Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 12:19

LKW Schein bald unbezahlbar?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
157 Beiträge • Seite 5 von 11 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 ... 11
  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Falk » Mo Mai 18, 2009 6:53

Ich hagb vor 12 Jahren meinen LKW und Motorrad lappen für 2800DM all incl. gemacht!
Woher soll Ich wissen was Ich denke, bevor Ich nicht gehört hab was Ich sage!?
Falk
 
Beiträge: 1443
Registriert: Fr Jan 05, 2007 2:03
Wohnort: Am Steinhudermeer
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Pumuckel » Di Jun 02, 2009 10:26

mal angenommen ich will einen Unimog, Pick Up oder kleinen LKW, meinetwegen unter 7,5 tonnen, Privat und für den eigengebrauch fahren, was brauche ich da für einen Führerschein ? Klasse C oder ?
Muss ich da irgendwwelche dämlichen sonderprüfungen oder sowas machen, wenn ich nicht gewerblich fahre ?
Max
Benutzeravatar
Pumuckel
 
Beiträge: 1838
Registriert: Fr Dez 15, 2006 15:07
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Pumuckel » Mi Jun 03, 2009 18:48

so, hab was gefunden:
Wer braucht weder Grundqualifikation noch Weiterbildung?

Führerscheininhaber der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE,
die ihrer Fahrerlaubnis nur für private Zwecke nutzen, unterliegen weder
dem Erfordernis der Grundqualifikation noch der Weiterbildungspflicht.

Darüber hinaus sind befreit:

Führer von Kraftfahrzeugen, für die die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE
ausreichen, Führer von Kraftfahrzeugen mit einer bbH1) von maximal 45 km/h,
Führer von Kraftfahrzeugen der Bundeswehr, Polizei, dem Zoll,
dem zivilen Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste,
Führer von Kraftfahrzeugen, die nach Reparatur, Wartung oder Umbau
probegefahren werden (Werkstattfahrten oder Fahrten von Prüfern oder Sachverständigen),
Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung,
das der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, sofern es sich beim Führen
des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (z.B. Maler, Gipser usw.)

http://www.fahrschule-wunderlich.de/ind ... icle&id=65
Für alle Arbeiten, die auch unter die Grüne Nummer fallen könnten, entfällt die Grundqualifikation also. Fahrer bei Lohnunternehmen brauchen diese allerdings.
Max
Benutzeravatar
Pumuckel
 
Beiträge: 1838
Registriert: Fr Dez 15, 2006 15:07
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon juergen515 » Mi Jun 03, 2009 19:08

Pumuckel hat geschrieben:Für alle Arbeiten, die auch unter die Grüne Nummer fallen könnten, entfällt die Grundqualifikation also. Fahrer bei Lohnunternehmen brauchen diese allerdings.
Max


falsch, lohnunternehmer ist nicht gleichbedeutend mit schwarzer nummer...

wenn ein LU landwirtschaftlich tätig ist braucht er "nur" T


eine andere frage: wenn ich als feuerwehrler die grundqualifikation nicht brauche kann ich dann den LKW schein zwecks feuerwehr machen und wenn mir nach 2 jahren einfällt, dass ich gewerblich schlepperfahren muss nur noch die weiterbildungen (die eben auch alle machen müssen, die den schein schon haben) machen und so die "grundausbildung umgehen?
juergen515
 
Beiträge: 1966
Registriert: Di Feb 12, 2008 20:08
Wohnort: Mittelfranken/Grenze Unterfranken, Glück gehabt :p
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Pumuckel » Mi Jun 03, 2009 19:16

stimmt natürlich. Ich hatte jetzt an Biogasanlagen gedacht, denn die sind nicht Landwirtschaftlich. Fährt ein Lohnunternhmer also für eine BGA, und das tun die ziemlich oft, fällt dies nicht unter die grüne Nummer.
Benutzeravatar
Pumuckel
 
Beiträge: 1838
Registriert: Fr Dez 15, 2006 15:07
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Weinbauer » Mi Jun 03, 2009 23:28

Pumuckel hat geschrieben:mal angenommen ich will einen Unimog, Pick Up oder kleinen LKW, meinetwegen unter 7,5 tonnen, Privat und für den eigengebrauch fahren, was brauche ich da für einen Führerschein ? Klasse C oder ?
Muss ich da irgendwwelche dämlichen sonderprüfungen oder sowas machen, wenn ich nicht gewerblich fahre ?
Max


unter 7,5t reicht C1 falls mit hänger über 750 GG noch E. ist jetzt eine sonderprüfung, normal ist nur B.
bei der alten klasse 3 war es drin.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
Weinbauer
 
Beiträge: 2864
Registriert: Mo Okt 18, 2004 22:31
Wohnort: pfalz :)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Unimog 411 » Fr Jun 05, 2009 9:44

juergen515 hat geschrieben:...eine andere frage: wenn ich als feuerwehrler die grundqualifikation nicht brauche kann ich dann den LKW schein zwecks feuerwehr machen und wenn mir nach 2 jahren einfällt, dass ich gewerblich schlepperfahren muss nur noch die weiterbildungen (die eben auch alle machen müssen, die den schein schon haben) machen und so die "grundausbildung umgehen?


Hallo Jürgen,

das ist leider nicht so möglich

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG
§ 5 Weiterbildung hat geschrieben:(1) Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen
1. fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation;
...
(2) Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 abgelaufen sind.
...


- eine Weiterbildung ist also nur möglich, wenn man zuvor die Grundqualifikation erworben hat

Durch Besitzstand wird allen Kraftfahrer, die vor dem 10. Sept. 2009 die Klassen C1E, CE bzw. die alten Klassen 2 und 3 erworben haben, eine Grundqualifikation angerechnet. Hier reicht also eine Weiterbildung, wenn sie gewerblich fahren wollen.

Und noch einen Hinweis, weil dies gerne wieder übersehen wird:
die Weiterbildung ist bei Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zGM erforderlich, wenn die Fahrt im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken dient.

Gruss
Unimog411
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon schlueterfreak » Sa Jun 06, 2009 23:17

Mein CE Schein hat im Oktober 2008 1700 Euro all in ! gekostet.
1120 SK beladen mit Strohballen (Zugmasch.- 4t Kies auf Hänger)
Da lernt man das fahren und schalten noch :lol:
schlueterfreak
 
Beiträge: 7
Registriert: Mo Mär 16, 2009 22:56
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon DanielR » Mi Jun 10, 2009 13:46

Unimog 411 hat geschrieben:Durch Besitzstand wird allen Kraftfahrer, die vor dem 10. Sept. 2009 die Klassen C1E, CE bzw. die alten Klassen 2 und 3 erworben haben, eine Grundqualifikation angerechnet. Hier reicht also eine Weiterbildung, wenn sie gewerblich fahren wollen.


Hinweise auf die Vorschriften über das Mindestalter für Fahrer im gewerblichen
Straßenverkehr nach § 2 BKrFQG. Diese lauten im Einzelnen:
(1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf
1. mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen
C und CE erforderlich ist, nur durchführen, wer das 18. Lebensjahr vollendet
hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 mitführt, oder das 21. Lebensjahr
vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 mitführt


Also darf ein 18 Jähriger, der vor dem 10.09.2009 die klasse c/ce erworben hat ab diesem Datum auch gleich gewerblich fahren ?
Stihl MS 361 W (mit Griffheizung)
DanielR
 
Beiträge: 26
Registriert: Mo Mär 13, 2006 13:56
Wohnort: Wüstenrot
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon JohnDeere3040 » Mi Jun 10, 2009 13:48

ich denke nicht, werde aber demnächst in der Fashrschule nachfragen, ich möchte den CE auch noch schnell machen :roll:
JohnDeere3040
 
Beiträge: 4137
Registriert: So Jun 15, 2008 11:26
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Hanswurst99 » Mi Jun 10, 2009 14:38

Hallo,

1993 20,-DM fürs Umschreiben vom Bundeswehr BCE auf Klasse 2 :wink:

Das war günstig :lol: :lol: :lol:

Ansonsten zum Thema BGA und Klasse MLT - siehe Anhang (aus dem Bauernblatt)

MfG
Dateianhänge
Lohnunternehmen_Biogas.jpg
(166.26 KiB) 27-mal heruntergeladen
Hanswurst99
 
Beiträge: 68
Registriert: Fr Mai 15, 2009 18:22
Wohnort: Wursthausen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Unimog 411 » Mi Jun 10, 2009 21:59

DanielR hat geschrieben:Also darf ein 18 Jähriger, der vor dem 10.09.2009 die klasse c/ce erworben hat ab diesem Datum auch gleich gewerblich fahren ?


Ja, richtig!
Wie ich schon geschrieben habe kommen alle, die vor Sept. 2009 die Klasse C1E/CE gemacht haben, in den Genuss des Besitzstzandes der Grundqualifikation und haben dann bis Sept. 2014 Zeit eine Weiterbildung zu machen.

Gruss
Unimog411
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon JohnDeere3040 » Mi Jun 10, 2009 22:28

Die Frage ist aber ob man als unter 21 Jähriger jetzt plötzlich gewerblich LKW fahren darf?
Mfg
JohnDeere3040
JohnDeere3040
 
Beiträge: 4137
Registriert: So Jun 15, 2008 11:26
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon DanielR » Mi Jun 10, 2009 22:30

Dann kann ein 18 jähriger beispielsweiße am 28.8.09 die klasse c/ce bestehen und darf dann bis 10.09.09 nur privat fahren. danach auch gewerblich....

War bestimmt auch nicht so beabsichtigt :D
Stihl MS 361 W (mit Griffheizung)
DanielR
 
Beiträge: 26
Registriert: Mo Mär 13, 2006 13:56
Wohnort: Wüstenrot
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon JohnDeere3040 » Mi Jun 10, 2009 22:31

Wenn das so wäre hätt ich auf jeden fall nix dagegen^^
JohnDeere3040
 
Beiträge: 4137
Registriert: So Jun 15, 2008 11:26
Wohnort: Bayern
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
157 Beiträge • Seite 5 von 11 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 ... 11

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Haners, langer711, Nick

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki