burgunder hat geschrieben:@fendt Wem stehen sie denn zu?
Bei einer WG hätten das die Genossen anteilig der Geschäftsanteile bekommen.... Hier waren es aber privat Kellerein..... das biste in sonem Fall als Lieferant nur Bittsteller.... Ein Anspruch dürfte als Lieferant an Erlösen aus Verkäufen nicht bestehen.... Traubengeld wurde ja ausbezahlt.... somit wurden die Lieferanten bezahlt....wird ja keine Verträge über die Höhe des Traubengeld geben....
