Hallo,
vielleicht hilft das weiter:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/mietrec ... kuendigung
Das "Anfassen" fremden Eigentums ist grundsätzlich heikel. Vermutlich gibt es auch keine pauschalen Fristen, sondern immer nur Einzelfälle.
Der Mieter muss sein Eigentum erkennbar aufgegeben haben.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/z ... de-mieter/
Einigermaßen sicher weiß das nur ein Fachanwalt. Möglicherweise gibt es ein Schlupfloch, da der Mieter den Schuppen nicht vertragsgemäß genutzt hat (Schrott statt Fahrzeug).
Was Briefverkehr usw. angeht: Fotos,Videos machen.
Ich denke, o.g. Mieter ist ein ausgebuffter Mensch, der das nicht zum ersten Mal macht.
Viel Erfolg. MFG

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet