interessantes Thema
zunächst mal vorweg jeder der an eine Berufsgenossenschaft einen Beitrag zahlt ist als Unternehmer anzusehen.
In unseren Forum (für D) meist die SVLFG evtl. auch beim ein oder anderen unter Umständen die GUV.
Die Berufsgenossenschaft haben in Ihren gesetzlichen Auftrag verschiedene Aufgaben.
Zum einen Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Erkankungen mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.
Dies machen die BGs mit UVVs, Vorschriften und Aufssichtsbeamten.
Unterstützt werden Sie dabei durch eine Vielzahl von Gesetzen (SGB VII, ArbSchG, BetrSichV und viele mehr).
Sollte dennoch ein Unfall oder eine Erkrankung entstehen müssen den Gesundheitsschaden beseitigen oder zumindest bessern.
Und soll lange kein Unfall passiert, juckt das in der Regel auch keinen.
Und wenn doch ein Unfall passiert, prüft die BG ob alles mit rechten Dingen zu gegangen ist.
Und wenn z.B. mit schadhaften Gerät gearbeitet worden ist oder die Mitarbeiter nicht richtig unterwiesen wurden, nimmt sie den Unternehmer in Regress und das kann ganz schnell, ganz teuer werden.
Deshalb empfehle ich jeden einmal im Jahr seine Wind zu prüfen und die Prüfung zu protokollieren. Checkliste gibt es bei der BG, den Herstellern und in Internet, hierbei werden meist schon bei einer Sichtprüfung die gravierenden Mängel aufgedeckt. Die Zugprüfung mit Messgerät gibt Auskunft über die Einstellung der Kupplung ( und läßt sich gut verkaufen). Kann man aber wie auch schon beschrieben mit einen Hydraulikzylinder, einen Manometer, ein paar Kleinteilen und einer Berechnung durchgeführt werden.
Das hilft auch schon unheimlich weiter, wenn es den mal zu einen Unfall kommen sollte der auf Grund einer defekten Seilwinde.