Ich kann das auch nicht. Ich weiß nur das es existiert. Es könnte aber auch ein Beschluß oder eine Einstellung sein. Selbst mein Stiefbruder kommt nicht ran. Ich weiß auch nicht warum da so gemauert wird, kann es mir aber denken. Die Herleitung, daß eine Straftat bewiesen sein muß und eine Strafbesteuerung nur für den tatsächlich nachgewiesenen Heizölanteil im Tank erfolgen kann, wurde mir genauso vom Zoll bestätigt.martin80 hat geschrieben:Niemand konnte es mit einem Urteil belegen.
Leider führten meine Äußerungen zur Heizölproblematik in einem andern Forum zu einer Anzeige gegen mich und in der Folge zu einer Zollkontrolle auf meinem Betrieb. Die Anzeige blieb allerdings nicht ganz anonym, weil der Zöllner ein Fax von einem Bildschirmausdruck mit erkennbarem Usernamen hatte. Wer sich dahinter verbirgt weiß ich inzwischen auch. Das Ergebnis der Kontrolle war - für mich sehr überraschend - negativ. Angeblich könne man ja schon einmaliges Ölfahren ruck-zuck nachweisen. Bei mir allerdings vielleicht nicht und ich werde mich nicht versteigen öffentlich zu erklären warum mich das wundert und (ich bin ja lernfähig) mich auch wenn es mich nochsosehr juckt, nicht mehr zu dem Thema äußern.
Mögen Angstmacher weiterhin Angst machen, nur weil sie sich selbst nicht trauen, die eigene Angst zu überwinden. Sollen sie weiter tolle Dinge über Nachweismöglichkeiten und Kraftstoffqualität berichten und über drakonische ganze Leben ruinierende Strafen. Ich werde ihnen das Risiko-Nutzen-Verhältnis nicht mehr darlegen. Ich mach bei dem Thema den Gentleman. ...