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mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon JonnySchorsch » Di Nov 27, 2012 20:41

Hi,
wir werden dieses Frühjahr unseren Oldtimerschlepper den wir gerade restaurieren wieder zulassen. Da das mit der grünen Nummer (speziell wenn dann "Ausfahrten" gemacht oder Oldtimertreffen angefahren werden) trotz freiwilliger Versteuerung immer mehr oder weniger Grauzone ist, wollen wir auf Nummer sicher gehen und ihm mit schwarzer Nummer zulassen.
Nur war ich jetzt doch sehr erstaunt, als mir ein Freund erklärte das man mit einem schwarzen Kennzeichen am Schlepper keinen zulassungsfreien LoF-Anhänger (sprich: Gummiwagen) ziehen darf. Das ist jetzt natürlich schon ärgerlich. Weiß da von euch jemand näheres dazu und kann das bestätigen?
Wir haben zwar selbst nur einen normalen PKW-Anhänger (also kein Problem) allerdings sehe ich irgendwo nicht ein das ich dann einen eigen Schlepper habe aber nichtmal einen normalen Wagen ziehen darf wenn ich in die Situation komme das ich mir mal einen leihen oder kaufen will. Wo ist da die Logik das ich mit grüner Nummer darf, und wenn ich alles auf Nummer sicher und wasserdicht zulasse darf ich auf einmal nichtmehr? :?
Ich hoffe jemand kann helfen...
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon albfarmer » Di Nov 27, 2012 20:50

Hallo JonnySchorsch,

ja das ist so richtig. Mit schwarzem Kennzeichen müssen die angehängten Anhänger ebenfalls regulär zugelassen und versichert werden.
Es entfällt der "Bonus" des grünen Schildes, LoF - Anhänger zulassungsfrei zu bewegen.

Du darfst "normale" Wägen ziehen, nur eben nicht mit grüner Nummer, sondern regulär zugelassen, mit TÜV, etc...

Eine nette Grundübersicht gibt diese Seite meiner Meinung nach:

http://www.deutz-traktoren.de/tuev_und_versicherung/kennzeichen/uebersicht.php


Die genauen Gesetzestexte müsste ich noch heraussuchen.

Grüße!
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon david360 » Di Nov 27, 2012 20:52

dazu kann ich nur sagen Wilkommen in Deutschland,
sind halt zuviele gesätze hier aber genaues kann ich dir leider nicht sagen
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon Agrokid » Di Nov 27, 2012 21:06

wenn Du aber mit Deinem Schlepper (schwarzes Kennzeichen) einen zulassungsfreien Anhänger ziehst, und das ist im Sinne der Land oder Forstwirtschaft, zb für einen Landwirt, ist dies wieder erlaubt.

quelle.: Traktor Oldtimer
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon albfarmer » Di Nov 27, 2012 21:25

Ok.. wieder was gelernt :-)

D.h. zum Olditreffen mit nem Pflug auf dem Hänger dann brauchst die zugelassene Version, um Heu von der Wiese nach Hause zu fahren geht auch mit der grünen.

Wenn ich den Hinweis richtig interpretiere...

Edit: http://www.landtreff.de/schlepper-schwarzes-kennzeichen-und-anhanger-25km-h-t15964.html

Wurde hier auch schon diskutiert, allerdings etwas länger her....

Grüße!
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon albfarmer » Di Nov 27, 2012 21:32

Habe gerade noh folgende Info in dem oben genannten Thread gefunden:

Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon multicar25 » Mo Okt 10, 2011 17:26
So, ich war heute beim TÜV und hab da mal gefragt:
Wenn ich einen Anhänger für landwirtschaftliche Güter benutze, dann kann ich diesen mit Folgekennzeichen und 25 Km Schild Zulassungsfrei nutzen. Ich muß kein Landwirt sein und brauche auch kein grünes Nummernschild am Traktor. Wenn ich am Traktor ein schwarzes Schild habe dann muß das Folgeschild auch schwarz sein. Wichtig ist das der Anhänge eine BE hat, ein Folgekennzeichen und das 25 Km Schild an der hinteren Klappe oder so. Dann muß der Anhänger natürlich Verkehrssicher sein (Reifen in Ordnung, Lichter alle in Ordnung, und Bremsen falls vorhanden müssen funktionieren)
Mann könnte also auch mit einem Auto einen 25 Kmh Anhänger mit folge Kennzeichen fahren. Achso, es darf mit dem Anhänger auch nicht schneller wie 25 gefahren werden.
So, und dann war ich bei der Polizei und hab da nachgefragt:
Zuerst kam ein Stottern und weiß auch nicht so recht. Nachdem ein Kollege dazu kam, meinten die ich solle mal auf der Zulassungsstelle fragen. Und als ich denen dann das vom TÜV sagte, da waren sie sich einig das das so ist..... :regen:
Also ich werde an meinem neuen Kipper dann das Folgekennzeichen in Schwarz drann machen und das 25 Km Schild.
Mir ist bei den ganzen Bauern aufgefallen das dieses Schild meistens fehlt. Und schneller wie 25 fahren sie auch alle. Und dann haben wir hier viele mit den selbst gebauten Holzanhängern rumfahren, wo weder BE, Lichter, Kennzeichen und 25 Schild drann sind. :klug:
Also dann hat sich das Thema für mich erledigt :prost:


Also recht aktuell die Recherche vom Multicar.

Brauchst wohl eher schwarz grüne Wechselkennzeichen :)
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon ClausLa » Di Nov 27, 2012 21:43

Moin,
im Prinzip alles richtig, aber das mit der Farbe ist Unsinn (oder mißverständlich :?: )

albfarmer hat geschrieben:
Du darfst "normale" Wägen ziehen, nur eben nicht mit grüner Nummer, sondern regulär zugelassen, mit TÜV, etc...



Selbstverständlich darf man mit schwarzem Kennzeichen auch "grüne" Hänger ziehen, z.B.Pferdehänger und sonstige "Sportanhänger" laufen ja oft "grün" ...

Gruß Claus
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon albfarmer » Di Nov 27, 2012 21:49

Hallo Claus!

Ja aber diese Sportanhänger sind nicht mit Folgekennzeichen ausgestatten, oder? Bzw. sind nicht TÜV befreit (BE muss natürlich sein), nach der LoF - Regel bis 25 km/h.

Ich denke dieser bereich ist Interessant da der besagte Traktor nicht darüber eingetragen ist, vermute ich mal. Und dann gilt die Recherche von Multicar aus dem anderen Thread, wie oben zitiert. Oder übersehe ich das was?

Grüße!
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon MF-133 » Di Nov 27, 2012 21:56

Mit nem schwarzen Kennzeichen darf man nicht zugelassene LoF Anhänger ziehen, wenn der Anhänger und die Ladung einem Bauern gehören (Er muss bei der BG beitragspflichtig sein) und zum Nutzen von dessen Betrieb unterwegs sind, alles max 25 km/h.

Wenn der Einsatz nicht lof ist im obigen Sinne, ist das Steuerhinterziehung (naja...), Verstoß gegen die Kennzeichenpflicht ( ist schon gravierender), Fahren ohne Versicherungsschutz (viel Vergnügen bei nem Unfall mit Personenschaden).
Für ein Gespann eines Nichtbauern empfiehlt es sich, den Traktor und den Anhänger auf ein realistisches Maß abzulasten, weil die Steuer dann sinkt.

Die "Meinung" eines Beamten von Polizei, Finanz- oder Landratsamt ist allenfalls bei einem Bußgeldbescheid interessant (Tendenz solcher Kontrollen und Bescheide steigend), bei nem Unfall wird dann genau untersucht und da zählen die "Meinungen" nicht mehr viel. MFG
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon JonnySchorsch » Mi Nov 28, 2012 16:29

Hi,
danke schonmal für die Antworten. Aber wieso muss der Anhänger den ich ziehen will einem Bauern gehören und für dessen Betrieb im Einsatz sein? Wenn ich meinen Gartenabfall zum Sammelplatz fahre oder Holz hohle ist das etwa nicht LoF?
LoF wäre für mich schon in Ordnung da ich einen Anhänger geg. Falls auch wie oben beschrieben einsetzen würde. Für Treffen brauche ich keinen. Wie groß wäre der Aufwand (sprich Kosten) eine BE für einen Anhänger zu bekomen?
Ich spreche von dieser Größenordnung in etwa:
http://bild7.qimage.de/traktor-anhaenge ... 718337.jpg
http://images.agribid.de/images/upload/29884_3.jpg
Ach ja, 25 kmh sind auch völlig ausreichend da mein Schlepper sowieso nur Vmax 20 Sachen rennt :wink:
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon WollF_JDL310 » Mi Nov 28, 2012 18:12

MF-133 hat geschrieben:Mit nem schwarzen Kennzeichen darf man nicht zugelassene LoF Anhänger ziehen, wenn der Anhänger und die Ladung einem Bauern gehören (Er muss bei der BG beitragspflichtig sein) und zum Nutzen von dessen Betrieb unterwegs sind, alles max 25 km/h.

Ich meine, dass das nicht so stimmt, dass der Anhänger und die Ladung einem Bauern "gehören" muss.
(Was ist dann bei einer Leerfahrt ohne Ladung ? Wem gehört er dann ? :lol: )

Schwarzes Kennzeichen heisst: Eigene Zulassung usw. eigene Steuer und evtl. auch eigene Versichtung für diesen Anhänger.

Schwarzes oder grünes Folgekennzeichen ist bereits oben beschrieben.

http://images.agribid.de/images/upload/29884_3.jpg

Dieser Anhänger auf dem Bild ist sehr schön restauriert :D ,
aber ich meine wieder eine ganz andere Sache, weil es nur ein Einachsanhänger ist.
Da wird auch das Folgekennzeichen ausreichen, wenn bis 25km/h (oder auch drüber ??)

GrussWolF
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon JonnySchorsch » Mi Nov 28, 2012 19:19

Hi,
also ich meine was ist wenn ich einen Gummiwagen an den "schwarz zugelassenen" Traktor hängen will. Wie groß ist der Aufwand, eine BE zu bekommen also das Teil zuzulassen?
Brauche ich dann jetzt extra eine Zulassung wenn ich so einen Gummiwagen ziehen will? Auch wenn es ein LoF-Zweck ist (wenn auch nicht gewerblich)?
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon dsm » Mi Nov 28, 2012 20:21

Hallo zusammen,
es geht hier meiner Ansicht nach einiges durcheinander.
Daher fasse ich ein wenig zusammen:
- Ein schwarzes Folgekennzeichen ist im Gesetz nicht vorgesehen.
- Es gibt nur grüne Folgekennzeichen.
- Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen zeigen eine Steuerbefreiung an. Diese gibt es für bestimmte Zwecke, u.a. für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.
- Der land- und forstwirtschaftliche Zweck ist dann gegeben, wenn für einen land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb typische Fahrten erledigt werden, z.B. der Getreidetransport für den eigenen Betrieb.
- Kein land- und forstwirtschaftlicher Zweck ist z.B. der Erdtransport des Landwirts auf einer Straßenbaustelle als Lohnunternehmer. Auch Fahrten für Biogasanlagen gelten oft nicht als land- und forstwirtschaftlicher Zweck.
- Ebenfalls liegt kein land- und forstwirtschaftlicher Zweck vor, wenn ich als Nichtlandwirt für den Bedarf meiner Pferde Heu transportiere, denn es kommt letztendlich nicht auf das Transportgut an, sondern maßgeblich ist der Zweck der Fahrt.

Diese bedeutet:
- Als Nichtlandwirt melde ich meinen Schlepper normal mit schwarzem Kennzeichen an.
- Möchte ich für meinen eigenen Bedarf etwas mit einem Anhänger transportieren, muß dieser Anhänger eine Zulassung haben, alos das übliche Procedere wie beim Autoanhänger.
- Transportiere ich etwas für einen Landwirt für dessen landwirtschaftlichen Betrieb, kann ich dieses bis 25 km/h mit seinem zulassungsfreien Anhänger tun, der Folgekennzeichen des landwirtschaftlichen Betriebes führt.

Übrigens: Mit H-Kennzeichen darf ich niemals einen Hänger mit Folgekennzeichen ziehen.

Die Folgen von Verstößen gegen diese Regelungen wurden ja bereits hinlänglich dargestellt.

Dieses ganze ist natürlich im Gesetz geregelt:
§§ 3 und 4 FZV /Fahrzeugzulassungsverordnung
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon JonnySchorsch » Mi Nov 28, 2012 20:29

Hi,
ok soweit wäre das dann klargestellt und die Sache mit LoF-Anhänger hat sich erledigt.
Interessant wäre allerdings, wo genau definiert wird was LoF ist! Ich kann mich nämlich noch gut daran erinnern als ein Freund einen Einachsschlepper zulassen wollte. Damals hieß es nämlich, das eben der Zweck der Fahrt ausschlaggebend ist und nicht ob die Fahrt nun zu einem Landwirtschaftlichen Betrieb gehört. Die "Absicht der Gewinnerwirtschaftung" ist ja auch immer so ein Begriff wenns um das Thema geht.
- Der land- und forstwirtschaftliche Zweck ist dann gegeben, wenn für einen land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb typische Fahrten erledigt werden, z.B. der Getreidetransport für den eigenen Betrieb.
- Kein land- und forstwirtschaftlicher Zweck ist z.B. der Erdtransport des Landwirts auf einer Straßenbaustelle als Lohnunternehmer. Auch Fahrten für Biogasanlagen gelten oft nicht als land- und forstwirtschaftlicher Zweck.

Die Problematik mit den BGAs ist mir bekannt, nur meine ich mal gehört zu haben das landwirtschaftlicher Zweck nicht gleich gewerblich sein muss um landwirtschaftlich zu sein. Wenn ich einen auf Selbstversorger mache ist das doch auch ganz klar Landwirtschaft, aber nicht gewerblich oder sehe ich da was falsch?
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon albfarmer » Mi Nov 28, 2012 20:30

Hallo dsm,

schöne Zusammenfassung, hilft mir auch weiter. Danke!

@JohnySchorsch: BE heißt nicht Zulassung. Eher für die Zulassung brauchst du eine BE. Betriebserlaubnis sind über die Hersteller zu bekommen. Wie dsa bei den uralt Anhänger aussieht weiss ich nicht genau. Denke aber der TÜV kann auch eine BE ausstellen, oder? Wird halt entsprechend €uros kosten...

Grüße!
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