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mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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52 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon MF Atze » Do Nov 29, 2012 21:27

Wenn ich in meinen alten Führerschein sehe steht bei Klasse zwei Züge mit mehr als drei Achsen. Bei Klasse drei alle anderen.
Das heißt doch, das ein Schlepper mit klassischem Gummiwagen mit Klasse zwei zu Fahren ist, da der Zug mehr als drei Achsen hat.
Für LOF gibt es ja hier die Ausnahmen.
Wie es genau bei den neuen Klassen aussieht weiß ich nicht, aber in dem verlinktem Merkblatt geht es ja auch nur um LOF.
Bei einem zugelassenen Einachsanhänger hinter einem auf schwarz zugelassenen Schlepper hätte ich keine Bedenken.
Bei einem klassischen Gummiwagen wirst Du um Klasse zwei bzw. entsprechend nicht herum kommen.

Grüße aus Unterfranken
Das Wichtigste ist, nicht dumm zu sterben. Der Rest ergibt sich von alleine.
MF Atze
 
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon JonnySchorsch » Fr Nov 30, 2012 18:42

Dann wäre ich an dem Punkt angelangt, das der Führerschein teurer ist als das Gespann das ich damit fahren darf.
In diesem Sinne
:prost: auf das deutsche Zulassungs- und Führerscheinrecht :(
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(Zitat meines Berufsschullehrers)
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon Unimog 411 » Fr Nov 30, 2012 20:22

Hallo JonnySchorsch,

MF Atze hat ja nun schon selbst geschrieben "Wie es genau bei den neuen Klassen aussieht weiß ich nicht" und verwirrt mit seinen Beitrag nur unnötig die Leserschaft.
Bis zum 31. Dezember 1998 wäre seine Antwort ja richtig gewesen, danach kamen die neuen Klasse, mit denen man als Altinhaber sogar noch mehr darf als vorher - soviel zum deutschen Zulassungs- und Führerscheinrecht, wobei das "Führerscheinrecht" Fahrerlaubnisverordnung die Umsetzung der EU-Verordnung ist.

Hier in Kurzform

alte Klassen
Klasse 2
- Kfz (ausgenommen Krafträder) von mehr als 7,5 t zGG
- Züge mit mehr als drei Achsen

Klasse 3 (so wie MF Atze schon schrieb alles was nicht in den anderen Klassen beschrieben ist)
- Kfz bis einschliesslich 7,5 t zGG
- Züge mit max. drei Achsen, wobei das Zugfahrzeug max. 7,5 t zGG haben dürfte (der Anhänger war fahrerlaubnismässig nicht im zGG begrenzt)

Klasse 5
- Zugmaschinen bis 32 (25) km/h, Arbeitsmaschine ect.

bei Kl. 3 und 5 kamen noch
- Kombinationen mit zul. freien Anhänger dazu, weil diese nach der damaligen Verordnung nicht als Züge galten.

aktuelle Klassen (die Grundklassen ohne "E" (Anhänger) lasse ich mal weg)
Klasse BE
- Kfz bis 3,5 t zGM
- plus Anhänger -egal wieviel Achsen und welche zGM

Klasse C1E
- Kfz > 3,5 bis 7,5 t zGM
- plus Anhänger, wenn
Zuggesamtmasse max. 12 t und zGM Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug

Klasse CE
- Kfz > 7,5 t zGM
- plus Anhänger

Klasse L und T
- Zweckbindung lof

voraussichlich ab mitte Jan. 2013, hier wird es wieder Besitzstandregelungen geben
Klasse BE
- Kfz bis 3,5 t zGM
- plus Anhänger -egal wieviel Achsen, aber max 3,5 t zGM

Klasse C1E
- Kfz > 3,5 bis 7,5 t zGM
- plus Anhänger, Zuggesamtmasse max. 12 t
- Kombinationen aus Kl. B mit Anhänger > 3,5 t zGM, Zuggesamtmasse max. 12 t

Wichtig!
die Bestimmungen der neuen Klassen hat man als Altinhaber (Kl. 2, 3 usw.) nur wenn diese Umgeschrieben wurden sind (kurz man muss die Plastikkarte in der Hand halten können.

Gruss
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon JonnySchorsch » Fr Nov 30, 2012 20:48

Hi,
die neuen Führerscheinklassen sind mir schon bekannt ich habe mich damit erst kürzlich beschäftigt.
Aber sobald ich ein Zugfahrzeug (also hier Traktor) habe das mehr als 3,5t Leermasse hat und somit nichtmehr unter B bzw. BE fällt brauche ich Klasse C, C1E oder eben CE wenn ich ihn außerlandwirtschaftlich bewegen will. Mein Schlepper hat glaube ich so ca. 1400kg Leermasse und wird somit deutlich unter den 3,5t zGG liegen aber trotzdem finde ich das eine echt skurile Vorstellung auf einem 40tonner Führterschein zu machen um dann mit 20kmh zum Treffen zu jückeln oder ne Karre Holz zu holen (also ausgehend von einem nicht-LoF Zweck). Was der CE kostet ist ja auch bekannt denke ich :roll:
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon albfarmer » Sa Dez 01, 2012 11:50

Hallo zusammen,

meine Meinung zu der ganzen Führerscheingeschichte (komme aus einem Betrieb):

Dies ist ein Beispiel an dem dem man, unter anderem, sehen kann wie privilegiert die Landwirtschaft noch ist. Gewisse Betriebsleiter vergessen das, bei dem ewigen schelten über die Ordnungsmacht. Vorallem durch das verfügbarsein der Klasse T wird vieles im landwirtschaftlichen Bereich einfach und kostengünstiger.
Landwirstcaft ist Speditionsgeschäft wieder Willen, in gewissem Sinne, hätten wir hier die gleichen Vorgaben wie im "echten" Speditionsgeschäft, dann... So werden gewisse Sachen erleichtert. Mal abgesehen dass viele über 50 jährige diese Gespanne, mit Klasse T, auch ohne regelmäßige Gesundheitstest fahren dürfen, wie diese bei CE vorgeschrieben sind. Und fast vergessen, regelmäßige Schlungen im Bereih Gefahrgut und Ladungssicherung sind auch nicht vorgeschrieben. Wobei letzteres bei manchen Heuwagen asl Bsp. notwendig wäre.

Wie manche zum grünen Kennzeichen kommen ist mir etwas schleierhaft... mehr dazu aber nicht.

Da aber privtes Vergnügen wie Oldtimertreffen, etc. nicht unter dieses Privileg fällt, greift eben der normale Wahnsinn unserer Bürokratie.

Unterm Strich würde ich sagen gehts uns noch gut! Und sollten froh sein diese Regelung genießen zu können. :prost:
Anstatt immer nur die negativen Seiten zu sehen. Manchmal sehe ich das als Sport gewisser Landwirte nur zu motzen was alles Bescheiden ist. Den Blick für die vielen Privilegien verlieren viele!

Sorry für das etwas OT aber das musste sein...

Grüße und ein schönes WE!

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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon Dennis99 » Mo Feb 18, 2013 13:16

Unimog 411 hat geschrieben:Richtig JonnySchorsch, die Kennzeichenfarbe spielt keine Rolle.

Wichtig ist die Eintragung in den Papieren
8710 (neu 89100) - Zugmaschine, Ackerschlepper
8720 (neu 89200) - Zugmaschine, Geräteträger
und das ist unabhängig vom Kennzeichen.


Sind beide o. g. Vorraussetzung oder eines der beiden??

Bei mir steht unter "J" nur: 87 (ohne 10 oder 20)

Fendt-Deutz-Fan1 hat geschrieben:Servus,
also das Datum 01.07.1961 ist wieder aktuell bzw. trifft für die Erteilung einer BE von zullassungsfeinen Anhängern wieder zu. Bei der Umstellung von der StVZO zur FZV wurde der Passus einfach vergessen. Zul. freie Anhänger, die vor dem 01.07.1961 erstmals in den Verkehr kamen, sind von der BE-Pflicht befreit.
Gruß
Kurt


Fragt sich nur wie man nachweist, dass das Teil vor dem 01.07.1961 in den Verkehr gebracht wurde, wenn kein Typenschild mehr vorhanden ist und die Rechnung auch nicht mehr existiert
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon sirpanzelot » Mo Feb 18, 2013 16:10

Dennis99 hat geschrieben:
Fendt-Deutz-Fan1 hat geschrieben:Servus,
also das Datum 01.07.1961 ist wieder aktuell bzw. trifft für die Erteilung einer BE von zullassungsfeinen Anhängern wieder zu. Bei der Umstellung von der StVZO zur FZV wurde der Passus einfach vergessen. Zul. freie Anhänger, die vor dem 01.07.1961 erstmals in den Verkehr kamen, sind von der BE-Pflicht befreit.
Gruß
Kurt


Fragt sich nur wie man nachweist, dass das Teil vor dem 01.07.1961 in den Verkehr gebracht wurde, wenn kein Typenschild mehr vorhanden ist und die Rechnung auch nicht mehr existiert


Hallo zusammen,

diese Frage stelle ich mir auch. Ich bin mir recht sicher, dass mein Gummiwagen aus den frühen 50er Jahren stammt. Allerdings ist dies weder mit Typenschild noch mit irgendwelchen Unterlagen belegbar. Und gerade das machts denke ich besonders schwer, beim TüV vorstellig zu werden :?:

Ich weiß zwar, dass Beleuchtung und Bremsen funktionieren, aber wie auch immer soll ich eine Zulassung für das Ding bekommen, wenn dem TüV-Menschen die Achslast nicht bekannt ist :?:

Viele Grüße
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon GüldnerG50 » Mo Feb 18, 2013 20:16

Hallo.

Genau das habe ich letztens den Tüvler meines Vertrauens gefragt. Der Gute war lange Zeit Gebietschef (oder so was) und arbeitet doch etwas "Kunden orientiert". Der meinte, wenn kein Schild dran ist, soll man sich einfach selber eines schlagen und anbringen. Nummer in den Rahmen schlagen und fertig. Die Schmiede, die damals den Wagen gebaut haben, haben schließlich auch nichts anderes gemacht. Baujahr ist ja vor 1961 und damit brauchst du keine BE.

Mich würde allerdings mal eins interessieren. Bei der grünen Folgenummer ist ja der Anhänger über den Schlepper versichert. Wie ist das nun, wenn man nen schwarzen Schlepper hat? Steht da was im Versicherungspapierdingens oder wie ist das gelöst? Steht beim grünen Schlepper da was in der Versicherung, dass zulassungsfreie Hänger abgedeckt sind?

Das andere ist die Sache mit der Privilegierung und was man sonst alles Grün machen darf. Aussage eines bekannten Polizisten: "Du kannst mit der grünen Nummer auch für deinen Nachbar Brennholz fahren, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe" . Diese Fahrt endet aber an keinem LoF Betrieb oder an einer zugehörigen Fläche.... Da kennt sich doch keine Sau aus...

Bisher konnte mir auch noch keiner zuverlässig sagen, ob wir die grüne Nummer richtig einsetzen. Wir haben eine stillgelegte Landwirtschaft. Für uns selbst machen wir Brennholz und verkaufen auch einen Teil davon. Gewissermaßen arbeiten wir ja auch "Gewinnorientiert", soll ja einigermaßen auf 0 rauslaufen (das gekaufte Holz zahlen)... Dafür nutzen wir eben unsere 3 grün zugelassenen Schlepper und mehrere Anhänger mit Folgenummer (und, wenn nicht alt genug, mit BE).... Reicht die stillgelgete LW oder muss diese ganz aktiv gemeldet sein?

@Johnny Schorsch: Ich an deiner Stelle würde mir ein passendes Wägelchen holen, sauber herrichten (dass der halt auch zum IHC passt) ne Folgenummer ran und dann LmaA... Wenn das Gespann nen optisch guten Eindruck macht, sind doch die meisten "Bullen" schon Happy. Lichter alle dran, 25er Bapper und gut. Außerdem, sollte dich jemand aufhalten, die haben zumeist selbst keinen Peil, mir wollte neulich einer verklickern, man dürfte erst ab 21 nen 50 Km/h Schlepper fahren.... Mann war das ein Gezeter, bis der das gefressen hatte.... Hoffentlich hält mich der nimmer auf, der wusste selbst nicht so recht warum, ich glaube die hatten nur Langeweile und ich bin denen da gerade recht über den Weg gelaufen...

Grüße

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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon countryman » Mo Feb 18, 2013 21:08

"Gefälligkeitsfahrten" für Nichtlandwirte sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Stammt die grüne Zulassung noch aus der Zeit als eure Landwirtschaft aktiv war oder wurde sie neu zugeteilt? Was wollte die Behörde vorgelegt haben? Die Auslegung ist unterschiedlich...
Häufig wollen die Finanzämter Mitgliedsnummern der lw. Sozialversicherungsträger als Beleg für eine bestehende Landwirtschaft. Alte Trecker einfach weiter grün fahren obwohl die Lw. eingestellt wurde kann böse enden. Holz kaufen und aufarbeiten ist keine lw. sondern eindeutig Gewerbe.
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon GüldnerG50 » Mo Feb 18, 2013 21:24

Hallo.

Naja, der Deutz ist noch aus aktiver Zeit, der IHC kanpp danach und der Güldner weit danach zugelassen. Was da verlangt wurde? Ich meine, man musste etwas Fläche nachweisen... Wir kaufen nicht nur, schlagen auch im eigenen Wald, überwiegend Eigenbedarf und verkaufen eben noch paar Ster.... Ein "Forstwirt" verkauft Holz, ein Bauer Weizen.... Meine Überlegung geht mom. in die Richtung die LW wieder irgendwie tlw. anzumelden, um als aktiv zu gelten. Man müsste aber unter der Buchführungsgrenze bleiben (wo liegt die?), von uns will sich keiner den Papierwust antun, zudem ist alles außer Wald verpachtet und da wollen wir nicht rumstochern. Nur so viel, dass es als aktiv reicht, nen Stadel wollen wir auch schon länger bauen, da würde sich da auch gleich mit anbieten, unserer schlauen Gemeinde mal ne lange Nase zu machen... :prost:

Grüße
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon Unimog 411 » Mo Feb 18, 2013 22:34

Dennis99 hat geschrieben:
Unimog 411 hat geschrieben:Richtig JonnySchorsch, die Kennzeichenfarbe spielt keine Rolle.

Wichtig ist die Eintragung in den Papieren
8710 (neu 89100) - Zugmaschine, Ackerschlepper
8720 (neu 89200) - Zugmaschine, Geräteträger
und das ist unabhängig vom Kennzeichen.


Sind beide o. g. Vorraussetzung oder eines der beiden??

Bei mir steht unter "J" nur: 87 (ohne 10 oder 20)
...

Hallo Dennis,

es muss entweder eine Zugmaschine-Ackerschlepper oder eine Zugmaschine-Geräteträger sein, um eine Zugmaschine mit Kl. T zu fahren.
In den alten Papieren (Fahrzeugschein und Fahrzeug Brief) steht 8710 bzw. 8720. (evtl. auch schon mit 89..)
In der Zulassungbescheinigung Teil 1 ist es aufgeteilt
unter Pkt. J: 87 (89) und unter Pkt. 4: 100 bzw. 200

Gruss Unimog 411
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon freddy55 » Mo Feb 18, 2013 23:22

JonnySchorsch hat geschrieben:Hi,
das heißt bie schwarzer Nummer ist der Schlepper trotzdem noch als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen und mit Klasse T fahrbar? Na dann bin ich ja beruhigt. Jetzt durfte ich mit nem 8t Gespann stundenlang durch die Innenstadt kurven und wenn es dann bei einem 20PS-Schlepper schon aufhört wäre das ja noch schöner :lol:



"Landwirtschaftliche Zugmaschine" ist ausschließlich vom landwirtschaftlichen Einsatz abhängig. Dein Schlepper ist definitiv keine Landwirtschaftliche Zugmaschine, egal ob im Brief Ackerschlepper oder Geräteträger steht.
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon Dennis99 » Di Feb 19, 2013 8:11

Ja genau, es steht nur „Zugmaschine“. Das hat auch die R+V damals bei der Versicherungsanmeldung gestört. Das war ne Aktion!!

Das lief dann über die Fachabteilung der R+V und ich habe mit dem Archiv von John Deere in Mannheim in Kontakt gestanden. Das Archiv hat mir dann Unterlagen (Werbeprospekte , Zulassungsgenehmigungen für den Straßenverkehr usw.) zugeschickt, um bei der R+V nachzuweisen, dass es eine landw. Zugmaschine ist.

Das war dann auch der Grund, warum ich dort wieder gekündigt habe. Wenn ich heute mit dem Sohnemann z.B. spazieren fahre oder vom Nachbar das Alte Sofa zur Deponie und dann passiert was, wäre dort kein Versicherungsschutz mehr gegeben (keine landw. Tätigkeit). Daher bin ich dann zur Da-direkt, die haben mir schriftlich bestätigt, dass es dort nur einen Tarif für Zugmaschinen gibt. Egal ob Privatfahrten, landwirtschaftliche oder gewerbliche Fahrten. War mir persönlich wichtig!

Hat man dann den nicht zugelassenen 1-Achshänger aus den 50er Jahren dran (ohne BE) dann siehts natürlich wieder anders aus. Das ist echt ne komplizierte Nummer mit Versicherung, Steuer und Führerschein!!!
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon freddy55 » Di Feb 19, 2013 19:28

Auch JD baut keine Landwirtschaftliche Zugmaschinen, sondern Ackerschlepper oder Zugmaschinen. Nur der Verwendungszweck entscheidet.
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Re: mit schwarzem Kennzeichen LoF-Anhänger ziehen?

Beitragvon Dennis99 » Di Feb 19, 2013 19:52

Aha, und was ist dann der Unterschied zwischen einem John Deere Lanz 300 und einem Ackerschlepper??
Das versteh ich irgendwie nicht.
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