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Misthaufen auf Feld?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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80 Beiträge • Seite 5 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon nordizicke » Mi Jul 18, 2007 12:40

ich hatte nie ackerland und habe bestimmt auch nix verkauft.
als mein freund diesen hof gekauft hat, wars dahinter noch unbebaut und der vorbesitzer hat halt seinen teil als bauland verkauft.
ich hätte es ein wenig anders gemacht, bißchen mehr platz hinter der scheune gelassen.
moin moin
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Beitragvon ZT300 » Mi Jul 18, 2007 17:40

Hi, ich will dir und allen anderen nicht zu nahe treten

es ist keine Beschuldigung oder sonstiges, nur Tatsache
ein Bsp.:
Mein Ex-Stallbesitzer, wo ich mal meine Pferde eingestellt hatte, hatte einiges Land als Bauland an Häuslebauer verkauft, um sich eine Reithalle + Technik usw. leisten zu können. (Hatte sich das als "Zuverdienst" gedacht, fährt mit seinen Eigenen Kremser, Hochzeiten und was sonst so anliegt, inkl. Mist).
Aber jetzt maulen die Häuslebauer, weil angrenzend Pferde auf den Weiden stehen, Äppelgeruch rüber kommt, Fliegen sich auf die frisch gegrillten Steak´s setzen könnten usw.

Auch deshalb sage ich: Dieses "Problem" ist von den Landbesitzern hausgemacht

Schaut euch doch nur die entstandenen Wohngetto´s auf euren Ex-Äckern an.

Und dann liegt noch der Misthaufen vor der Tür
Wer zuletzt lacht, hat´s nicht eher begriffen :-)
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Beitragvon nordizicke » Mi Jul 18, 2007 19:15

ein allgemeines problem, die ländlichen gebiete nahe großstädten, da werden halt die kleinsten äcker zugebaut.
ich hab allerdings kein problem, als stadtkind ,wenn nebenan der bauer seinen misthaufen da liegen hat.
ist alles gewohnheitssache, und ich muss eben damit rechnen, wenn ich neben bauernhöfen und anderen mist produzierenden betreiben wohne.
moin moin
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Beitragvon Kaninchen » Mi Jul 18, 2007 20:56

So ist das hier in der Gegend geregelt:

"Mindestanforderungen zur Lagerung von Festmist

Grundsätzliches

Aus den Vorgaben des Abfall-, Wasser- und Düngerechts ist eine ordnungsgemäße Festmistlagerung unverzichtbar. Festmist ist so zu lagern, dass eine Beeinträchtigung von Boden und Wasser nicht zu erwarten ist.

Festmist bzw. Stalldung ist ein Gemisch aus Kot, Harn, Einstreu (Stroh, Sägespäne Raps o.ä.) und Futterresten, der bei der Haltung von Tieren in Stallungen mit Einstreu im landwirtschaftlichen Betrieb oder in Hobbyhaltungen anfällt.

Im landwirtschaftlichen Stoffkreislauf wird der Festmist als langsam fließende Nährstoffquelle und zur Reproduktion der organischen Substanz des Bodens genutzt. Festmist ist nach § 1 Nr. 2 des Düngemittelgesetzes ein Wirtschaftsdünger, der im landwirtschaftlichen Produktionsprozess entsteht und Nutzpflanzen mit dem Zweck zugeführt wird, ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern. Für Festmist werden an mehreren Stellen der Düngeverordnung (DüV) Vorgaben zur guten fachlichen Praxis getroffen. Wenn Festmist wie auch Gülle oder Jauche im Rahmen der guten fachlichen Praxis der Düngung entsprechend eingesetzt wird, handelt es sich um einen Wirtschaftsdünger. Werden jedoch die Grundsätze des Düngemittelgesetzes und der DüV im Rahmen der landwirtschaftlichen Verwertung außer acht gelassen, so wird der Mist zu Abfall und unterliegt den Bestimmungen des Abfallrechts.



Lagerung auf betrieblichen Dungstätten

Gemäss § 49 Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften mit wasserundurchlässigen Böden (Betonplatte aus wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045) anzulegen. Die Wände müssen ausreichend hoch wasserundurchlässig sein. Flüssige Abgänge aus Ställen und Anlagen zum Lagern von Festmist sind in Jauche- und Güllebehälter, aus Silagen in dichte Behälter, insbesondere Güllebehälter, zu leiten, die keine Verbindung zu Abwasserbeseitigungsanlegen haben dürfen.
Anlagen zum Lagern von Festmist sollen von Öffnungen zu Aufenthaltsräumen mindestens 5 m und von öffentlichen Verkehrsflächen mindestens 10 m entfernt sein; sie müssen von der Nachbargrenze mindestens 2 m entfernt sein.



Zwischenlagerung am Feldrand

Sofern eine Zwischenlagerung außerhalb der befestigten betrieblichen Fläche am Feldrand erfolgen muss, sind folgende fachliche Grundsätze einzuhalten, die nur für eine Feldrandzwischenlagerung von Festmist auf dem zu düngenden Feld bzw. Feldrand in der Menge, die für das jeweilige Feld entsprechend den Grundsätzen der Düngeverordnung fachlich zu verwerten ist. Für die Düngung von 1 ha Ackerfläche mit Festmist wird im Rahmen einer notwendigen Zwischenlagerung eine Fläche von ca. 20 m² bei einer Stapelhöhe von 1,3-1,5 m benötigt. Die Zwischenlagerung ist eine standortbezogene einmalige Lagerung, die den Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreitet.


Standortauswahl:

- Lagerung nur auf landwirtschaftlichen Flächen,
- keine Lagerung auf stillgelegten bzw. nicht bewirtschafteten Flächen
- keine Lagerung auf überschwemmungsgefährdeten und erosionsgefährdeten Flächen
- keine Lagerung auf dränierten Flächen
- keine Lagerung bei oberflächennahem Grundwasserstand (weniger 1,5 m)
- keine Lagerung in den Zonen I/II von Wasserschutzgebieten
- eingeschränkte Lagerung in Wasserschutzgebieten III/III a beachten (z.B. Lagerdauer)
- Lagerplatz jährlich wechseln
- Lagerung auf den schwereren Böden des Betriebes einrichten
- Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen Hauptwindrichtung bei der Auswahl des Feldrandlagerplatzes berücksichtigen
- Einhaltung von Mindestabständen:
150 m von Eigenwasserversorgungsanlagen
50 m von Oberflächengewässern und von Dränsaugern und –sammlern
20 m von nicht ständig wasserführenden Straßengräben, Vorflutgräben und verrohrten Gräben
20 m von nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Wegen, Waldflächen) und Randbiotopen.


Mietenform

Festmist auf möglichst kleiner Grundfläche lagern
Lagermenge auf den nach Düngeverordnung zulässigen Bedarf des Schlages beschränken
Austrag von Sickerwasser in den Unterboden verhindern
Maximale Mietenhöhe entsprechend den technischen Möglichkeiten anstreben
Abdeckung mit einer wasserundurchlässigen Plane, insbesondere bei Lagerung im Zeitraum Oktober bis März und Lagerungsdauer  3 Monate


Nachsorgemassnahmen

Ausbringung des Mistes immer zum nächst möglichen Termin realisieren
Grundsätzlich keine Überschreitung der Lagerungsdauer von 6 Monaten
Anbau von Fruchtarten mit hohem Stickstoffentzug nach der Beräumung"

Probleme mit Landwirten hab ich bisher nie erlebt, nur mit Hobby-Tierhaltern.
Ekligstes Beispiel aus letztem Winter:
Hobby-Schafhalter hat Mist im Garten, im Überschwemmungsgebiet, Mist halb im Wasser und noch Schafskadaver oben drauf... :? Obereklig! :roll: Aber da sah auch das ganze Grundstück dementsprechend aus... :roll:
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Beitragvon Brock » Mi Jul 18, 2007 22:24

Hauptsach in Deutschland gibts für jeden wirklich noch so kleinen Scheiß ein Gesetz.....Würde man sich mal lieber um echte Verbrechen kümmern und für Sexualstraftäter die Todesstrafe einführen statt nach 5 Jahren wieder frei lassen....aber wenn einer en Misthaufen hat, dann sind gleich alle da mit Strafen und dem ganzen Kindergeschiss.
Aber jeden Tag muss ich mich wirklich 10mal über die deutsche Gesetzgebung auffregen! Das nennt sich Demokratie, Schwerverbrecher brauchen nur besoffen gewesen zu sein und werden verschont, kipp ich halt auch besoffen mein Mist aufs Feld!
Niemand hat mich gefragt ob ich Leben will, jetzt braucht mir auch keiner vorschreiben wie ich es tun soll!
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Beitragvon Kaninchen » Mi Jul 18, 2007 22:31

Brock hat geschrieben:Hauptsach in Deutschland gibts für jeden wirklich noch so kleinen Scheiß ein Gesetz.....Würde man sich mal lieber um echte Verbrechen kümmern und für Sexualstraftäter die Todesstrafe einführen statt nach 5 Jahren wieder frei lassen....aber wenn einer en Misthaufen hat, dann sind gleich alle da mit Strafen und dem ganzen Kindergeschiss.
Aber jeden Tag muss ich mich wirklich 10mal über die deutsche Gesetzgebung auffregen! Das nennt sich Demokratie, Schwerverbrecher brauchen nur besoffen gewesen zu sein und werden verschont, kipp ich halt auch besoffen mein Mist aufs Feld!


Im Grunde hast du recht!
Doch man ist immer wieder erstaunt, dass es immer wieder Menschen gibt, die sich eben nicht nach dem gesunden Menschenverstand richten und die ein Eingreifen des Staates nötig machen... :roll:
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Beitragvon SHierling » Do Jul 19, 2007 7:25

Hallo,
ich denke auch, das es eben gerade solche Nachbarn sind, die eben diese ausufernde Gesetzesflut provozieren, und sicher ist das ein oder andere Überflüssig, aber leider HAT nun mal nicht jeder "gesunden Menschenverstand", und vor allem hat nicht jeder zu jedem Bereich das entsprechende Hintergrundwissen für "vernünftige Entscheidungen". Beispiel: hier werden 400ha Grünland "enteignet" für eine Deichrückverlegung (die auch in meinen Augen sinnvoll ist, aber das Land ist nun mal weg) - und dann unterhält man sich mit den Betreibern und Beratern der ganzen Sache (in diesem Fall BIOLOGEN!), und bekommt zu hören: "Ja, dann müssen die Kühe eben mal Kraftfutter kriegen statt Heu und Gras (mit dem Unterton: das blöde Hochleistungsfutter wollt ihr doch sowieso lieber geben)".

Was die Todesstrafe angeht: wenn wir die schon für Sexualstraftäter einführen wollten, wären 20% aller Ehemänner auf der Abschußliste, so hoch wird inzwischen allein die Anzahl "ehelicher Gewalt" inklusive Vergewaltigung angegeben. Und wer "auch nur über sowas nachdenkt", der ist auch schnell bei solchen paranoiden Nazimethoden wie Herr Schäuble - danke, aber danke nein, für Leute mit Vorschlägen solcher Art wäre mit ein ausreichend langer Aufenthalt in der Geschlossenen (vorbeugend natürlich) lieb.

Grüße
Brigitta
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Beitragvon ne bergische Jung » Do Jul 19, 2007 9:10

Hallo Cybister!

Dass der Gips teilweise aus Rauchgasentschwefelungsanlagen von Kraftwerken stammt ist richtig, inwiefern der mit Schwermetallen o.ä. belastet ist, weiß ich nicht. Ich werd mich in meiner Firma aber mal bei den Verfahrenstechnikern erkundigen, sind ja schließlich einer der führenden Hersteller dieser Anlagen :D
Soweit ich weiß, wird der flüssige Gips aber noch aufbereitet, bevor er getrocknet und weiterverarbeitet wird.
Man erkennt diesen Gips am Namen, nennt sich meistens REA-Gips.[/quote]
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REA-Gips

Beitragvon landyjoerg » Do Jul 19, 2007 10:53

Gefunden in WIKI>:

REA-Gips ist Gips, der aus den Abgasen von Rauchgasentschwefelungsanlagen (Abk. "REA") gewonnen wird. Dabei reagiert das in den Abgasen enthaltene Schwefeldioxid mit zusätzlich beigemengtem Kalkstein zu Gips. Der so gewonnene Gips ist chemisch identisch mit dem in der Natur vorkommenden Gips.




Gruss Jörg
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Beitragvon Cybister » Do Jul 19, 2007 12:28

ne bergische Jung hat geschrieben:Man erkennt diesen Gips am Namen, nennt sich meistens REA-Gips.
[/quote]

Eben. Und die REA-Gipse werden sogar mit Umweltengel ausgezeichnet...
Unabhängig davon würde ich das Zeug aber trotzdem nicht auf dem Mist endlagern wollen...

Michael
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Beitragvon Gast » Fr Jul 20, 2007 9:44

Nordizicke hat recht am besten kann man ins door ne bombe werfen nur aufpassen das keinen bauern beschädigt weden uns hamse das Feld zweckendfremdet :shock: :shock:
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Beitragvon Kaninchen » Sa Jul 21, 2007 22:46

Rea-Gips hat auf´m Mist auch nix zu suchen, egal ob schädlich oder nicht.

Abfälle sind nun mal abfallrechtlich zu trennen, zum einen in Abfälle zur Verwertung und andererseits zur Beseitigung, und das jeweils in die einzelnen Fraktionen, ansonsten ist es ne Ordnungswidrigkeit, aber es gibt dafür auch gute Gründe mittlerweile und die sind nicht nur finanziell :wink: .

2 Beispiele:

- Hat sich schon mal jemand hier seine Altöl-Charge versaut und musste die für sehr teures Geld entsorgen, weil irgend jemand was rein gekippt hat, was nicht rein gehört?

- Gerade im Bereich der Baustoffe ist der Anteil der recyclten Materialien bei weit über 80 %. Das geht aber auch nur deshalb, weil seit ca. 8 Jahren bei den Abbrüchen nicht mehr alles zusammen geschüttet wird sondern kontrollierter Rückbau betrieben wird. Ich hab mir erst letzte Woche auf einer Baustelle angeschaut, wie akribisch die Bauleute die Abfälle auseinander sortieren und war über die Fertigkeit der Baggerfahrer echt baff, wie die z.B. kleinest Mengen an Dämmstoffen mit dem Bagger aussortieren können.
Je besser die Sortierung, umso günstiger ist die Entsorgung, umso höher der recyclbare Anteil. Besonders deutlich ist das seit 2005 geworden, seitdem nicht mehr so viel deponiert werden darf.
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Kein Gips sondern Asbest

Beitragvon Christian77 » Di Jul 24, 2007 11:20

Bei den Platten unter dem Misthaufen handelt es sich übrigens nicht um Gips sondern um Eternitplatten, d.h. Asbest! Wie ich jetzt von einem Nachbarn - auch Landwirt - hier erfahren habe hatte der Bauer letzte Woche schon Besuch von der Polizei deswegen. Also hat sich die Sache mit dem Haufen wohl erledigt... Besagter Nachbar erzählte mir auch, dass der Bauer sich dämlich angestellt hat. Asbest sollte man lieber vergraben, so würden es hier alle machen :?
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Beitragvon nordizicke » Di Jul 24, 2007 11:24

ich bin ja auch als städeterin aufs land gezogen, naja fast land :wink:
mich stört weder misthaufen noch güllegeruch.
okay in der erntezeit sidn halt öfter mal trecker auf der landstrasse unterwegs, die kann man überholen.
was etwas nervig ist, wenn hier oldtimer treckertreffen sind, und die dann halt in massen auftreten und dann noch berufsverkehr ist und man mit 20 km/h hinterhertuckern muss :P
moin moin
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Beitragvon nordizicke » Di Jul 24, 2007 11:25

Sebastian deere hat geschrieben:Nordizicke hat recht am besten kann man ins door ne bombe werfen nur aufpassen das keinen bauern beschädigt weden uns hamse das Feld zweckendfremdet :shock: :shock:


häää??
hab ich das behauptet?????? :shock:
moin moin
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