Aktuelle Zeit: Do Mai 16, 2024 11:55
Neo-LW hat geschrieben:War einwandfrei eine Auflaufbremse - mit Handbremshebel und Abreißseil.
countryman hat geschrieben:
Von der Logik her gehört §33 STVZO gar nicht dorthin,
weil er eben nicht die Zulassung oder deren Voraussetzungen regelt sondern Straßenbenutzung und Fahrzeugbetrieb.
Das wäre aber STVO (ohne Z). Dort ist das Abschleppen ja auch angesiedelt (§15a).
Zement hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:War einwandfrei eine Auflaufbremse - mit Handbremshebel und Abreißseil.
Und hatte dort eine Funktion oder nicht , das ist auf dem Foto nicht zu erkennen .
Zement hat geschrieben:Nachzuweisen war ein funktionierendes Bremssystem nicht , daher der Abtransport nach den Niederlanden .
Westi hat geschrieben:
Ich denke nicht, dass bei dieser Knutschkugel schon eine elektronische Betriebsbremse verbaut ist.
Westi hat geschrieben:Was definitiv laut STVO verboten ist, ist das schleppen des PKW hinter dem Wohnmobil, was ja zweifelsfrei geschehen ist.
countryman hat geschrieben:Westi hat geschrieben:Was definitiv laut STVO verboten ist, ist das schleppen des PKW hinter dem Wohnmobil, was ja zweifelsfrei geschehen ist.
Wo steht das in der STVO? Das Abschleppen ist in § 15a geregelt, das generelle Schleppverbot ergibt sich dagegen aus § 33 STVZO...
Andererseits gesteht auch http://www.svr.nomos.de/?id=1496 zu, dass Gewichte und Abmessungen aus der STVZO auch für Ausländer gelten. Vielleicht auch § 33, obwohl in dem Gesetzeskommentar nicht ausdrücklich gelistet?
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