Ohne jetzt alles gelesen zu haben:
grundsätzlich könntest Du schon zwischen zwei Feldern reiten. Es gibt da das sogenannte Schwengelrecht, nachdem ich beim bestellen meines Feldes ca. einen halben Meter von der Grenze bleiben muß (übrigens gilt das auch beim Bau von Weidezäunen), wird aber meistens nicht mehr eingehalten, da die allermeisten - leider - wohl sehr verhungert sind. Ansonsten wüßte ich auch nicht, warum die Feldwege immer schmaler geackert werden. Allerdings gehört es sich nicht, über jemandes Grund zu reiten ohne zu fragen, egal ob es bestellt ist oder nicht - alleine schon, da ich nicht weiß, ob auf meiner "supergeilen Galoppstrecke" nicht plötzlich ein Zaun steht. Hatten wir, Wiese eingezäunt zum Abweiden durch unsere Pferde. Als wir am nächsten Tag hin kamen zur Kontrolle vor dem Ausweiden war der Zaun vorne und hinten runter. Hoch gezogen, Pferde geholt, mit den Pferden vor dem kaputten Zaun gestanden. Während wir da standen (da es sich anbot waren wir raus geritten) kamen ein paar Leute an und meinten nur: ganz schön unverschämt, auf dieser tollen Strecke einfach einen Zaun zu ziehen!
Tja, noch unverschämter war es dann von uns ihnen zu erklären, daß diese Strecke leider unsere Weide wäre und sie jetzt im Schritt! zurück reiten dürften um die Fläche zu verlassen.
Aber wie gesagt: rein von der Sache kann auf einer abgeernteten Fläche geritten werden und auch auf dem Feldrand - so es noch einer der extrem seltenen Grasstreifen ist. Besser allerdings hälst Du Dich an die Wege (wenn diese nich auch schon weg geackert wurden).

