Das ist falsch. Sonderrechte im Straßenverkehr hat man nach der Alarmierung auch auf dem Weg zum Gerätehaus. Man braucht dafür genaugenommen noch nichtmal ein KfZ.lodar hat geschrieben:Helfer im Privat-Kfz ohne Signaleinrichtungen müßen sich genau so an die Gesetze halten wie Normalsterbliche.


