Ok, also hast Du noch Gleichgewichtsstörungen
Naja warte mal die MPU ab und dann kannst Du ja entscheiden, wie es weiter geht.
Darf man fragen, welcher Jahrgang Du bist?
Aktuelle Zeit: Fr Apr 19, 2024 21:46
treerunner hat geschrieben:Ich verstehe das mit der MPU nicht...du musst doch "nur"eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung machen,meiner Meinung nach...die MPU ist bei Fehlverhalten durch Drogen etc.fällig.
auswanderer hat geschrieben:Wieso seid ihr eigentlich alle so Obrigkeitshoerig?Alles was angeordnet ist muss auch streng befolgt werden?
Wenn es so ist wie Berlin schreibt,dann ist dagegen per Anwalt Einspruch einzulegen...
berlin3321 hat geschrieben:Bis zu zur Vorlage des/ der Gutachten ist die Fahrerlaubnis einzuziehen. Rechtsmittel können nicht eingelegt werden da es sich nur um vorbereitende Maßnahmen handelt die Schlussendlich zu einer Entscheidung führen (lt Urteil Bundesverwaltungsgericht vom XX.XX.XX).
landwirt 100 hat geschrieben: … Da fände ich eine Lösung im Sinne des Alten besser, in dem es heißt fahre doch nur die und die Strecken, nur tagsüber etc. …
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