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Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 11:16

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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50 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Beitragvon Tegernsee1988 » Mi Feb 26, 2025 11:56

Hi, wollt mal fragen ob ihr die 3 bausteine in der überschrift habt?
Hab mich mal bei anwalt und notar erkundigt aber die wollen ein vermögen für diese dienstleistung. Testament wird vom verkehrswert von haus und hof und alle sachwerte und vermögen berechnet.

Hat das von euch schon jemand selber RECHTSSICHER gemacht diese 3 dokumente?

Problem ist sobald man kinder hat und ist verheiratet und man stirbt, dann bekommen es ja beide und die frau kann nix verkaufen solang das kind nicht volljährig ist weil dann immer jemand mitredet.

Das möchte man dringend vermeiden.

Bitte nur antworten wenn ihr euch ganz sicher seid oder es auch schon selber oder beim notar gemacht habt.
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Re: Patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament

Beitragvon Obelix » Mi Feb 26, 2025 14:46

1. Testament
Das Problem mit dem Testament ist je nach Bundesland nicht ganz einfach wg. landw. Höfeordnung.
Da muss sich der "normale Anwalt" erst zeitaufwendig einlesen, falls er eher selten Landwirte hat.
Ferner gibt es gesetzliche Mindestansprüche oder Pflichtteile, die man dem Erben nicht verwehren
kann. Das ist im Zusammenhang mit der Höfeordnung nicht ganz einfach.

Bevor man zum Anwalt rennt, sollte man sich m.E. als Voll- oder Nebenerwerbslandwirt erst einmal
beim örtlichen Bauernverband beraten lassen. Weil die Erfahrung mit so etwas haben und das deren
tägliches Geschäft ist.


2. Vorsorgevollmacht
Sollte man unbedingt machen, wenn man weiss,
a.) wer für einen den Kram regeln könnte - wenn nicht die Ehefrau oder Kinder.
b.) derjenige mal mindestens 20 Jahre jünger ist, wie man selbst
Das Problem bei einer fehlenden Vorsorgevollmacht ist, dass man evtl. einen externen Betreuer
vom Staat verordnet bekommt, der nicht unbedingt im Interesse der Hinterbliebenen handelt.


3. Patientenverfügung
Sind m.E. 2 Sachen zu beachten:
a.) Wenn Du ins Krankenhaus kommst, kannst Du evtl. direkt wieder gehen, weil quasi alles was
die machen, lebensverlängernde Maßnahmen sind, die oft ausgeschlossen werden.
b.) Wie soll denn das Krankenhaus im enormen alltäglichen Arbeitsdruck Patientenverfügungen
umsetzen? Der Arzt fängt doch nicht bei jedem einzelnen Patienten an zu lesen, wie er behandeln
darf oder nicht?

Und das Allerwichtigste:
Welcher Angehörige soll denn die Patientenverfügung vorlegen und damit über das Abschalten/
den Tod entscheiden?
Angehörige sind für so eine Entscheidung in dem Zeitpunkt emotional
viel zu angespannt, um so etwas sachlich zu entscheiden.

M.E. macht man in Bezug auf Patientenverfügung besser gar nichts. Dann entscheiden das 2 Ärzte,
die als Profies so eine Entscheidung zum Abschalten mehrmals die Woche treffen. Und diese
Entscheidung sachlich dahingehend treffen, was für den Patienten am besten ist. Und nicht irgend-
welche Angehörigen die es nicht mehr ertragen, die den lieben Verwandten vom Leiden erlösen
möchten, obwohl der Patient selbst gar nicht leidet, wenn er z.B. im Koma liegt.


Also:
Vorsorgevollmacht ja.
Testament vom Fachmann, damit es belastbar ist.
Patientenverfügung m.E. eher nein.
Obelix
 
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Re: Patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament

Beitragvon 240236 » Mi Feb 26, 2025 15:15

Patientenverfügung finde ich ganz wichtig. Bei meiner Mutter, die hatte Darmkrebs im Endstadium. Sie hatte dann einen Darmdurchbruch. Meine Mutter hatte zu dem Zeitpunkt nur noch 40kg und die Ärzte wollten sie noch Notoperieren, bei einer Erfolgschance von 10-15%. Da haben mein Vater und ich beschlossen, daß man das Leiden erlösen muß. 3 Jahre später hatte mein Vater einen Autounfall, bei dem er dann 2 Wochen ins Koma verlegt wurde. Nach dem Aufwachen konnte er ganz schlecht Schlucken beim Essen, da wurde ich fast dazu genötigt von den Ärzten, daß man ihm eine Magensonde setzt um ihn künstlich zu ernähren. Ich habe nicht zugestimmt. 2 Tage später war die Schwellung zurückgegangen und er konnte einwandfrei essen.

Ich bin der Meinung, daß man so klar im Kopf sein muß und auch einen Menschen von seinem Leiden zu erlösen.
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Re: Patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament

Beitragvon T5060 » Mi Feb 26, 2025 15:54

Eigentlich braucht man nur ein Testament und dann braucht man eine vertrauenswürdige Person in seinem Umfeld,
die den Arsch in Hose und die Vertrauenswürdigkeit hat, den Laden weiter zu managen, der kann man dann auch ne Vollmacht erteilen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament

Beitragvon Südheidjer » Mi Feb 26, 2025 16:31

Ich sehe das wie 240236. Und ich habe es selbst schon erlebt, daß man die Patientenverfügung aus der Schublade holen muß.
Für Angehörige und Ärzte ist die Entscheidung dann einfacher, wie man handeln soll.

Und was das Testament anbelangt hat Obelix schon den guten Ratschlag genannt: Zum Landvolk- bzw Bauernverband. Dort sitzen die Leute mit Erfahrung in dem Thema bzw. die kennen die Fachleute. Soweit ich das mitbekomme, werden auch immer mal wieder Vorträge und Seminare zu dem Thema "Hofübergabe" angeboten. Ich denke mal, da wird das Thema Testament auch mit drin sein.
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Re: Patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament

Beitragvon 240236 » Mi Feb 26, 2025 16:37

Ich wurde bei meinen Eltern vom KKH bisher immer gefragt, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist.
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Re: Patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament

Beitragvon T5060 » Mi Feb 26, 2025 16:59

Es gibt nur ein schlaues Testament: "ich mache meinen Sohn Franz Hugo zu meinem alleinigen Erben"

dann kann kommen "meine Frau Hilde bekommt das Wohnrecht im ersten Stock und monatlich 200 € Altenteilszahlung, in Anrechnung auf ihr Pflichtteil"

Bei einem laufenden Betrieb, sollten (Müssen!) weitere Pflichtteilsberechtige mit dem 18. Lebensjahr abgefunden und ausgeschlossen werden.

Alles Andere ist aus Sicht des Vermögenserhalt schon ein wenig "Tricki", die eine fundierte betriebswirtschaftliche Strategie braucht.

Also:

erstens betriebswirtschaftliche Strategie entwickeln
zweitens rechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung von 1.
drittens 1+2 umsetzen unter der Prämisse der steuerlichen Gestaltung
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Beitragvon Stoapfälzer » Mi Feb 26, 2025 17:13

Dann werfe ich noch eine Generalvollmacht und und eine Sorgerechts ???? verfügung für die Kinder in den Raum.


Haben wir alles bei der Hofübergabe gleich mit machen lassen für meine Eltern meine Frau, mich und die Kinder. :klug:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Beitragvon hardie » Mi Feb 26, 2025 19:42

Tegernsee1988 hat geschrieben:Hi, wollt mal fragen ob ihr die 3 bausteine in der überschrift habt?
Hab mich mal bei anwalt und notar erkundigt aber die wollen ein vermögen für diese dienstleistung. Testament wird vom verkehrswert von haus und hof und alle sachwerte und vermögen berechnet.

Hat das von euch schon jemand selber RECHTSSICHER gemacht diese 3 dokumente?

Problem ist sobald man kinder hat und ist verheiratet und man stirbt, dann bekommen es ja beide und die frau kann nix verkaufen solang das kind nicht volljährig ist weil dann immer jemand mitredet.

Das möchte man dringend vermeiden.

Bitte nur antworten wenn ihr euch ganz sicher seid oder es auch schon selber oder beim notar gemacht habt.


Vorsorgevollmacht geht preiswert und rechtssicher unter:
https://www.bmj.de/DE/service/formulare ... _node.html
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.
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Re: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Beitragvon freddy55 » Mi Feb 26, 2025 20:06

Und wenn den Hof keiner will :roll: :roll: :roll:


.
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Re: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Beitragvon T5060 » Mi Feb 26, 2025 21:15

freddy55 hat geschrieben:Und wenn den Hof keiner will :roll: :roll: :roll:


.


Dann gibst du dem jemand, der den will und auch damit was anfangen kann :-)

Das ist doch okay
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament

Beitragvon Manfred » Mi Feb 26, 2025 22:40

T5060 hat geschrieben:Es gibt nur ein schlaues Testament: "ich mache meinen Sohn Franz Hugo zu meinem alleinigen Erben"


Ist alleinige Erbe in diesem Zusammenhang ein juristisch sauberer Begriff, oder macht er das Testament evtl. angreifbar?
Von der Logik her ist der Begriff ja falsch, wenn danach noch Teile an weitere Erben aufgelistet werden und andere Pflichtteilsansprüche bestehen.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Beitragvon freddy55 » Do Feb 27, 2025 1:00

T5060 hat geschrieben:
freddy55 hat geschrieben:Und wenn den Hof keiner will :roll: :roll: :roll:


.


Dann gibst du dem jemand, der den will und auch damit was anfangen kann :-)

Das ist doch okay



Ja, und meine Kinder und Enkel gießen dann auch schön die Blumen auf meinem Grab :lol: :lol: Testament ist die schlechteste Lösung

.
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Re: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Beitragvon 240236 » Do Feb 27, 2025 5:17

freddy55 hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:
Dann gibst du dem jemand, der den will und auch damit was anfangen kann :-)

Das ist doch okay



Ja, und meine Kinder und Enkel gießen dann auch schön die Blumen auf meinem Grab :lol: :lol: Testament ist die schlechteste Lösung

.
Welche Alternative wählst du dann?
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Re: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Beitragvon Gazelle » Do Feb 27, 2025 7:17

.

man, man, man, wat für'n Blödsinn.

Ein Testament kann JEDER ganz einfach selbst schreiben.
Niemand braucht einen Notar, und schon gar keinen Rechtsanwalt.

Schwierig wird es nur, wenn es gar keine Niederschriften gibt.

Grundsätze für ein privates Testament:
- Handschriftlich
- Mit Datum
- Mit Unterschrift
- Mit Negierung aller vorherigen Verfügungen
- Mit dokumentenechtem Stift (Kugelschreiber) ((Tintenroller))

Sinnvollerweise hinterlegt man es gegen eine Gebühr von rund 50,- EUR beim zuständigen Amtsgericht,
dann verschwindet es nicht.
Man kann so ein Testament übrings jede Woche ändern.

Wer es etwas besser machen will, schreibt die o.g. Grundsätze auf jede Seite.,
wenn denn die Verfügungen länger sind.

Wenn denn das Erbe größer als 100'000,- EUR ist, und man es verteilen will, muss man sich eben Gedanken machen.
Meine Oma hat z.B. 16 Seiten selbst geschrieben.
Ob es nun sinnvoll war, die 'Plümos' einzeln zu vermachen, steht auf einem andern Blatt.
Ich warne immer davor, alten Leuten irgendet etwas vorzuschreiben.
Genau solche Aktionen führen regelmäßig zu Zwist in der Familie.
Sowas kann dann enden, dass hinterher der 'Tierschutzverein' erbt.
(Pflichtteil mal aussen vor.)

Wenn Erben meinen, sie müsten sich 'bedienen', könne sie heutzutage den Erblasser entmündigen lassen.
Neudeutsch: Unter Pflegschaft stellen.
Da kenne ich zwei diesbezüglich traurige Fälle.
Das ist unter der Würde der Erblasser.
Interessanterweise habe beide diesbezüglichen Akteure als Erben nicht davon profitiert.

Höferecht steht über privaten Ideen.
Aber kein Problem.
Dann hebelt eben das Höferecht die Stellen im privaten Testament die Stellen aus.
Ist zwar (aus Sicht des Erblasssers) Mist, führt aber nicht zur Negierung.

.
Zuletzt geändert von Gazelle am Do Feb 27, 2025 7:39, insgesamt 1-mal geändert.
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