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LKW Schein bald unbezahlbar?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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157 Beiträge • Seite 6 von 11 • 1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 ... 11
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Beitragvon Unimog 411 » Mi Jun 10, 2009 23:14

Hallo nochmal Zusammen,

habe mich da wohl ein bisschen ungenau ausgedrückt :oops:

Natürlich bezieht sich das nur auf die Grundqualifikation und ist nicht gleichzusetzen mit gewerblichen Güterkraftverkehr.

Das BKrFQG schreibt ja auch nur vor, dass der Kraftfahrer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr die Grundqualifikation [eine theoretische Prüfung (240 Minuten), einer Fahrprüfung (120 Minuten), einem praktischen Prüfungsteil (30 Minuten) und eine Bewältigung von kritischen Fahrsituationen (max. 60 Minuten)] braucht - bei den anderen reicht die beschleunigte Grundqualifikation [eine Schulung von 140 Stunden und eine theoretische Prüfung von 90 Minuten] oder halt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb.

Das Mindestalter für Fahrer steht in der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85!

Artikel 5 hat geschrieben:(1) Das Mindestalter der im Güterverkehr eingesetzten Fahrer wird festgesetzt:
a) bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen einschließlich - Anhänger oder Sattelanhänger gegebenenfalls inbegriffen - auf das vollendete 18. Lebensjahr;
b) bei den übrigen Fahrzeugen auf
- das vollendete 21. Lebensjahr oder
- das vollendete 18. Lebensjahr, falls der Fahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluß einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Strassenverkehr ist.


Von daher ist der § 2 BKrFQG eigentlich z. Zt. überflüssig, weil alle die vor dem vollendeten 21 Lebensjahr gewerblich fahren wollen, brauchen eine entsprechende Berufsausbildung. Und diese ist mit der Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG gleichzusetzen.
Mal wieder so ein Amtsschlimmel :wink:

Also nochmals Entschuldigung für meine bisherrige Antwort, hoffe aber ich konnte es jetzt klar stellen.

Gruss
Unimog 411
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Beitragvon DanielR » Do Jun 11, 2009 17:33

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=76598&st=0&gopid=1056811549&#entry1056811549
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Beitragvon DanielR » Do Jun 11, 2009 17:45

unimog, hab deinen beitrag mal ins verkehrsportal kopiert...

dort gehts ums gleiche :)
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Beitragvon -FELIX- » Sa Jun 20, 2009 14:01

wie lang braucht man denn für c und ce?

schaff ich das noch bis 1.9?

mfg felix
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Beitragvon JohnDeere3040 » Sa Jun 20, 2009 20:10

ich hoffe es, bin grad dabei, hab vor 1 woche angefangen, wie viele bei uns in der Fahrschule
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Beitragvon Pumuckel » Do Jun 25, 2009 16:42

hier wird ein Dodge ram mit auflieger und 12t zul. Gesamtgewicht angeboten. Reicht bei so einem Zug der Führerschein C ?
Und wie ist das mit der anhängelast ? Soweit ich weis, dürfen Geländewagen in D maximal 3,5 tonnen ziehen, also wird ein solches Fahrzeug als Zugmaschine angemeldet sein, was hat das für Konsequenzen ?
Wie aufwändig ist es eigentlich, einen Pickup als Zugmaschine anzumelden ?
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Beitragvon JohnDeere3040 » Do Jun 25, 2009 21:49

Du brauchst mindestens C1E, da der Anhänger schwerer als 750kg ist, sofern der Pickup nicht schwerer als 7,5 to ist.
Mfg
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Beitragvon Pumuckel » Fr Jun 26, 2009 7:29

moment, schwerer als 750 Kg darf ich auch mit BE fahren. Wie ist das denn, wenn der Pickup etwa 2 1/2 tonnen wiegt und 3,5 t ziehen darf (darf ein Ram zum beispiel), reicht da noch BE ? Wo ist bei dem die Grenze des Zuggesamtgewichtes, sind das die 7,5 tonnen ?
Der Ram bei Mobile hat ja sogar einen Fahrtenschreiber :shock:
Max
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Beitragvon JohnDeere3040 » Fr Jun 26, 2009 14:15

Mit dem B kannst du im Prinzip nen Pickup mit 3,5t zgM. fahren und daran einen Anhänger anhängen, der Maximal das 1,5 Fache der Zugmaschine wiegt, also 5,25 to + Stützlast. Die Stützlast zählt als Ladung der Zugmaschine. Das gesamte Gespann darf also maximal 8,25t schwer sein.
Fahrtenschreiber brauchst du bei gewerblicher Fahrt ab 2,8t zgM.
Mfg
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Beitragvon Pumuckel » Fr Jun 26, 2009 14:36

achso, danke !
Aber das darf man doch sicher nur mit Druckluftbremse und maulkupplung, oder ?
darf da das Herhältnis zwischen Zugmaschine und anhängelast nicht noch größer ausfallen ? Darf man mit Maulkupplung und Druckluftbremse nicht sogar bis 12, 99 tonnen (mit klasse CE) fahren, zumindest als (mini)sattelschlepper ?
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Beitragvon JohnDeere3040 » Fr Jun 26, 2009 14:53

Die Art der Anhängung ist erstmal zweitrangig, bei Druckluftbremse darf man maximal das 1,5fache anhängen
Bei Klasse C1E darf die Zugmaschine maximal 7,5to,und die zG des Anhängers weniger als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein, dabei darf die Gesamtmasse des Gespanns 12t nicht überschreiten. Für CE79 gilt noch, dass die Zugmaschine 7,5t und der Anhänger ,nur Einachser=> 11t maximal sein darf, daraus folgt dann ein zgM des Zugs von 18,5t.
Mfg
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Beitragvon Pumuckel » Fr Jun 26, 2009 15:11

Danke für die schnelle antwort !
ich habe in Frankreich mal einen Nissan Patrol mit Schneidwerkswagen (sw mit 7,50m glaube ich) gesehen, der ja schon einiges wiegen wird. Damals habe ich mich gefragt ob der das überhaupt darf, aber wenn er sagen wir 3t zul. Gesamtgewicht und eine Druckluftbremse hat, dann darf er ja auch immerhin 4,5 tonnen ziehen. Das ist schon eine ganze Menge !
Max
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Re: LKW Schein bald unbezahlbar?

Beitragvon Pumuckel » So Jul 19, 2009 13:16

hi,
ich wolltze jetzt mit dem Führerschein anfangen, also Klasse BE. Das ich T noch nicht habe, und eigentlich auch mal den LKW schein haben wollte (der ja T und B(E) einschließt), stellt sich die Frage, ob ich das nicht am besten alles auf einmal mache. Hat das jemand in letzter Zeit gemacht und kann mir ungefähr eine Hausnummer für die Kosten sagen ?
es ist nämlich so, dass wir hier zwar genug Fahrschulen haben (mindestens ein dutzend), aber bevor ich alle abklapper und gucke ob die auch LKW machen wüsste ich lieber erst was das ungefähr kostet.
Achso, die besagte Grundqualifikation spielt hier keine Rolle, da ich nicht beabsichtige gewerblich zu fahren.
Vielen dank im vorraus !
Max
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Re: LKW Schein bald unbezahlbar?

Beitragvon JohnDeere3040 » So Jul 19, 2009 13:31

2,5-3,5k kannst du schon rechnen, nach dem Stichtag könnte es aber wesentlich billiger werden (massiver Rückgang der Erwerber)
z.B. alle Lkw Fahrschulen LL: Grundbetrag 269, Fahrstunde C 58(min 4),CE 68(min 10), +Tüv etc nochmal ca. 300€
Mfg
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Re: LKW Schein bald unbezahlbar?

Beitragvon GüldnerG45AS » So Jul 19, 2009 14:14

Hallo,
ich habe für meinen LKW Führerschein Klasse C+CE 1740€ bezahlt bin vor 2 Wochen fertig geworden. Bei mir hat jede Fahrstunde sowohl C als auch CE 49,95€ gekostet. Dazu kommen dann noch mal die TÜV Gebühren bei der prakitschen Prüfung von jeweils 140 €.
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