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Notarzt vor Gericht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon keinbauer » Fr Feb 13, 2015 21:37

lodar hat geschrieben:Helfer im Privat-Kfz ohne Signaleinrichtungen müßen sich genau so an die Gesetze halten wie Normalsterbliche.
Das ist falsch. Sonderrechte im Straßenverkehr hat man nach der Alarmierung auch auf dem Weg zum Gerätehaus. Man braucht dafür genaugenommen noch nichtmal ein KfZ.
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon lodar » Fr Feb 13, 2015 21:50

Ohne KFZ kannst Du natürlich so schnell rennen wie Du willst! :lol:
Aber Du darft mit Sicherheit nicht schneller Fahren oder andere Verkehrsteilnehmer zum ausweichen nötigen. Da bekommst Du gewaltig einen auf den .... :klug:
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon keinbauer » Fr Feb 13, 2015 22:09

Gefährden und nötigen darf man so natürlich nicht, völlig klar. Solche Sonderrechte sind grundsätzlich immer nur Rechte des Feuerwehrangehörigen, sie verpflichten oder berühren aber niemanden sonst. Das ist der Unterschied zum Wegerecht, also Blaulicht und Horn. Das verpflichtet dann alle Verkehrsteilnehmer.
Aber schneller fahren - ja, darf man. Hat übrigens heute noch ein Amtsgericht in Speyer so entschieden, wobei ich in dem Fall mir sogar gewünscht hätte, der Feuerwehrangehörige wäre zumindest zu einer geringen Strafe verknackt worden, weil seine Anfahrt aufgrund der Entfernung zur Wache völliger Nonsens war. Hat das Gericht aber nicht interessiert, weil es die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Form als gerechtfertigt ansah: http://www.swr.de/swr4/bw/region-aktuel ... index.html
Und neben diesem Urteil ist mir bislang nur eines bekannt, wo ein Amtsgericht das anders sah (aber auch in der nächsten Instanz wieder kassiert wurde). Bis zum BGH ist das mittlerweile gängige Rechtssprechung, § 35 StVO greift auch auf private Verkehrsteilnahme im Alarmfall.

Im Übrigen bedeuten diese Sonderrechte längst nicht nur schnellere Fahrgeschwindigkeiten, sondern auch ganz andere, banale Dinge. Deswegen meinte ich, man braucht praktisch noch nichtmal ein Kfz. Rote Fußgängerampel, Feuerwehrangehöriger kommt angelaufen, sieht das kein Auto kommt, und rennt bei rot drüber. Kann ihm keiner was, weil Sonderrecht (gut, dem normalen Bürger wird auch keiner was haben, die Strafe ist nur 5 oder 10 EUR). Mit dem Fahrrad gegen die Einbahnstraße, auch wenn diese dafür eigentlich nicht freigegeben ist.
In meiner aktuellen Wehr nimmt ein großer Teil von denen, die bei Alarm mit einem PKW kommen, Sonderrechte in Anspruch, auch wenn sie völlig normal gefahren sind. Denn weil unser "echter" Parkplatz mickrig klein ist, wurde auf der Straße extra eine Parkverbotszone eingerichtet, extra mit dem Hintergrund dass wir da dann bei Einsätzen unsere PKW abstellen können. Sieht dann immer so aus, als würde sich bei uns keine Sau für Parkverbote interessieren, ist aber alles völlig rechtskonform.
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon lodar » Fr Feb 13, 2015 22:32

Ist mir so neu, hätte ich nicht gedacht. Da kann ja jeder erzählen ich habe da hinten Rauch gesehen und war auf dem Weg zur Feuerwache, wenn er geblitzt wurde!?
"Der Richter betonte allerdings, das Urteil sei "kein Freibrief für Feuerwehrleute"."
Da hatte der Feuerwehrman viel Glück daß er diesen Richter hatte, das hätte auch anders enden können.

Ich fand auf die Schnelle auf dem Landesfeuerwehrverband Bayern das hier:

Sonderrechte im Privatwagen nur ohne Gefährdung oder Behinderung Dritter!

Zusammenfassung:
Für die Fahrt mit dem Privatfahrzeug gelten im Vergleich zu den ohnehin strengen Regelungen bei einer Fahrt mit Signaleinrichtung noch weitergehende, strengere Anforderungen an Sorgfalt und Einstellung auf andere Verkehrsteilnehmer!

Bei dem Thema gehts auch nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Wenn sich auch nur ein anderer Verkehrsteilnehmer genötigt fühlt hat der Feuerwehrman im Privatauto ein Problem, ob mit oder ohne Feuerwehraufkleber! :prost:
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon keinbauer » Fr Feb 13, 2015 22:56

lodar hat geschrieben:Ist mir so neu, hätte ich nicht gedacht. Da kann ja jeder erzählen ich habe da hinten Rauch gesehen und war auf dem Weg zur Feuerwache, wenn er geblitzt wurde!?
Die Gerichte werden schon prüfen, ob alarmiert wurde.

lodar hat geschrieben:Wenn sich auch nur ein anderer Verkehrsteilnehmer genötigt fühlt hat der Feuerwehrman im Privatauto ein Problem, ob mit oder ohne Feuerwehraufkleber!
Das ist richtig. Und Aufkleber, oder auch diese lächerlichen Hütchen auf dem Autodach die man manchmal sieht, sagen dazu überhaupt nichts aus. Könnten eigentlich eher gegen denjenigen verwendet werden. Denn wie gesagt: Die Sonderrechte betreffen nur den jeweiligen Fahrer, aber keine anderen Verkehrsteilnehmer. Folglich muss man die auch auf nichts hinweisen, denn sobald die von der Sonderrechtswahrnehmung in irgendeiner Form tangiert werden, wars das schon. Wenn dann jemand meint, mit irgendwelchen "Feuerwehr im Einsatz" Schildern o.ä. auf sich aufmerksam zu machen, kann man ihm direkt unterstellen, er will auch andere Verkehrsteilnehmer irgendwie beeinflussen. Sonst müsste er ihnen keine Schilder o.ä. zeigen. Gleiches gilt für die Pappnasen, die mit Warnblinker angefahren kommen. Solche gibts überall, die es nicht kapieren (wollen) und übertreiben. Deswegen bin ich ja trotz großer Freude an der Feuerwehr auch ein Freund davon, dass Verstöße ordentlich geahndet werden.
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