Hallo,
vielleicht hilft das weiter:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/mietrec ... kuendigung
Das "Anfassen" fremden Eigentums ist grundsätzlich heikel. Vermutlich gibt es auch keine pauschalen Fristen, sondern immer nur Einzelfälle.
Der Mieter muss sein Eigentum erkennbar aufgegeben haben.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/z ... de-mieter/
Einigermaßen sicher weiß das nur ein Fachanwalt. Möglicherweise gibt es ein Schlupfloch, da der Mieter den Schuppen nicht vertragsgemäß genutzt hat (Schrott statt Fahrzeug).
Was Briefverkehr usw. angeht: Fotos,Videos machen.
Ich denke, o.g. Mieter ist ein ausgebuffter Mensch, der das nicht zum ersten Mal macht.
Viel Erfolg. MFG