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Probleme mit Holzkundschaft

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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50 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Probleme mit Holzkundschaft

Beitragvon robs97 » Mi Jan 16, 2013 12:48

15er hat geschrieben:
charly0880 hat geschrieben:hast dir hoffentlich die alten pflastersteine behalten^^

glaubst du ernsthaft das sich der "Geschädigte" das Pflaster austauschen hat lassen? In Hundert Jahren nicht, der ist auf Geld aus und das wars!
Kostenvoranschlag bzw alte Rechnung und die Kohle sprudelt! :twisted:


Ganz so einfach geht es nicht. Die Versicherungen machen schon gewaltige Abschläge wenn Arbeiten nicht ausgeführt werden und zahlen nicht so einfach nach Kostenvoranschlag aus.
Das nächste an diesen Sachen ist, das der ich nenne Ihn jetzt einfach mal der Geschädigte durch das neu einbringen des Pflasters jetzt wieder Gewährleistung von ( ich glaub ) 30 Jahren durch die auszuführende Fa. hat.
Auf diese Weise kannst Du Dir ein Leben lang die Einfahrt, Terasse oder sonstwas auf Kosten anderer erneuern lassen :twisted: :twisted: :evil: :evil:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Probleme mit Holzkundschaft

Beitragvon Kormoran2 » Mi Jan 16, 2013 16:30

Wenn da ne Zeitlang Wärme, Kälte,Regen, UV-Licht und Abrieb eingewirkt hätte, wäre auch alles wieder weg.
Aber draus lernen! In Zukunft bei Neukunden zuerst sagen, daß auf Pflaster oder Platten oder sonstwas Gummispuren von deinem Fahrzeug passieren können und daß du dafür nicht haftest. Ebenfalls könnte beim Abkippen auch mal eine Betonplatte brechen.

Am besten alles im Kleingedruckten der AGB unterbringen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Probleme mit Holzkundschaft

Beitragvon dappschaaf » Mi Jan 16, 2013 16:34

Hallo,

ihr habt aber schon mitbekommen dass es sich bei dem Geschädigten NICHT um den Holzkunden handelte???

Gruß
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Re: Probleme mit Holzkundschaft

Beitragvon Kormoran2 » Mi Jan 16, 2013 16:47

Oh, sorry, das war mir entgangen. Trotzdem sollte man das in seine AGB mit aufnehmen. Bei unbeteiligten Nachbarn sollte man natürlich extrem vorsichtig sein.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Probleme mit Holzkundschaft

Beitragvon amwald 51 » Mi Jan 16, 2013 16:59

servus mitanand
robs97 hat geschrieben:Das nächste an diesen Sachen ist, das der ich nenne Ihn jetzt einfach mal der Geschädigte durch das neu einbringen des Pflasters jetzt wieder Gewährleistung von ( ich glaub ) 30 Jahren durch die auszuführende Fa. hat.
Auf diese Weise kannst Du Dir ein Leben lang die Einfahrt, Terasse oder sonstwas auf Kosten anderer erneuern lassen :twisted: :twisted: :evil: :evil:

... pfeifendeckel von wegen 30 jahre gewährleistung durch die ausführende firma !! :idea: :idea:
... er hat allenfalls 30 jahre garantie des pflasterherstellers, dass das material während der 30 jahre nicht zerbröselt >> fachgerechte verlegung und
dem belag entsprechender nutzung vorausgesetzt. im normalfall gewährleistet die pfasterfirma nach VOB 2 jahre, wenn der bauherr mehr haben will, verlangt er gewährleistung nach BGB > somit 5 jahre. ob ihm jede pflasterfirma dahingehend entgegen kommt, steht auf einem andere blatt papier. der hier vorliegende anlass der neupflasterung läßt normalerweise jede pflasterfirma wegen längerer gewährleistung hellhörig werden. :!: :!:
grüße vom alpenrand
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