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Reiten zwischen zwei Feldern

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50 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Reiten zwischen zwei Feldern

Beitragvon dieselrossreiter » Mo Jun 20, 2011 7:33

Ohne jetzt alles gelesen zu haben:

grundsätzlich könntest Du schon zwischen zwei Feldern reiten. Es gibt da das sogenannte Schwengelrecht, nachdem ich beim bestellen meines Feldes ca. einen halben Meter von der Grenze bleiben muß (übrigens gilt das auch beim Bau von Weidezäunen), wird aber meistens nicht mehr eingehalten, da die allermeisten - leider - wohl sehr verhungert sind. Ansonsten wüßte ich auch nicht, warum die Feldwege immer schmaler geackert werden. Allerdings gehört es sich nicht, über jemandes Grund zu reiten ohne zu fragen, egal ob es bestellt ist oder nicht - alleine schon, da ich nicht weiß, ob auf meiner "supergeilen Galoppstrecke" nicht plötzlich ein Zaun steht. Hatten wir, Wiese eingezäunt zum Abweiden durch unsere Pferde. Als wir am nächsten Tag hin kamen zur Kontrolle vor dem Ausweiden war der Zaun vorne und hinten runter. Hoch gezogen, Pferde geholt, mit den Pferden vor dem kaputten Zaun gestanden. Während wir da standen (da es sich anbot waren wir raus geritten) kamen ein paar Leute an und meinten nur: ganz schön unverschämt, auf dieser tollen Strecke einfach einen Zaun zu ziehen!

Tja, noch unverschämter war es dann von uns ihnen zu erklären, daß diese Strecke leider unsere Weide wäre und sie jetzt im Schritt! zurück reiten dürften um die Fläche zu verlassen.

Aber wie gesagt: rein von der Sache kann auf einer abgeernteten Fläche geritten werden und auch auf dem Feldrand - so es noch einer der extrem seltenen Grasstreifen ist. Besser allerdings hälst Du Dich an die Wege (wenn diese nich auch schon weg geackert wurden).
Bei der Schafschur und bei Steuern sollte man aufhören,
sobald die Haut erreicht ist.
Austin O'Malley, (1858 - 1932), US-amerikanischer Physiker und Autor
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Re: Reiten zwischen zwei Feldern

Beitragvon fendt59 » Mo Jun 20, 2011 15:28

Bei uns gibt es durchaus solche " Anhangwege ",die sind sogar auf offiziellen Karten am jeweiligen Abbiege-
punkt bildlich dargestellt.Diese " Wege " haben den Sinn,daß Anlieger ihr Feld erreichen,welches zum Beispiel irgendwo mittendrinn liegt,ohne,daß ein befestigter Weg dort hin führt.Diese Art Weg führt immer
mittig über die anstoßende Grenze der Grundstücke,dazu muß jeder Eigentümer 1,5 m von seinem Gelände
passierbar machen.Das Recht den so geschaffenen Weg zu nutzen hat allerdings nur der Anlieger eines daran befindlichen Grundstücks.Es gibt natürlich auch Spezialisten die versuchen halt gerne bis an die Grenze zu ackern oder den Zaun genau auf diese zu stellen,dazu gibt es halt einen Mulcher,den man zu gegebener Zeit einsetzt und dann kapiert auch der größte Proll,daß es halt einmal Regeln gibt.Ansonsten ist
laut saarländischem Naturschutzgesetz das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen zwischen 1. April und
15. Oktober verboten,ausgenommen natürlich zu Ernte,bzw Pflegemaßnahmen.Ich halte mich mit meinen
Pferden an die Regeln,ich habe ja kein Anrecht den für mich kürzesten Weg zu wählen,nur weil mir danach ist.
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Re: Reiten zwischen zwei Feldern

Beitragvon automatix » Mo Jun 20, 2011 18:43

dieselrossreiter hat geschrieben:Ohne jetzt alles gelesen zu haben:

grundsätzlich könntest Du schon zwischen zwei Feldern reiten. Es gibt da das sogenannte Schwengelrecht, nachdem ich beim bestellen meines Feldes ca. einen halben Meter von der Grenze bleiben muß (übrigens gilt das auch beim Bau von Weidezäunen), wird aber meistens nicht mehr eingehalten, da die allermeisten - leider - wohl sehr verhungert sind. Ansonsten wüßte ich auch nicht, warum die Feldwege immer schmaler geackert werden. Allerdings gehört es sich nicht, über jemandes Grund zu reiten ohne zu fragen, egal ob es bestellt ist oder nicht - alleine schon, da ich nicht weiß, ob auf meiner "supergeilen Galoppstrecke" nicht plötzlich ein Zaun steht. Hatten wir, Wiese eingezäunt zum Abweiden durch unsere Pferde. Als wir am nächsten Tag hin kamen zur Kontrolle vor dem Ausweiden war der Zaun vorne und hinten runter. Hoch gezogen, Pferde geholt, mit den Pferden vor dem kaputten Zaun gestanden. Während wir da standen (da es sich anbot waren wir raus geritten) kamen ein paar Leute an und meinten nur: ganz schön unverschämt, auf dieser tollen Strecke einfach einen Zaun zu ziehen!

Tja, noch unverschämter war es dann von uns ihnen zu erklären, daß diese Strecke leider unsere Weide wäre und sie jetzt im Schritt! zurück reiten dürften um die Fläche zu verlassen.

Aber wie gesagt: rein von der Sache kann auf einer abgeernteten Fläche geritten werden und auch auf dem Feldrand - so es noch einer der extrem seltenen Grasstreifen ist. Besser allerdings hälst Du Dich an die Wege (wenn diese nich auch schon weg geackert wurden).


http://de.wikipedia.org/wiki/Schwengelrecht
wer hat da jetzt wohl recht?
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Re: Reiten zwischen zwei Feldern

Beitragvon Ronjaräuberin » Di Jun 21, 2011 6:41

automatix hat geschrieben:
rossknecht hat geschrieben:Der Name "Kleinbauer" kommt nicht von ungefähr könnt au einer von den ewigen gestrigen sein !!


sagt einer, der 'rossknecht' heißt....



:lol:
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Re: Reiten zwischen zwei Feldern

Beitragvon dieselrossreiter » Di Jun 21, 2011 13:04

automatix hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Schwengelrecht
wer hat da jetzt wohl recht?


Um es mit Mr. Spock zu formulieren:

Faszinierend!

Ich kannte es bislang etwas anders (siehe oben), von den Kollegen hat sich aber auch nie jemand dazu beschwert. Aber wie heißt es doch so schön:

da wird man alt wie 'ne Kuh....
Bei der Schafschur und bei Steuern sollte man aufhören,
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