Servus,
Hab mich mal belesen.... (ja auch ich kann das ein bischen)
Laut BBA ist die Flüssige ausbringung von Löschkalk im stehenden Bestand als eine Ausbringung eines PSM zu werten, da es nicht aus gründen der Kalkversorgung gemacht wird.
Für die Ausbringung von Löschkalk als PSM konnte ich weder eine Indikation noch eine Zulassung finden.
Des weiteren ist das beschriebene Vernebeln der Brühe ind Deutschland nicht zulässig. Da es sich bei der Brühe formal um ein PSM handelt und die Regeln der Abdriftminderung eingehalten werden müßen...
Ist mir irgendwie zu Illegal das ganze... ja, ja, die Bürokratische Republik Deutschland
