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Mähdrescher New Holland TX

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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58 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon Barbicane » Sa Jan 19, 2019 14:20

Einer der keine Ahnung hat berichtigt jemanden der noch weniger davon hat, schön.

Mit 4m Breite wird ganz schwierig, das stimmt.
Über 2,55m eine Ausnahmegenehmigung trifft nur für den gewerblichen Gütertransport zu.
Landwirtschaftlich, auch Mähdrescher ist eine Ausnahme erst ab 3m erforderlich
Ab 3,50 wird's dann landwirtschaftlich auch noch ein bisschen strenger aber noch keine Grenze


@favorit822
Da du anscheinend der Mann mit richtig Plan bist bring doch bitte die Quelle aus der hervorgeht dass ein Mähdrescher bis 3m Breite keine Ausnahme braucht.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon 186/21/12306 » Sa Jan 19, 2019 16:05

https://www.google.com/amp/s/www.agrarh ... 8210%3famp
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon Barbicane » Sa Jan 19, 2019 16:54

Danke, das ist ganz nett, aber rechtlich leider nicht wirklich relevant.
Wenn die jetzt das betreffende Gesetz, Verordnung, Richtlinie oder Ausnahmeverordnung dazugeschrieben hätte könnte man damit was anfangen.
Was Anderes zählt im Falle eines Falles dummerweise nicht.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon flash » Sa Jan 19, 2019 17:34

Siehe StVZO §32
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon countryman » Sa Jan 19, 2019 18:17

Klick

Gleich der dritte Satz. Genauso wie bei lof Anbaugeräten.
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon Barbicane » Sa Jan 19, 2019 18:23

Kenn ich natürlich, aber da beziehen sich die 3m auf die angebauten- und angehängten Geräte. ("...MIT auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten...)
Damit dürfen die Fahrzeuge 3m breit sein. (wenn man einen Mähdrescher als "Sonderfahrzeug" zählt, das ist ja amtlich eine "Selbstfahrende Arbeitsmaschine).
So wie sich das liest darf das "Trägerfahrzeug" an sich nicht 3m breit sein.
Sonst wär das für Traktoren mit 3m Breite vermutlich nicht extra mit der 35. Ausnahmeverordnung geregelt.
Da steht aber von Arbeitsmaschinen o.ä. nix drin.
Folglich gelten dafür die allgemeinen 2,55m Breite aus Paragraph 32.

Ich lass mich gerne verbessern wenn jemand mehr findet.

Edit:
Ein "Arbeitsgerät" ist in Paragraph 2 FZV definiert:
"land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte: Geräte zum Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft, die dazu bestimmt sind, von einer Zugmaschine gezogen zu werden und die die Funktion der Zugmaschine verändern oder erweitern; sie können auch mit einer Ladeplattform ausgestattet sein, die für die Aufnahme der zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Geräte und Vorrichtungen oder die für die zeitweilige Lagerung der bei der Arbeit erzeugten und benötigten Materialien konstruiert und gebaut ist; unter den Begriff fallen auch Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind von einer Zugmaschine gezogen zu werden und dauerhaft mit einem Gerät ausgerüstet oder für die Bearbeitung von Materialien ausgelegt sind, wenn das Verhältnis zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Leermasse dieses Fahrzeugs weniger als 3,0 beträgt;"

Das sind also angehängte oder angebaute Geräte.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon Oberfranke_91 » Sa Jan 19, 2019 19:17

Ackergaul82 hat geschrieben:
Durchschnittliche Schlaggröße liegt zwischen 1-2ha.
:shock:
Ist das ein Schreibfehler, dafür kommt ja gar nichts anderes in Frage als ein Klappschneidwerk.


Ich denke mal so ungewöhnlich ist diese Flächenstruktur für Süddeutschland nicht. Wir haben hier in der Gegendin Oberfranken auch um die 0,9 bis 1 Hektar durchschnittliche Flächengröße, erst recht dort, wo es noch keine Flurbereinigung gab.

Was du nicht vergessen darfst, dort wo man mit so einer Flächenstruktur zu tuen hat, sind häufig die Straßen auch im entsprechenden Maßstab, verwinkelt, 1000 Dörfer zu durchqueren etc. Mit einem Klappschneidwerk erkauf ich mir da (je nach Bau- bzw. Klappart) entweder den Nachteil der Unübersichtlichkeit, oder aber ich mach mir ein Fahrzeug mit ohnehin schon klobigen Abmessungen noch unhandlicher.
Ab und zu sind hier Felder auch noch ausschließlich durch alte Hofstellen zu erreichen, wo man sich irgendwie mit den Drescher durchmogeln muss. Den Schneidwerkswagen zieht man da als geschickter Fahrer durch die Hecklenkung vom Drescher schon irgendwie um die Ecken rum...das Klappschneidwerk hingegen steht fix in einer Achse mit dem Drescher.
Und wenn mal übertrieben viele Feldwechsel anstehen, halten dann häufig die Landwirte her und setzen den Schneidwerkswagen mit ihren Schlepper um. Dann bleibt rein die Zeit fürs Schneidwerk an- und abbauen, und das hält sich ja i.d.R. schon in Grenzen wenn man geübt ist und technisch alles i.O...
Ist ja im Interesse beider Parteien (Kunde und LU) die Rüstzeiten bestmöglich zu verkürzen.
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon Wini » Sa Jan 19, 2019 19:44

Lanze hat geschrieben:8000-10000€ Reparatur bei 2200h ist schon ein Wahnsinn. Was wird dort leicht kaputt???

Bezüglich Ersatzteile kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, dass nicht mehr alles Verfügbar sei. Man kriegt ja auch noch Ersatzteile für die TX3x Serie also sollte es kein Problem sein für die TX6x.

Wieso gäbe es bedenken nicht per Achse 500km zufahren?
Bei 20km/h sollte ich die Strecke gemüdlich in 2 Tagen meistern


Bei Mähdreschern diese Serie benötigst Du vor allem Elektronik-Kenntnisse.
Bei Gebrauchtmaschinen sind oft kleine Dinge, wie ein Relais, auf den Platinen defekt.
Ist der Landmaschinenmechaniker nicht sachkundig, wird dann oft die komplette Platine getauscht.
Da sind dann gleich mal 2500 € weg.
Unerlässlich ist es daher, ein elektronisches Werkstatthandbuch für New Holland TX-Serie samt
sämtlicher Schaltpläne und Fehlersuch-Anleitungen sein eigen zu nennen.
Da sind auch Englisch-Kenntnisse gefragt, eine Anleitung für den deutschen Markt sucht man vergeblich.
Sonst steht man ratlos davor und wundert sich warum das Schneidwerk nicht anläuft.
Die Ursache sind dann simple Kontaktprobleme an Relais, die viel zu groß dimensioniert wurden, und aufgrund
des zu geringen Stromdurchganges schaltlahm werden.
Einen Fall habe ich ja hier im Forum in der Vergangenheit mit Bildern dokumentiert.
Die Relais kann man bei TX-Baureihe übrigens sogar noch auseinander nehmen und tunen.

Übrigens sind Mähdrescher der TX-Baureihe teilweise recht fußlahm.
Die wurden Anfangs mit zu schwachen Radbolzen und Radaufhängungen an der Hinterachse konstruiert.
Da fliegt auch schon mal ein Hinterrad davon, oder die ganze Achse bricht.
Ersatzteile gibt es dann nur im Zentrallager in Heidelberg das aber sogar an Sonntagen auf hat.
Das sind dann immer ganz spannende Abenteuer und Reparaturen bei 35° Außentemperaturen.

Ohne eine Profi-Werkstatt für New Holland in der Nähe, kann ich nur abraten.

Gruß
Wini
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon countryman » Sa Jan 19, 2019 20:39

Barbicane hat geschrieben:Kenn ich natürlich, aber da beziehen sich die 3m auf die angebauten- und angehängten Geräte. ("...MIT auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten...)
Damit dürfen die Fahrzeuge 3m breit sein.
Edit:
Ein "Arbeitsgerät" ist in Paragraph 2 FZV definiert:
"land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte: Geräte zum Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft, die dazu bestimmt sind, von einer Zugmaschine gezogen zu werden und die die Funktion der Zugmaschine verändern oder erweitern; sie können auch mit einer Ladeplattform ausgestattet sein, die für die Aufnahme der zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Geräte und Vorrichtungen oder die für die zeitweilige Lagerung der bei der Arbeit erzeugten und benötigten Materialien konstruiert und gebaut ist; unter den Begriff fallen auch Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind von einer Zugmaschine gezogen zu werden und dauerhaft mit einem Gerät ausgerüstet oder für die Bearbeitung von Materialien ausgelegt sind, wenn das Verhältnis zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Leermasse dieses Fahrzeugs weniger als 3,0 beträgt;"

Das sind also angehängte oder angebaute Geräte.


ich glaube da interpretierst du die STVZO strenger als es gemeint ist.
Die FZV ist wesentlich jünger als die STVZO, es scheint sich eine bisher nicht bemerkte Begriffsunsicherheit eingeschlichen zu haben.
Jedenfalls ist in der gesamten Literatur zu finden, dass auch selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen 3m breit sein dürfen ohne eine Ausnahmegenehmigung zu benötigen.http://www.vautec-nms.de/images/pdf/gtue/lof_2008.pdf S. 19 als Beispiel.
Nur auf Autobahnen gilt max. 2,55/2,60m Breite. Relevant für zB Unimog oder Agrar-LKW mit Anbaugerät (§ 18 StVO) (ohne Z!).
Zuletzt geändert von countryman am Sa Jan 19, 2019 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon Favorit822 » Sa Jan 19, 2019 20:44

countryman hat geschrieben:
Barbicane hat geschrieben:Kenn ich natürlich, aber da beziehen sich die 3m auf die angebauten- und angehängten Geräte. ("...MIT auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten...)
Damit dürfen die Fahrzeuge 3m breit sein.
Edit:
Ein "Arbeitsgerät" ist in Paragraph 2 FZV definiert:
"land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte: Geräte zum Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft, die dazu bestimmt sind, von einer Zugmaschine gezogen zu werden und die die Funktion der Zugmaschine verändern oder erweitern; sie können auch mit einer Ladeplattform ausgestattet sein, die für die Aufnahme der zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Geräte und Vorrichtungen oder die für die zeitweilige Lagerung der bei der Arbeit erzeugten und benötigten Materialien konstruiert und gebaut ist; unter den Begriff fallen auch Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind von einer Zugmaschine gezogen zu werden und dauerhaft mit einem Gerät ausgerüstet oder für die Bearbeitung von Materialien ausgelegt sind, wenn das Verhältnis zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Leermasse dieses Fahrzeugs weniger als 3,0 beträgt;"

Das sind also angehängte oder angebaute Geräte.


ich glaube da interpretierst du die STVZO strenger als es gemeint ist.
Die FZV ist wesentlich jünger als die STVZO, es scheint sich eine bisher nicht bemerkte Begriffsunsicherheit eingeschlichen zu haben.
Jedenfalls ist in der gesamten Literatur zu finden, dass auch selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen 3m breit sein dürfen ohne eine Ausnahmegenehmigung zu benötigen.
Nur auf Autobahnen gilt max. 2,55/2,60m Breite. Relevant für zB Unimog oder Agrar-LKW mit Anbaugerät (§ 18 StVO) (ohne Z!).


Danke
So isses !
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon Barbicane » Sa Jan 19, 2019 23:32

Das ist immer der Haken an amtlichen Texten, da kann man immer was interpretieren. :lol:
Kann durchaus sein dass da mehr rauslese als wirklich gemeint ist.
Und gleichzeitig kann man die Unterschiede zwischen den Forenteilnehmern erkennen.
Countryman antwortet höflich und kann seine Meinung auch hinterlegen.
Favorit 822 redet sofort blöd daher, hat aber nicht genug Fachwissen um seine Aussagen zu belegen, steigt dann aber sofort wieder ein.
Wieder was gelernt. :lol:
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon countryman » So Jan 20, 2019 0:23

Gentleman that I am...
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon Favorit822 » So Jan 20, 2019 8:37

Barbicane hat geschrieben:Das ist immer der Haken an amtlichen Texten, da kann man immer was interpretieren. :lol:
Kann durchaus sein dass da mehr rauslese als wirklich gemeint ist.
Und gleichzeitig kann man die Unterschiede zwischen den Forenteilnehmern erkennen.
Countryman antwortet höflich und kann seine Meinung auch hinterlegen.
Favorit 822 redet sofort blöd daher, hat aber nicht genug Fachwissen um seine Aussagen zu belegen, steigt dann aber sofort wieder ein.
Wieder was gelernt. :lol:


Sorry, aber ohne ein belegbares Fachwissen etwas in den Raum stellen ( keine Frage sonder behaupten) warst wohl du !!
In 2 threads über die gleiche Thematik vollkommen gegensätzliches schreiben, warst auch du !
Der Ton war vielleicht nicht ganz der richtige, das war ich stimmt.
Aber wenn du ganz normal gefragt hättest wär's auch anders gekommen ! Im Gegenteil du hast dich gleich aufgeplustert, wolltest dich wichtig machen und irgendwo hin telefonieren wie wenn du sonst wer wärst. Das einzige was du mit Genehmigungen zu tun hast wird sein das du sie verteilst !
Weil wenig Ahnung hast du ganz viel !
Ich weiß über das Regelwerk im groben bescheid kann es halt nicht alles so gleich verlinken und Quellen wieder geben da ich nicht so ganz fit am Computer bin
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Re: Mähdrescher New Holland TX

Beitragvon flash » So Jan 20, 2019 10:37

Hallo Leute,

hier ein mal ein Link zu einem Dokument das mit Unterstützung des Innenministeriums BW erstellt wurde.
Hier sind alle wichtigen Infos für die Landwirtschaftlichen Fahrzeuge enthalten.
Auf Seite 21 geht es um die Fahrzeugbreiten!

https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/Land-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdf
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