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Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon Neo-LW » So Jan 05, 2020 16:55

Moin,

der BR schreibt:

Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit
Kraftfahrzeuge wie Busse oder Lastwagen, die über 3,5 Tonnen liegen, müssen ihr Tempo beim Rechtsabbiegen
auf Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) drosseln. Das soll für mehr Sicherheit sorgen.
Wer dagegen verstößt, soll mit 70 Euro belangt werden und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Gilt das auch für Lof ?

Wenn ja, gäbe es ja eine Vielzahl von Fragen daraus.

Die erste z.B.:
Wer misst das, mit welchem Meßgerät ?

Die zweite z.B.:
Ab wieviel km vor der Abbiegestraße, und bis wieviel km auf der Abbiegestraße gilt die Beschränkung ?


Olli
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon Westi » So Jan 05, 2020 18:24

Auszug von der Novelle:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... velle.html

„ Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.“

Die Geschwindigkeit kann genauso überprüft werden wie in einer Spielstraße.
Eine Ausnahme für LoF ist nicht vorgesehen.
Die Verstöße „sollen“ nicht, sondern „können“ sanktioniert werden.
Auch ist die Strecke ziemlich genau definiert, geht es doch um das Abbiegen an sich. Ziel ist es, dass keine Fußgänger oder Radfahrer umgefahren werden.
Das Abbiegen beginnt unmittelbar vorm einschlagen des Lenkrads (also bei Blinken, Spiegel und Schulterblick) und endet wenn sich das Fahrzeug komplett auf der neuen Straße befindet.
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon Neo-LW » So Jan 05, 2020 19:13

Moin,

wenn man mal eine 90° Abbiegung vorstellt,
kann man ab der Hälfte des Abbiegevorganges gar nicht schneller als 0 km/h fahren.
Das ist mathematisch ausgeschlossen.

Tolle Gesetzesplanung.


Olli
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon Barbicane » So Jan 05, 2020 19:32

Ja, für sowas benötigt man wohl ein spezielles Messgerät.

Bei Fahrzeugen mit Fahrtenschreiber kann man den Fahrer natürlich leichter dranbekommen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon countryman » So Jan 05, 2020 20:40

Die drastischen Unfälle durch rechts abbiegende LKW werden eher nicht durch zu hohe Geschwindigkeit, sondern durch unübersichtliche Verkehrsführung, schlecht geplante Radwege und leichtsinniges/verkehrswidriges Verhalten von Radfahrern verursacht.
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon weissnich » So Jan 05, 2020 23:12

ich kenn das auch nur so das man beim abbiegen extrem langsam macht und noch eben die 5 radfahrer die bei rot durchhuschen passieren lässt.. also zumindestens wenn ich mit meinem lkw durch die stadt muss ist das so.. :wink:
ich denke würde man die radfahrer mehr auf ihr suizidales verhalten hinweisen könnte das auch helfen :klug:
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon wespe » So Jan 05, 2020 23:26

Ob 6kmh oder 20kmh beim re Abbiegen is doch egal. Wenn der Radfahrer unter kommt, wird er nur langsamer überfahren.
Meine Lösung wäre, das man Verkehrsspiegel so installiert, dass der Fahrer re alles einsehen kann. Meinetwegen kann man da noch mit Optischem Signal darauf hinweisen, dass diese Sichterweiterung auch genutzt wird.
Am besten Fahrradwege raus aus dem Kreutzungsbereich, damit endet ihre Spur an einer Haubtstrasse und müssen Vorfahrt gewähren sofern es durch Ampelanlage nicht anders geregelt wird.
Man kann doch net immer nur den Rechtsabbieger für die (meist) Unvernunft der Radler verantwortlich machen.
Zuletzt geändert von wespe am Mo Jan 06, 2020 0:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon Neo-LW » Mo Jan 06, 2020 0:36

Moin,

ich weiß gar nicht, was das Theater soll.

Rechts überholen ist verboten.

Fettich.

Wer also als Radfahrer versucht, einen LKW (Sattelzug) rechts zu überholen ist schuld.
Er hat ihn fahren zu lassen.
Ist die Straße frei, kann der Radfahrer geradeaus davon spurten.

Er kann ja hinter dem LKW auf seine linke Seite wechseln, um ihn vorschriftsgemäß zu überholen.

Wo ist das Problem ?


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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon GeDe » Mo Jan 06, 2020 9:22

Neo-LW hat geschrieben:ich weiß gar nicht, was das Theater soll.
genau..
Das hat aber nichts mit rechts überholen zu tun.Außerdem: alles was sich unter 50km/h abspielt,ist nicht überholen.Ich fahre sogar auf der Autobahn rechts vorbei: Ich fahre rechts mit 95,vor mir 1km weit kein Fahrzeug.Auf der mittleren Spur fährt irgend so ein ... mit 85-90.Linke Spur ist dadurch dauerbelegt mit Überholern.Wenn ich bremse,stockt hinter mir alles schlagartig,Stau fertig und mindestens einer rammelt mir hinten drauf.Für die linke Spur bin ich bei dem Verkehr zu langsam.Also was? Rechts vorbei
Zudem haben wir innerorts freie Fahrstreifenwahl
Warum gabs denn da früher keine Probleme oder wurden da die Unfälle vertuscht? -Weils die Alten ihren Jungen nicht zeigen was passiert.
Eigentlich sollte man den Radfahrer oder Fußgänger in einer solchen Situation am Kragen packen und deutlichst den Sachverhalt klären,so daß der nie wieder ohne zu schauen eine Straße überquert.
Obwohl die Radfahrer und Fußgänger im Recht sind.
Wenn ich als Führer eines Kraftfahrzeugs nach rechts in eine Straße einbiegen oder einen Kreisverkehr verlassen will und diese Straße will gerade von einem R... und F... überquert werden,dann MUSS der Kraftfahrer anhalten.Die beiden anderen haben Vorrang -egal was sonst noch ist,der Rechtsabbieger wartet!
Ich hatte einen schon etwas älteren Fahrlehrer beim CE,dem aber keiner was vormacht.Seit ich bei dem Fahrstunden hatte sehe ich ein paar Sachen anders als seither.Unter anderem das rechts abbiegen.
Und wenn wir als Kinder ohne zu schauen eine Straße überquert und jemand uns gesehen hätte, -das hätte daheim erst weh getan.Oft genug wurde uns ja gesagt: guck links,guck rechts...
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon Oberpfälzer » Mo Jan 06, 2020 9:49

Generell passieren viel zu viele Unfälle mit Rechtsabbiegern. Von daher ist das sicher sinnvoll.
Einige Fahrradfahrer werden es durch langsam fahrende Lkws noch schaffen ihr Leben zu "erbremsen", mancher Lkw Fahrer wird dadurch einen Radfahrer erkennen, weil dieser schon wieder aus dem toten Winkel draußen ist bzw. weniger Weg von Lkw und Fahrrad im Augenblick des toten Winkels zurückgelegt wird.
Das System "bikeflash" finde ich auch sehr hilfreich, wenn auch zu teuer für flächendeckenden Einsatz.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bike-Flash
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon Oberpfälzer » Mo Jan 06, 2020 9:56

Trotzdem sollten auch viele Radfahrer ihr Fahrverhalten überdenken. Es gibt da viel zu viele, die meinen, weil sie auf dem Radweg sind, können sie jetzt volle pulle mit 30 oder 40 kmh durch die Stadt ballern, ohne zu schauen ueber jede Kreuzung, 20cm an kleinen Kindern oder sonstigen Fußgängern vorbei, etc.
Radfahren soll mittlerweile die gefährlichste Art sich fortzubewegen sein, was mich überhaupt nicht wundert...
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon wespe » Mo Jan 06, 2020 10:31

@GeDe,
Mit rechts Überholen auf Autobahnen gibt es auch eine StVO Regelung, bin aber jetzt zu faul das herzukramen. Ist aber nur erlaubt bei gewissen Geschwindigkeitsdifferenzen in den Spuren, eher gedacht damit der Fluss erhalten bleibt bei Staubildung. Hab des aber auch schon des öfteren so gemacht, wenn'st so in Mährsack auf der li Seite hast.
Ansonsten geh ich mit deinem Beitrag mit...
Was mich auch aufregt, das Privatleute überall an den OD-Strassen Schildchen aufhängen ,, Achtung Spielende Kinder", so gut so schön. Zum einen ist es so von Gesetzes wegen, dass man auf Kinder (auch Spielende Kinder) und Senioren Rücksicht nehmen muss. Uns als Kindern hat man beigebracht, dass eine Strasse kein Spielplatz ist, auch wenn, wie bei mir zu Hause seinerzeit uffem Dorf, vll mal 5 oder 6 Autos über'n Tach auf dieser Zufahrtsstrasse kamen.
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon langer711 » Mo Jan 06, 2020 10:39

Um mit dem "Drahtesel" fahren zu dürfen, benötigt man keinen Führerschein.
Folglich ist ein Radfahrer von einem Kraftfahrer wie ein Fußgänger zu behandeln.
Fußgänger sind wie Tiere, meiner Meinung nach.
Damit meine ich: man muss mit allem rechnen!

Diese "Beim Abbiegen max 11 km/h" Regelung macht in Städten sicherlich Sinn.
Parkende Fahrzeuge, Enge Straßen... oft sehr unübersichtlich.
Da kann ein Radfahrer schnell mal übersehen werden.

Bei mir auf dem Dorf ist der Verkehr sehr viel übersichtlicher.
Wenn ich da so einen Teilnehmer sehe, fahre ich halt vorsichtig!
Wenn ich keinen sehe, und auch keiner hinter einem anderen Fahrzeug sich verstecken kann, dann fahre ich der Situation angepasste Geschwindigkeit.
Auch um eine Kurve beim Abbiegen herum.

An einer breit ausgebauten Kreuzung mit entsprechender Übersicht kann das auch 20 km/h und mehr bedeuten.

Geschwindigkeitskontrollen werden i.d.R. nur durchgeführt, wenn irgendwer Alarm schlägt.
Also lasst uns hoffen, das nicht irgendwelche Wichtigtuer dafür sorgen, das Kontrollen ausgerufen werden.
Solange dieses "Gesetz" nicht in der jeder Frittenbude Thema Nummer 1 ist, kommt auch (fast) keiner auf die Idee, die Verwaltung anzurufen.

Eine Messung beim Abbiegen kann nur mitten in der Kurve erfolgen, also im 45 Grad Winkel zu den beiden Straßen per Laserpistole z.B.
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon yogibaer » Mo Jan 06, 2020 11:03

Neo-LW hat geschrieben:Moin,
ich weiß gar nicht, was das Theater soll.
Rechts überholen ist verboten.
Fettich.
Wer also als Radfahrer versucht, einen LKW (Sattelzug) rechts zu überholen ist schuld.

Ich denke doch das in Niedersachsen auch die deutsche STVO gilt und da ist Innerorts auch Rechtsüberholen erlaubt denn es gibt dort kein Rechtsfahrgebot. Somit haben sich Rechtsabbieger zu überzeugen das sich beim Abbiegen keine Geradeausfahrer auf der rechten Seite befinden und da ist es Wurscht ob es sich um LKW´s oder Radfahrer handelt. Es sind alles Verkehrsteilnehmer und Fahrzeugführer.
Gruß Yogi
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Re: Rechtsabbiegen über 3,5 to ab Februar 2020

Beitragvon Pumuckel » Mo Jan 06, 2020 11:13

bei mir in der Ecke sind Radfahrer vor allem an viel (sowohl PKW, LKW, Räder)befahrenen Ampelkreuzungen ums Leben gekommen.
Bei all denen haben Geradeausfahrender Verkehr, Rechtsabbieger und Radfahrer und Fußgänger gleichzeitig grün.
Da wäre doch eine Ampelphase für Radfahrer und Fußgänger wie in den Niederlanden angebrachter...
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