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Notschlachtung Fußbruch

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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37 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Notschlachtung Fußbruch

Beitragvon DeadlyNightshade » Do Jun 20, 2013 7:23

Selbst hier im wilden Irland wird nichts mit gebrochenem Bein transportiert, wenn ein Tier hier nicht mit allen 4 Fuessen laeuft, bekommt der Bauer eine Anzeige (das gilt auch fuer 'nur lahm'!!). Und ein Tier mit gebrochenem Bein zu transportieren ist schlicht und einfach Tierquaelerei, egal ob geschient oder nicht...

Ihr habt ja im Prinzip Glueck, dass ihr ueberhaupt einen Schlachthof habt, der noch Notschlachtungen macht. In der Rep Irland gibt es das nicht mehr und hier oben laeuft das aehnlich vom bezahlen wie bei o.g. Fall- es sei denn man ist Grosskunde beim Schlachthof. Aber hier sind 150Euro immer noch besser als 80Euro fuer die TKB zu bezahlen.
An manchen Tagen ist man Hund und an anderen Tagen Baum
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Re: Notschlachtung Fußbruch

Beitragvon moneymaker » Do Jun 20, 2013 8:38

Das is doch das Kranke an Deutschland, bzw großen Teilen der westlichen Industriestaaten. Was spricht denn dagegen die Kuh auf dem Hof zu schießen und dann unverzglich zum nächsten Metzger zu bringen? Nur weil die einen gebrochen Fuß hat ist das Fleisch ja nicht weniger Gut. Vor 50 Jahren hätte man sogar noch ne Kuh, die an einer Karnkheit gestorben ist verwurstet. Das muss ja nun wirklich nicht mehr sein, wobei..., aber auf jeden Fall ist das Verschwendung von wichtigsten Nahrungsmitteln!
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Re: Notschlachtung Fußbruch

Beitragvon Hoschscheck » Do Jun 20, 2013 9:22

moneymaker hat geschrieben: ... Was spricht denn dagegen die Kuh auf dem Hof zu schießen und dann unverzglich zum nächsten Metzger zu bringen? Nur weil die einen gebrochen Fuß hat ist das Fleisch ja nicht weniger Gut. ...

Wer darf wann schießen?
Und wie lange ist unverzüglich?
Dadurch schafft der Gesetzgeber nur Unsicherheiten und "Gestaltungsspielräume".
Das will der Gesetzgeber aber "zum Wohle" des Verbrauchers nicht.
Null Toleranz ==> null Probleme für den Verbraucher. :wink:
Der volkswirtschaftliche Nutzen einiger weniger noch zu verwertenden Tiere, übersteigt nicht den möglichen volkswirtschaftlichen Schaden, der durch falsch bewertete Grenzfälle eintreten könnte.

Nach dem Motto: Der erste Schaden, ist der kleinste Schaden. :klee:

Was illegal noch alles möglich ist, wissen wir durch die ganzen Skandale selber.
Da legt man (Gesetzgeber) sich doch nicht selbst Solpersteine in den Weg. 8)


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Re: Notschlachtung Fußbruch

Beitragvon M.Hoos » Do Jun 20, 2013 14:48

Da spricht doch fast nix dagegen, das Tier auf dem Hof zu schießen und zu einem Metzger zu bringen.

Sollte Ich mich richtig erinnern können, braucht man die Notschlachtungsbescheinigung (Lebendbeschau vor Ort.!) Bei akkut "verletzten" Tieren. Die gibts vom Ta, und ab dann brauchst du nur einen Metzger mit Hänger un Schußapperat+Messer un los gehts.

Heißt das Tier darf nicht länger als 90min verletzt sein, und wenn es ein Metzger geschossen hat darf der Transportweg zur Metzgerei nicht länger als 45km sein. Ansonsten muß das Tier nach dem schießen noch ausgeweidet werden wergen der Gase im Tierkörper.
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Re: Notschlachtung Fußbruch

Beitragvon Hoschscheck » Fr Jun 21, 2013 2:00

M.Hoos hat geschrieben:Da spricht doch fast nix dagegen, ...


Mmh,
"fast nix" reicht das schon für einen obskuren Panoramabeitrag?
...

Den Schlachtkörper als Hausschlachtung für den eigenen Verzehr, okay.
Erfüllt das zu erschlachtende Tier alle von dir genannten Voraussetzungen, darf das Fleisch in den Handel - mit dem Bild eines verletzten Tieres im Hinterkopf. Kommt der Verbraucher so nicht hinter, ... bis, .... bis irgendjemand sagt dein Metzger ist ein Gammelschlachter.
Beim nächsten Fußbruch sagt der Kreisvet: "Fußbruch aufgrund von Milchfieber. Tötungsgrund ist nur das Symptom einer Erkrankung. Ursächlich liegt eine Erkrankung des Tieres vor." Der Schlachtkörper wird verworfen.
Widerspruch.
Irgendwann landest du vor einem Verwaltungsgericht. Ahh, .... Milchfieber ist eine Mangelsituation, keine Krankheit (stand in der Literatur, die der Kreisvet zur Unterstützung seiner eigenen Einschätzung beigebracht hatte, :roll: :roll: , :mrgreen: ). Der Landkreis muss das Tier dem Halter -mir- ersetzen. Dem Schlachter den entgangene Nutzen.
Trotzdem gab es keinen Gewinner. Ich bringe keinen Metzger wieder in diese missliche Lage.
Mein Betriebserfolg hängt nicht vom Erlös eines verunfallten Tieres ab.
Notschlachter oder Einschläfern.

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Re: Notschlachtung Fußbruch

Beitragvon M.Hoos » Fr Jun 21, 2013 15:47

@Hosenschreck

Wie Panorama Beitrag???

Du hast das schön geschrieben mit dem "Gammel Metzger" deswegen gibt sich fast keiner mehr mit Notschlachtungen ab.!
Oder fast kein Metzger kauft dir ein Tier ab wenn er hört das das Tier was gebrochen hatte.!
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Re: Notschlachtung Fußbruch

Beitragvon Hoschscheck » Fr Jun 21, 2013 21:29

M.Hoos hat geschrieben:Wie Panorama Beitrag???


Das sehe ich wie du.

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