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"Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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53 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon MF Atze » Di Dez 08, 2015 21:01

Über das Seil an der Profiwinde kann man jetzt streiten ...
Waren es die Mitarbeiter, eine Rolle, hätte man es beim ausziehen sehen sollen, ...

Was die Sachkunde im bedienen einer Winde angeht, hier in Bayern bei der Brennholzwerbung, wird es noch sehr unterschiedlich gehandhabt.
Von Schein egal, bis mit Winde kommst Du hier eh nicht rein ...

Grüße und nix für ungut aus Unterfranken
Zuletzt geändert von MF Atze am Di Dez 08, 2015 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon Fuchse » Di Dez 08, 2015 21:33

Atze
Das versteht nicht jeder :shock:
Gruß Robert
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon MF Atze » Di Dez 08, 2015 23:04

@Fuchse
Welchen Teil ?
Ausführlich gesagt ist es in Bayern für Brennholzwerber so, dass in vielen Gegenden nicht nach einem Windenschein - also dem Nachweis der sicheren Bedienung gefragt wird.
In anderen Gegenden darf der Selbstwerber gar nicht erst mit der Winde in den Bestand, auf die Gasse.
Manchmal ist es auch bestandsbezogen, dass man eben darauf hingewiesen wird, nicht zu Rücken, sondern zu tragen.
Mit dem Windenschein meine ich immer den Schein, zur sicheren Bedienung, nicht zur Prüfung der Winde.

Hoffe, das war verständlicher ausgedrückt.

Grüße aus Unterfranken
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon GT 225 » Mi Dez 09, 2015 7:56

Schon mal vielen Dank für die Antworten, anscheinend ist es wirklich so, dass es hierzu wirklich sehr unterschiedliche Ansichten gibt.

Die Meinungen gehen ja von:
dappschaaf hat geschrieben:Hallo,

man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Du benötigst so eine Prüfung nicht.


bis hin zu:
038Magnum hat geschrieben:Der Kurs zum Umgang mit der Forstseilwinde UND einer gültigen Prüfbescheinigung ebendieser ist im Bereich von Hessenforst zwingend erforderlich und eine Zuwiderhaltung kann zu einem sofortigen Platzverweis führen.


Ich für meinen Teil werde wohl jetzt als erstes den Kurs "Umgang mit der Seilwinde" besuchen. Ich habe zwar schon ein wenig mit meiner Winde gearbeitet, aber so ein Kurs kann wohl nicht schaden. Wie man auch oft hier im Forum liest, lernen wohl sogar manche "alte Hasen" noch was bei solchen Kursen.
Und danach werde ich noch versuchen irgendwie einen Platz in dem Kurs "Sachkundenachweis Seilwinde" zu bekommen, um meine Winde selbst prüfen zu dürfen.
Es kann ja sein, dass viele das für übertrieben halten, aber es handelt sich jeweils um einen 1-Tageskurs und dadurch sind der Aufwand und die Kosten (125€ pro Tag) noch vertretbar.
Und man wird ja schließlich nicht dümmer von solchen Kursen :D

Und falls mal was passieren sollte, ist es sicherlich auch für den Privatmann nicht von Nachteil, wenn die Winde geprüft ist.

Gruß GT
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon 038Magnum » Mi Dez 09, 2015 16:07

Servus,

...ist es sicherlich auch für den Privatmann nicht von Nachteil, wenn die Winde geprüft ist.


Auch für den Privatmann ist das Pflicht.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon Franz73 » Do Dez 10, 2015 10:18

Hallo 038Magnum,
wie kommst du denn bitte auf sowas?
Ich bin momentan echt überrascht wie sich hier im Forum die Themen entwickeln :lol:
Zur Frage des Threaderstellers verkünde ich mal meinen Senf dazu:
Die entscheidende Fragen sind doch Haftung und Versicherung bei Personenschäden!
Willst du im Rahmen ein Versicherung über die Berufstgenossenschaft einen Personenschaden geltend machen, fordert eben die BG, dass deine Seilwinde natürlich technisch in Ordnung ist. Und das belegst du über die jährliche Prüfung, eingetragen im Prüfbuch der Seilwinde, durch einen sachkundigen Prüfer. Dieser kann auch der Windeneigentümer selbst sein. Der knifflige Punkt dieser jährlichen Prüfung wäre auch eine Zugkraftmessung...und diese erfordert halt eine Püfvorrichtung /Messgerät.
Wenn jemand privat eine Winde nutzt...ist das alles in seinem privaten Bereich, die BG juckt doch nur ihr Bereich für den sie finanziell geradestehen soll. Ich würde einem Hobbyholzer empfehlen so eine Prüfung beim Kauf oder nach Reparaturen durchführen zu lassen und solange NIEMAND an der Winde rumschraubt sollte er, solange nichts kaputt geht sein Seil im Auge behalten. Schäden sollen natürlich behoben werden.
Nachdem die Rahmenbedingung der BG natürlich vorbildlich sicher gehalten werden, kann es natürlich sein, dass ein Waldbesitzer, eine Kommune oder die Forstverwaltung eben diese als Basis nimmt um sich Stress vom Leib zu halten, falls etwas passiert.
Dies nur um nicht selbst in ein Haftungproblem zu geraten. Ist aber wieder ein ganz neues Thema. Sachkunde Seilwinde oder Motorsäge
Es wird immer viel durcheinander geworfen...
Und apropos "nicht für Privatperson"...Als Waldbesitzer bist du quasi Unternehmer.
Viel Spaß beim Seilen
Grüße
Franz
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon 038Magnum » Do Dez 10, 2015 17:28

Servus,

wie kommst du denn bitte auf sowas?


die Antwort darauf hast du dir selbst gegeben:

Die entscheidende Fragen sind doch Haftung und Versicherung bei Personenschäden!


Nachdem die Rahmenbedingung der BG natürlich vorbildlich sicher gehalten werden, kann es natürlich sein, dass ein Waldbesitzer, eine Kommune oder die Forstverwaltung eben diese als Basis nimmt um sich Stress vom Leib zu halten, falls etwas passiert.
Dies nur um nicht selbst in ein Haftungproblem zu geraten.


Und welcher Bereich zum austoben bleibt dann deiner Meinung nach noch, wenn Waldbesitzer, Kommune und Forstverwaltung das für sich in Anspruch nehmen?
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon robs97 » Do Dez 10, 2015 17:45

038Magnum hat geschrieben:Und welcher Bereich zum austoben bleibt dann deiner Meinung nach noch, wenn Waldbesitzer, Kommune und Forstverwaltung das für sich in Anspruch nehmen?


Der private Selbstwerber
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon MF Atze » Do Dez 10, 2015 17:51

Verwirren wir doch weiter.
Als Waldbesitzer bist Du noch lange kein Unternehmen.
Klar in der Regel schon, aber eben nicht automatisch.

Im schlimmsten Fall, eben eines Unfalles, kannst Du mit einem Schein zumindest mal den Nachweis erbringen, dass Du gewusst hast, was Du tust.
So eine Winde birgt ja schon das eine, oder andere Risiko.

Das einige Körperschaften einen Schein verlangen, andere eh keinen mit Winde in den Wald lassen und vielen der Nachweis egal ist, steht auf einem anderen Blatt.

Aber wie gesagt, spätestens wenn mal was passiert, ist man bestimmt um jedes Stück Papier froh.

Der Kurs macht Spaß und man lernt immer was dazu.

So what?
Grüße aus Unterfranken
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon Franz73 » Do Dez 10, 2015 17:57

Hi Magnum,
meine Frage zielte auf die vorherrschende rechtliche Situation.
War nicht böse gemeint.
Mit deiner Herleitung wird klar was du gemeint hast. Wenn man immer im Bereich eines Forstes Brennholz macht, für den es so eine Vorgabe gibt, hast du natürlich Recht, da bleibt dann außer Landschaftspflege und Baufeldräumung nicht viel übrig wo man keine Sachkundnachweise etc. braucht.
Meine Erfahrung in Bayern ist die, dass erforderliche Kurse geringfügig höher bepreist werden aber für Privatleute ohne Wald trotzdem zu besuchen sind. Ich denke dass so ein richtiger Holzfan, mit Freude eine derartige Schulung besucht und das Zertifikat ein Nebenprodukt des Gelernten darstellt.
Ich bin aber gegen eine grundsätzliche Schwarzmalerei, weil dann kannst du gleich mit zertifizierten Maschinen, Bioöl, 500er Reifen, Acrylatbenzin, Haltbarkeit der PSA und des Kanisters weitermachen...dann bist du immer als privater Hobbyholzer gearscht.
Es laufen auch nicht nur Paragraphenreiter rum, wenn auch zuviele. Ist hier im Forum nicht anders...die einen sprühen ihre Kisten mit Altöl ein und freuen sich über tollen Glanz und fahren mit Heckkiste wild im Bestand umher...der nächste kommt mit Kaltblut vegtarischem Brotaufstrich und kontroliert auf jedem eingestellten Bild ob der Tüv vom Schlepper abgelaufen ist :lol:
Jedem das seine :prost:
Grüße
Franz
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon Fuchse » Do Dez 10, 2015 18:00

Die Messlatte hängt ziemlich tief!
Sachkundeprüfung Seilwinde für Waldbesitzer,
wenn a Siedlungsfutzi an Schlepper und a Winde hat
und auf Selbstwerber macht.
Dann muss er selber versichert sein!
Er unterliegt ja nicht der BG!
Was für eine Qualifizierung die Versicherung fordert
weiß ich nicht!
Gruß Robert
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon MF Atze » Do Dez 10, 2015 18:22

@Fuchse
Inwieweit der Landwirt, der für sich privat als Selbstwerber sein Brennholz macht der BG unterliegt sei auch mal dahin gestellt.

Wird aber langsam Haarspalterei ...
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon Fuchse » Do Dez 10, 2015 18:31

Waldbesitz !
Forstwirtschaft unterliegt der BG!
Also Sachkunde Seilwinde erforderlich !
Keine Haarspalterei, klare Trennung.
Ich rede nicht von Selbstwerber oder ich will auch mal!
Gruß Robert
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon 038Magnum » Do Dez 10, 2015 18:34

Servus,

ich kann meine Aussage leider nicht mit einem geeigneten Gesetzestext untermauern, ich wollte nur die Situation hier in meiner Region schildern. Dass das ganze anscheinend unterschiedlich gehandhabt wird, wurde ja bereits erwähnt.

Ich wollte hier niemanden auf die Füße treten oder irgendwie gereizt auftreten, sorry, falls das vielleicht so rüber kam.


Hier in der Gegend geht ohne Sachkundenachweise im Forstbereich quasi "nix mehr". Auf den Schleppern muss mittlerweile ein "Pannenset für Ölaustritte" vorhanden sein, oder die Maschinen müssen mit Bio-Öl befüllt sein. Es wird zunehmend schlimmer.


Ich wollte die Diskussion aber auch nicht ausarten lassen.
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Re: "Sachkunde Seilwinde" nicht für Privatperson?

Beitragvon MF Atze » Do Dez 10, 2015 18:51

@Fuchse
Ja - Forstwirtschaft unterliegt der BG.

Hat niemand etwas anderes gesagt.
Nur ob ein Landwirt, der sein privates Holz als Selbstwerber im Körperschaftswald macht, der BG unterliegt, das wäre zu klären - aber eben auch Haarspalterei.
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