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Notarzt vor Gericht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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50 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Notarzt vor Gericht

Beitragvon fendt schrauber » Do Feb 05, 2015 21:28

Hallo zusammen,

da geht einem echt der Hut hoch, was haltet ihr davon? http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/notarzt-noetigung-anklage-100.html

Grüße aus Mittelfranken
Zuletzt geändert von fendt schrauber am Do Feb 05, 2015 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon Heuer » Do Feb 05, 2015 21:32

Ohne die näheren Umstände zu kennen, sag ich einfach mal Frechheit.
Ich hoffe für den anzeigenden Autofahrer oder dessen Familie das er nie einen Notarzt benötigt, bzw. das dieser dann nicht genau nach STVO fährt.
Grüße
der Heuer
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon fahrer380 » Do Feb 05, 2015 21:34

Tag!

Naja man weiß nicht was sich wirklich abgespielt hat. Vielleicht ist ja der Notarzt wirklich zu wild gefahren, was bringt einem eine lebensrettende Maßnahme wenn dadurch weitere Menschenleben gefährdet werden? Bleibt nur zu hoffen dass die Sache vor Gericht ordentlich aufgeklärt wird.
Suche ständig Bilder und Videos von Fendt Geräteträgern 300er Baureihe (z.B. 380, 390, 395)
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon *CoCa* » Do Feb 05, 2015 21:46


Vielleicht ist ja der Notarzt wirklich zu wild gefahren, was bringt einem eine lebensrettende Maßnahme wenn dadurch weitere Menschenleben gefährdet werden?


Wie zu wild gefahren...??? Der war im Einsatz mit Martinshorn Blaulicht etc.
Als Autofahrer hab ich meine Augen und Ohren im Straßenverkehr immer offen zu halten. So kann ich dann auch reagieren und rechts ranfahren, so wie es sich eigentlich gehört, wenn ein Rettungswagen, Polizei oder Feuerwehr im Einsatz sind!
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon fendt schrauber » Do Feb 05, 2015 22:16

*CoCa* hat geschrieben:

Vielleicht ist ja der Notarzt wirklich zu wild gefahren, was bringt einem eine lebensrettende Maßnahme wenn dadurch weitere Menschenleben gefährdet werden?


Wie zu wild gefahren...??? Der war im Einsatz mit Martinshorn Blaulicht etc.
Als Autofahrer hab ich meine Augen und Ohren im Straßenverkehr immer offen zu halten. So kann ich dann auch reagieren und rechts ranfahren, so wie es sich eigentlich gehört, wenn ein Rettungswagen, Polizei oder Feuerwehr im Einsatz sind!


Das seh ich eben genauso, klar man darf trotz der Sonderrechte keinen gefährden. Aber auf den Grünstreifen auszuweichen sollte zumutbar sein.

Muss mal schauen ob ich das Video aus dem Fernseherbericht finde, die Straße wo man dort sieht is gerade und breit, da sollte man das Blaulicht schon von weitem sehen....

Besonders fatal finde ich aber das Signal was von diesem Vorgehen ausgeht....
Wenn ich jetzt schon sehe wie das Verhalten gegenüber eines Einsatzfahrzeuges ist. Bin Viel auf derAutobahn unterwegs, da gibt es genug so Spezialisten die schön mit 100 auf der linken Spur weiterfahren, obwohl hinter ihnen die Polizei oder Notarzt mit Blaulicht fährt....

Grüße aus Mittelfranken
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon Ferengi » Do Feb 05, 2015 22:17

Trotzdem darf man auch dann nicht wilde Sau spielen. :wink:

Aber davon gehe ich in diesem Fall auch nicht aus!
Denn wer über 5.000 Einsätze gefahren ist, der weiß schon wie er sich zu verhalten hat.

Ich finde das Urteil unfassbar! :evil: :evil: :evil:

Solche @...., wie die Anzeigenden,
sind meist die Ersten die nach dem Notarzt schrein wenn sie irgend ne Kleinigkeit haben. :roll: :roll:

Die Anwälte wollen nun kritisch hinterfragen, inwieweit die beiden Autofahrer, der Anzeiger und der Zeuge, sich in der angeblich kritischen Situation selbst verkehrswidrig verhalten haben. Denn Einsatzfahrzeugen müsse ohne Zögern freie Fahrt gewährt werden



Genau die richtige Antwort! :prost: :prost: :prost:
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon Gigasgagasmann » Do Feb 05, 2015 22:17

Deutschland wird sicher das erste Land sein, das an seinen eigenen Vorschriften zugrunde gehen wird ... nicht weils so viele davon gibt, sondern sich alle drann halten. :klug:

Vergleich:

Deutschland: https://www.youtube.com/watch?v=982PcWY2_j8
USA: https://www.youtube.com/watch?v=6WfQEbNKWiY

Meiner persönlichen Erfahrung (Chicago) nach, sind amerikanische Rettungen viel "lauter" unterwegs.
Wenn man daneben steht muß man sich die ohren zuhalten.

https://www.youtube.com/watch?v=l3hOBeQvc3M
Zuletzt geändert von Gigasgagasmann am Do Feb 05, 2015 22:37, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon wespe » Do Feb 05, 2015 22:29

hallo,
Ist doch der ganz normale DEUTSCHE Wahnsinn, hier der Notarzt wo anzeigende dumme Autofahrer mehr Rechte haben als wie ein im Einsatz befindlicher (Lebens)Rettungswagen im Einsatz.
Dort der schießende Polizist der unter Einsatz seines eigenen Lebens, Leib und Leben anderer schützt und dafür mit Verfolgung der Staatsanwaltschaft belohnt wird.
Woanders der Hauseinbrecher der mehr Persönlichkeitsrechte hat als das Opfer.
Der ganz normale Wahnsinn...
Mit freundlichen Stachel
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Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph

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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon karambu » Do Feb 05, 2015 22:40

§ 35 VIII StVO gibt im übrigen vor, dass Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen. Dazu gehört idR auch die
rechtzeitige Warnung der übrigen Verkehrsteilnehmer. Der Sonderrechtsinhaber darf sich nicht in
unklare Verkehrslagen hineinbegeben oder blindlings darauf vertrauen, dass seine Warnzeichen von
allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden. Er hat sich stets zu vergewissern, dass andere
Verkehrsteilnehmer seine Absicht erkannt haben und ihr Verhalten darauf einrichten.
Nur dann, wenn der Sonderrechtsinhaber in erkennbarer Weise Sonderrechte in Anspruch nimmt,
müssen andere Verkehrsteilnehmer sich darauf einstellen. Die handelnden Beamten müssen stets
ihre besonderen Sorgfaltspflichten und das Übermaßverbot beachten. Dies beinhaltet auch, dass
der so bevorrechtigte Fahrer (Polizeibeamte) rechtzeitig, deutlich und unverkennbar anderen
Verkehrsteilnehmern seinen Willen zur Inanspruchnahme von Sonderrechten anzeigen muss.
In § 38 I StVO ist der Einsatz der sogenannten Wegerechtssignale bzw. die sogenannte
"Alarmfahrt" ausdrücklich geregelt. Wegerechtsignale sind demnach blaues Blinklicht zusammen
mit dem Einsatzhorn. Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn höchste Eile geboten ist, um
· Menschenleben zu retten,
· schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
· eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
· flüchtige Personen zu verfolgen
oder
· bedeutende Sachwerte zu erhalten.
1 vgl. OLG Celle, VRS 74, 220
2 vgl. OLG Hamm, VRS 20, 378
3
Höchste Eile iSd § 38 I StVO ist geboten, wenn eine Verzögerung die Rettung von Menschenleben
oder bedeutenden Sachwerten, die Abwehr oder Bekämpfung einer Gefahr für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung oder die Festnahme flüchtiger Personen in Frage stellen könnte.
Dabei ordnen nur beide zusammen betriebenen Wegerechtssignale (Einsatzhorn und blaues
Blinklicht) an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben freie Bahn zu schaffen".
Selbstverständlich gilt bei jeder "Alarmfahrt" die Vorgabe des § 35 VIII StVO nach gebührender
Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

...

Mich wundert es jedoch, dass der Notarzt anscheinend ohne eine Anhörung, noch durch weitere Zeugenaussagen, Videobeweise, ... zu einer solch hohen Strafe "verurteilt" wurde! ... oder ist es üblich, dass zunächst der Staatsanwalt das Strafmaß festlegt und es erst zur Gerichtsverhandlung kommt, wenn der Verkehrssünder gegen den Strafbefehl vorgeht???

Wie der typische Raser und Verkehrsrowdy sieht der Notarzt allerdings nicht aus! :shock:
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon Ferengi » Do Feb 05, 2015 23:58

Gigasgagasmann hat geschrieben:
Vergleich:

Deutschland: https://www.youtube.com/watch?v=982PcWY2_j8
USA: https://www.youtube.com/watch?v=6WfQEbNKWiY



Die Ammi-Sirene hört sich irgendwie total nach Flipper-Automat an.
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon karambu » Fr Feb 06, 2015 0:14

http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 09271.html

Die Ami-Sirene soll Bundesweit eingeführt werden...
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon keinbauer » Fr Feb 06, 2015 0:49

Ferengi hat geschrieben:Denn wer über 5.000 Einsätze gefahren ist, der weiß schon wie er sich zu verhalten hat.
Ich habe sicher noch keine 5000 Sondersignalfahrten als Fahrer hinter mir, im dreistelligen Bereich ist es aber schon locker. Früher mal ne Zeitlang Rettungsdienst, heute "nur" noch kleinstädtische Feuerwehr. Mit PKW, Kleinbussen, LKW. Und ich bin noch häufiger als Beifahrer dabei. Und es gibt immer mal wieder Sondersignalfahrer, die es maßlos übertreiben. Kenne auch Fälle, die dürfen intern nicht mehr fahren, weil sie mit dem Anschalten des Horns zu oft ihr Hirn abschalteten. Und das sind nicht nur jüngere oder unerfahrene Leute, die es manchmal überkommt.
Das vorweg, auch ich kenne nicht alles in diesem speziellen Fall. Allerdings ist die Rede von "11km in knapp 10min" durch einige Ortsdurchfahrten, eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 66km/h ist da gefühlt, auch mit dem BMW dieses Notarztes, schon etwas sehr flott. Und in manchen Berichten ist auch die Rede davon, er hätte auch das "Nebellicht" angeschaltet - naja...

fendt schrauber hat geschrieben:Besonders fatal finde ich aber das Signal was von diesem Vorgehen ausgeht....
Ich wiederum fände es fatal, ohne das Verhalten des Notarztes genauer zu untersuchen, ihm gleich direkt einen Freibrief auszustellen, denn das Signal was davon ausgeht könnten noch weitaus mehr Unfälle auf Sondersignalfahrten bedeuten, die vom Sondersignalfahrer verursacht werden. Eben weil er sich frei fühlt. Solche Unfälle gibts heute schon viel zu viel.

Wer mal Zeit und Lust hat, kann sich ja mal diese Doku ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=mV4zp8H59zM (auch Teil 2)
Dieser Notarzt dort wirkt auch schon erfahren, er rast innerorts mit mehr als 130, überholt den Rettungswagen innerorts, und hält dann noch stolz Fotos in die Kamera wo er mal ein Einsatzfahrzeug zerlegt hat, und mit Glück relativ unverletzt da raus kam. Nicht alle Ärzte sind wirklich klug, und längst nicht alles was mit Blaulicht und Horn geschieht ist gerechtfertigt.

Die Rechtsgrundlagen für Sonderrechte und Wegerechte sind nach meiner Ansicht aus gutem Grund sehr schwammig formuliert: wären sie für alle Fälle abschließend geregelt, wären sie weitaus umfangreicher, würden trotzdem noch sehr viele Fälle ausblenden die aber letzlich doch Sonderrechte erfordern würden, und die Einsatzfahrer hätten dadurch viel mehr Probleme als heute. Dass es bei einem so schwammigen Paragraphen immer mal wieder Außreißer gibt, ist da das kleinere Übel und liegt völlig in der Natur der Sache. Und unsere Gerichte und (Staats)anwälte sind genau dafür da, solche Dinge dann zu klären. Das sollte man sie in diesem Fall auch machen lassen. Mir geht dieser ganze Medienhype (und ne lächerliche Petition gibts ja auch schon dazu) einfach nur auf den Zeiger. Da sprechen zuviele völlig ahnungslose. Und die kleine Patientin wird tapfer vor die Kamera vorgeführt. Wie wäre wohl das Medienecho, wenn der Einsatz eine 94jährige Oma gewesen wäre, die morgens nicht mehr aufwacht, und wo der Notarzt vor Ort auch nichts mehr tun kann? Wer sagt, dass dann die Fahrweise nach der ersten Meldung eine andere gewesen wäre?

karambu hat geschrieben:http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-Jaul-Sirene-haelt-Einzug-auf-Bremer-Strassen-_arid,1009271.html
Die Ami-Sirene soll Bundesweit eingeführt werden...
Aber nicht als Ersatz des Martinshorns, sondern als gesondertes, zusätzliches Signal als Aufforderung zum Anhalten (wofür es bislang noch kein akustisches Signal gibt).
Martinshorn: Polizei will vorbei -> vorbeilassen
"Yelp": Polizei will plaudern -> anhalten

karambu hat geschrieben:Mich wundert es jedoch, dass der Notarzt anscheinend ohne eine Anhörung, noch durch weitere Zeugenaussagen, Videobeweise, ... zu einer solch hohen Strafe "verurteilt" wurde! ... oder ist es üblich, dass zunächst der Staatsanwalt das Strafmaß festlegt und es erst zur Gerichtsverhandlung kommt, wenn der Verkehrssünder gegen den Strafbefehl vorgeht???
Im Strafbefehlsverfahren ist das durchaus der normale Ablauf. Insofern ist auch die Reaktion des Notarztes, dagegen vorzugehen, eigentlich noch gar keine Schlagzeile wert, weil das ist auch der übliche Weg.
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon fahrer380 » Fr Feb 06, 2015 15:55

keinbauer hat geschrieben: Da sprechen zuviele völlig ahnungslose.


Das ist das was ich auch meine, so ein Thema wird wie hier zerfleddert ohne dass auch nur EINER genauere Hintergrundinfos hat. Aber irgendwie ist das doch immer so, nicht nur hier im Forum, erinnert irgendwie an Stammtisch.

Was mir so einfällt: Kollege von mir ist in der Stadt, um einem Rettungswagen mit Blaulicht auszuweichen, über den Bordstein auf den Gehweg (der an der Stelle wirklich sehr übersichtlich und riesig ist) ausgewichen. Polizei hat ihm dafür eine Geldstrafe verpasst. :evil:

Was mir noch so einfällt: Sind zu dritt auf einem Feldweg mit den Maschinen gestanden, am Gülle umpumpen vom Zubringer in den Gülleselbstfahrer. Kommt ein Rettungswagen dem ich vorher von weitem zusehen konnte wie der in aller Seelenruhe umständlich in der anliegenden Ortschaft rumrangierte OHNE Horn und Blaulicht daher, stellt sich vor uns hin und hat nix besseres zu tun wie seine elendig laute "Soundanlage" einzuschalten. Wir natürlich voller Hektik die Maschinen aus dem Weg geräumt und dabei beinahe Maschinenschaden erlitten. Und was war? Am Ende seines "Einsatzes" rangiert dieser Trottel wieder mit einer gelassenen Ruhe ohne Hektik eine gefühlte halbe Stunde den Rettungswagen rückwärts den Feldweg hoch.
Da kann man nur hoffen im Falle eines Falles nicht auf so jemanden angewiesen zu sein.

Servus
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon lodar » Fr Feb 06, 2015 19:25

Ohne dabei gewesen zu sein und nur den betreffenden Film kennend: Diese Strafe ist ein schlechter Witz! :klug:
Aber er geht ja dagegen vor! Viel Glück dabei.
lg
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Re: Notarzt vor Gericht

Beitragvon Redriver » Fr Feb 06, 2015 21:17

Hallo,
was ich an der ganzen Sache als sehr traurig ansehe ist das jetzt in der Öffendlichkeit diskutiert wird. Und für und wieder dem
Verhalten des Notarztes abgerungen wird. Kommt jetzt ein Urteil zu dem Fall sagen die einen geschieht im Recht die anderen
das geht so nicht.
Denn größten Schaden sehe ich am Ansehen von Einsatzkräften und Freiwilligen im Ehrenamt wie Rettungskräfte u. Feuerwehr.
Hier sollten zuerst die Umstände geklärt werden bevor die Presse sowas ausschlachten darf.
Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
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