Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 15:58
claasi hat geschrieben:emm ich dürfe aber mitn trecker legal zur schule fahren weil wir für unsern trecker steuern bezahlen weil er bei uns im garten klandschaftsbau und im wd genutz würd!!?? eig. wehr das doch erlaubt aber was ist daran schlimm?
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky (1890-1935)
Holder A55 hat geschrieben:Aber das scheitert wieder beim Führerschein, denn der T gilt nur für landwirtschaftliche Tätigkeiten. Das fällt dann unter "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Wenn Galabau gewerblich ist, darfst du selbst da nicht mit dem T fahren.
schepppi hat geschrieben:wenn ich jetzt mit dem bulldog gewerblich fahre muss ich ein lkw schein haben oder was gilt der t nur für grüne nummer
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky (1890-1935)
Holder A55 hat geschrieben:Der An- und Abtransport bei Biogasanlagen ist seit dem letzten Herbst übrigens landwirtschaftlich, das ist keine Auslagungssache mehr.
FGVM hat geschrieben:die sache is nur nich so zu emfehlen, wenn du grüne nummer oder so was hast... also dann darfst du nur zum feld o.ä. tukkern, aber sonst is das ja eig. legal mit fahrzeug (für das du steuern bezahltst) zur schule zu fahren.. solltest allerdings auch ein bisschen an die Umwelt und dein eigenes oder papies geldbeutel denken...
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