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Privates Ackerland (Wiese)

Hier ist Platz für alles was mit Futterbau und Grünland zu tun hat.
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36 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Privates Ackerland (Wiese)

Beitragvon Bremerland » Do Okt 19, 2023 13:19

Also die Wiese ist in Privatbesitz? Gehört den Eigentümern aber trotzdem nicht? Die haben also eine Wiese die Grünland ist. Und können eigentlich nichts damit anfangen? Weil andere darüber zu befinden haben, was die Eigentümer mit ihrem Eigentum machen müssen.
Äusserst verwirrend, unser Deutschland.
Schöne Grüsse
Michael
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Re: Privates Ackerland (Wiese)

Beitragvon Badener » Fr Okt 20, 2023 7:10

Naja ich sag es mal so, was ist die normale Sanktion wenn man DG umbricht? Genau, Streichung/Kürzung der Ausgleichszahlungen. Wenn man keinen GA stellt? Ich glaube nicht dass es da groß Sanktionen gibt. Aber alles auf eigene Gefahr und nicht zur Nachahmung empfohlen ;)
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Re: Privates Ackerland (Wiese)

Beitragvon 038Magnum » So Okt 22, 2023 19:46

Badener hat geschrieben:... Ich glaube nicht dass es da groß Sanktionen gibt...


Dann empfehle ich dir dringend, mal einen Blick in den Bußgeldkatalog zu werfen... Die Geldstrafe ist schon happig.

Besten Gruß
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Re: Privates Ackerland (Wiese)

Beitragvon DWEWT » So Okt 22, 2023 20:11

In jedem Bundesland kann Grünland in sogen.- Bagatellgrößen umgebrochen werden. Hier in ST sind das 500m² jedes Jahr. Voraussetzung ist, dass die untere Naturschutzbehörde keine juristisch einwandfreien Bedenken dagegen vorbringt. Nach 20 Jahren ist aus einem ha GL dann ein ha Acker geworden.
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Re: Privates Ackerland (Wiese)

Beitragvon 038Magnum » So Okt 22, 2023 22:07

DWEWT hat geschrieben:In jedem Bundesland kann Grünland in sogen.- Bagatellgrößen umgebrochen werden.


Nicht in Hessen. Dazu gibt's einen vom Umweltamt herausgegebenen Leitfaden. Der ist in meinen Augen allerdings in einem Punkt widersprüchlich: in der Einleitung richtet er sich an Landwirte mit Anspruch auf Förderung, in den Passagen mit Gesetzestext spricht er vom Eigentümer. Ob der Eigentümer als Landwirt angesehen wird oder nicht zwingend ein solcher sein muss, ist nicht definiert.

Fakt ist, dass jeder Umbruch von DG einer Genehmigung bedarf. Kleinerzeuger sind vom Umbruchverbot ausgenommen, müssen dieses jedoch auch anzeigen. Das Vorhaben kann auch hier untersagt werden.

Im Bußgeldkatalog wird je nach umgebrochener Fläche gestaffelt eine Strafe aufgeführt.



Besten Gruß
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Re: Privates Ackerland (Wiese)

Beitragvon DWEWT » Di Okt 24, 2023 7:06

Die fragende Person ist hier eine Privatperson. Deshalb trifft hier all das Gerede von Förderrelevanz/Landwirtschaft nicht zu! Wenn nicht zwingende naturschutzrechtliche Gründe gegen einen Umbruch sprechen und da muss man nicht all das hinnehmen, was die UNB so daherredet, dann kann die Fläche umgebrochen werden. Wenn sie der eigenen Nahrungserzeugung dienen soll, sowieso. Alerdings steht hier die Größe der Fläche in einem engen Verhältnis zum eigenen Bedarf. Zunächst also mal abklären, ob ein Schutzstatus für die Fläche besteht. FFH, Natura 2000 oder ähnliches. Falls nicht, würde ich keine schlafenden Hunde wecken. Als Privatmensch, kann einem max. die Grünlandwiederherstellungsverfügung drohen. Da zuletzt offenbar keine Förderrelevanz für die Fläche bestand, fällt sie auch aus der Satelitenüberwachung raus.
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