Wenn ich in meinen alten Führerschein sehe steht bei Klasse zwei Züge mit mehr als drei Achsen. Bei Klasse drei alle anderen.
Das heißt doch, das ein Schlepper mit klassischem Gummiwagen mit Klasse zwei zu Fahren ist, da der Zug mehr als drei Achsen hat.
Für LOF gibt es ja hier die Ausnahmen.
Wie es genau bei den neuen Klassen aussieht weiß ich nicht, aber in dem verlinktem Merkblatt geht es ja auch nur um LOF.
Bei einem zugelassenen Einachsanhänger hinter einem auf schwarz zugelassenen Schlepper hätte ich keine Bedenken.
Bei einem klassischen Gummiwagen wirst Du um Klasse zwei bzw. entsprechend nicht herum kommen.
Grüße aus Unterfranken

auf das deutsche Zulassungs- und Führerscheinrecht