Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 23:43
D.h. obwohl falsch gefahren wird ist der Autofahrer schuld?
Ich halte mich an §1 StVO, und das heißt Radweg benutzen, da ich sonst den Verkehr unnötig behindere.
Tja, wenn ein Radweg neben der Straße ist, habe ich aufzupassen und muß natürlich auch den Radlern ihre rechte einräumen! da gibt es nix zu diskutieren.
rx3750 hat geschrieben:Man behindert den Verkehr nur, wenn man unnötig langsam fährt oder behindern Pferdekutschen und 25er Roller in Ihren Augen auch den Verkehr?
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