T5060 hat geschrieben:Berliner Testament: Mann stirbt, Frau heiratet neu, Frau stirbt, neuer Mann erbt, neuer Mann vererbt an seine Kinder.
Die Kinder es einstigen Hofbesitzers werden mit dem Pflichtteil abgefunden, meist bemessen am Anteil ihrer Mutter, also nothing
Nicht ganz.
Die Frau muss das ja wieder neu aufsetzen.
Wenn es soweit kommt läuft aber schon einiges schief...