicht besonders weit.


Das ist ja Blödsinn! Ich darf mit T auch mit schwarzen Kennzeichen fahren, das hat absolut nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun. Wenn man mit grünem Kennzeichen allerdings außerhalb der Landwirtschaft fahren will, dann ist das Steuerhinterziehung. Und außerdem braucht man dann die Klasse C.
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Beitragvon tracer700 » Fr Dez 05, 2008 15:16

Hier gibts alles zum T-Führerschein nachzulesen

http://www.deula-warendorf.de/fileadmin ... echnik.pdf


Eine Frage hab ich auch noch.
Wenn man vor dem 01.09.2009 den LKW Führerschein hat, muss man nur alle 5 Jahre verlängern oder? Also keine Weiterbildungen, Kurse etc.
is das so richtig?

EDIT: grad gelesen. Auch bei einer Ausstellung vor dem 10.09.2009 muss man alle 5 Jahre, 35 Std Kurs machen.
Zuletzt geändert von tracer700 am Fr Dez 05, 2008 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.youtube.com/watch?v=LUAsezl3yJY
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Beitragvon IGLE » Fr Dez 05, 2008 15:23

Darf ich denn jetz mit dem T noch für den lohnunternehmer fahren ???
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Beitragvon Holmer 91 » Fr Dez 05, 2008 18:54

Hallo,

Stoapfälzer hat geschrieben:
yoshi89 hat geschrieben:Was man auch beachten muss ist die Art der Zulassung. Ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen, der mehr als 3.5 Tonnen wiegt, darf man mit T nicht fahren, sondern nur mit C (bzw. C1).
Und da bei gewerblicher Nutzung oft schwarze Kennzeichen der Fall sind, kommt man da mit T demnach sowieso nicht besonders weit.

Hmm jetzt mal ne ganz blöde Frage seit heuer Laufen in unserem Landkreis alle Vorführschlepper mit schwarzer Nummer (ist aber von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich laut Vertreter) dann darf der ja auch nicht mit dem T gefahren werden.
Ist schon irgendwie komisch wenn man sich vorstellt das jemand schon 20 oder 30 Jahre LKW fährt und ab einem gewissen Tag biste dann zu einem "Unfähigen" gemacht worden. Naja bei uns ist´s ja nicht anders hab Landwirtschaft glernt und hab auch den alten Tiertrasportbefähigungsnachweis aber so lange wie ich den neuen (Kurs) nicht mach darf ich nicht mehr gewerblich fahren -bin schon drauf gespannt wann dann der erste kommt und mir zeigt wie man ne Kuh auf dem LKW verzurrt -oder Silomais am Anhänger mit Zurrgurten und Spannbrettern sichert :evil:


find´s auch langsam lächerlich wie die Landwirtschaft mit diversen auflagen verarscht wird!
Ein Zahnarzt muss ja uch nicht alle 2 jahre ne prüfung ablegen, dass er seinen bohrer noch richtig halten kann!
So kann man echt nur landwirte verarschen, alle anderen berufsgruppen würden sofort auf die barikaden gehn und den politikern die hölle heiß machen!

mfg, Holmer
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Beitragvon Alex86 » Fr Dez 05, 2008 19:06

Ist ja der Hammer was man hier liest. Ich hab ca. 400 euro für C1E bezahlt. hab noch das letzte Jahr mit Föderung erwischt. Ich muss auch alle 5 Jahre zum Arzt(so ein Schwachsinn).
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Beitragvon Schrauber » Sa Dez 06, 2008 15:40

Moin.

brauchst ja nicht hingehen bis doch nicht zu verpflichtet, Lappen weg und gut.

Warum gibt es auf dem Führerschein eine Förderung? Das ist in meinen Augen Schwachsinn, kein Wunder das die Kassen leer sind.

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Beitragvon jofry » Sa Dez 06, 2008 18:31

Das mit dem Lehrgang (35 Std.) finde ich absoluten Schwachsinn!
Fahre seit 20 Jahren mit einem 40 tonner. Erst Hängerzug und seit 10 Jahren Sattelzug und immer Kühlzüge (Obst und Gemüse)
Mein Fühereschein hat nix gekostet (war in der Berufsausbildung dabei)
Einer der jetzt den Fürerschein macht muß sich erst mal entscheiden ob er Hänger- oder Sattelzug fahren will.
Dann braucht man aller 5 Jahre eine Fahrerkarte (ca 35 Euro),dann aller 5 Jahre einen Gesundheitscheck (werden wohl über 100 Euro sein, weiß nicht genau , zahlt mein Chef noch!) Und nun noch die 35 Aufbaustunden !!! ( Kosten ???)
In er DDR gab´s schon mal eine bessere Lösung, die nannte sich Verkehrsteilnehmerschulung, die fand einmal in Monat statt und war kostenlos ! Nur Bier und Essen mußte man selbst bezahlen( fand meistens im Gasthof statt)
Da kann man nur hoffen das die F und IT die Straßen wieder mal blockieren und denen da "Oben" mal zeigt wo der Hammer hängt. In D darf man sowas nicht, ist Landfriedensbruch !
Entweder gibt´bald keine Fahrer mehr oder die Firmen sind Pleite!
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Beitragvon Schrauber » Sa Dez 06, 2008 18:40

Und warum ist die DDR Plei.. oder so

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Beitragvon yoshi89 » Sa Dez 06, 2008 18:41

Barensdorfer hat geschrieben:
yoshi89 hat geschrieben:Was man auch beachten muss ist die Art der Zulassung. Ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen, der mehr als 3.5 Tonnen wiegt, darf man mit T nicht fahren, sondern nur mit C (bzw. C1).
Und da bei gewerblicher Nutzung oft schwarze Kennzeichen der Fall sind, kommt man da mit T demnach sowieso nicht besonders weit.


Das ist ja Blödsinn!


Sorry, will kein Halbwissen verbreiten, aber nem Bekannten wurde letztens die Weiterfahrt mit nem 8030er Jonny untersagt, weil der n schwarzes Kennzeichen hatte und er nur T hatte (begründung zitat oben). Entweder die Polizisten hatten keine Ahnung, oder es gibt da noch bestimmte andere Sachen zu beachten, die in diesem Fall dazu geführt haben.
Werde ihn nochmal fragem, was aus der Sache geworden ist.
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Beitragvon Stoapfälzer » So Dez 07, 2008 12:37

Da kann man nur hoffen das die F und IT die Straßen wieder mal blockieren und denen da "Oben" mal zeigt wo der Hammer hängt. In D darf man sowas nicht, ist Landfriedensbruch !
Entweder gibt´bald keine Fahrer mehr oder die Firmen sind Pleite!

Das sag ich schon lang in der ganzen EU sollten mal für 1 Woche alle LKW stehen bleiben mal schaun wie lang des die Wirtschaft aushält, ich bin mir sicher nach einem Tag währen sämtliche Lebensmittelunternehmen ausverkauft :twisted:
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Beitragvon frank1973 » So Dez 07, 2008 18:32

bin der meinung das eine schulung gar nich schlecht ist gerade im bezug auf ladungssicherung umfang und kosten ist dann eine andere frage wenn jeder der hier darüber meckert auf der autobahn durch eine LKW-plane durchschauen könnte würde glaube ich die hälfte vor lauter angst sofort von der autobahn runter wenn er sieht welche abenteuerlichen ladungen zum teil OHNE sicherung transportiert werden bin selbst 10 jahre lang gefahren und hab alles transportiert von papier über holz bis hin zu lebensmittel bei den spanplatten waren 15-20 gurte angesagt hab übrigens 1994 noch den alten 2er und 1er gemacht hat zusammen mit prüfgebühr 3200DM gekostet
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