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Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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58 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon MF-133 » So Mai 07, 2023 21:59

Hallo,
vielleicht hilft das weiter:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/mietrec ... kuendigung

Das "Anfassen" fremden Eigentums ist grundsätzlich heikel. Vermutlich gibt es auch keine pauschalen Fristen, sondern immer nur Einzelfälle.
Der Mieter muss sein Eigentum erkennbar aufgegeben haben.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/z ... de-mieter/

Einigermaßen sicher weiß das nur ein Fachanwalt. Möglicherweise gibt es ein Schlupfloch, da der Mieter den Schuppen nicht vertragsgemäß genutzt hat (Schrott statt Fahrzeug).
Was Briefverkehr usw. angeht: Fotos,Videos machen.
Ich denke, o.g. Mieter ist ein ausgebuffter Mensch, der das nicht zum ersten Mal macht.
Viel Erfolg. MFG
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon 210ponys » Mo Mai 08, 2023 7:07

vielleicht ist ja genau das der Plan des Mieters, Du räumst den Schuppen leer und entsorgst. Plötzlich kommt Post vom Anwalt das Du Ersatzteile für Zick tausend Euro gestohlen verschrottet hast.
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon Sturmwind42 » Mo Mai 08, 2023 7:33

schakschirak hat geschrieben:Werde das nächste Woche mit Einwurfeinschreiben machen. Vorher muss ich mich bei Nachbarn informieren ob er da wohnt oder noch wohnt.
Doch nicht beim NaCHBAR ! In der Gemeinde oder Stadtverwaltung ! Kostet eine kleine Gebühr , aber dann weisst du es sicher und vor allem belastbar !
Und Zeuge beim eintüten und wegschicken nicht vergessen !
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon Barbicane » Mo Mai 08, 2023 10:30

Erstmal ordentlich kündigen und ja nix anfassen.
Man ist verpflichtet auf das Zeug aufzupassen.

Ich hatte das auch vor Jahren, als der Untersteller nie mehr aufgetaucht ist.
Das endete dann in einer Versteigerung der Sachen zu der keiner kam.
Hab einige Dinge super günstig ersteigert und mit großem Gewinn verkauft.
War im Nachhinein betrachtet nicht mal schlecht und der Ärger ist vergessen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon aleandreas » Mo Mai 08, 2023 11:39

Man muss bei sowas zwischen Wohnraum und Lagerraum unterscheiden.

Bei Wohnraum gibt es klare Regeln die im Gesetz verankert sind. Bei Lagerraum der nicht zusammen mit einer Wohnung angemietet worden ist, ist man im gewerblichen Bereich. Da gelten dann ganz andere Reglen. Daher hat z.B ein Mietvertrag einer Garage dann auch mal schnell 6 Seiten um alles zu regeln.
Für die Zukunft könntest du dann tatsächlich in deinen Vertrag reinschreiben dass spätestens nach 2 Monate Überziehung die Garage geräumt und der Inhalt entsorgt wird.
Das wäre dann rechtskräftig.
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon langer711 » Mo Mai 08, 2023 11:52

Barbicane hat geschrieben:Erstmal ordentlich kündigen und ja nix anfassen.
Man ist verpflichtet auf das Zeug aufzupassen.
(…)


Es kann doch nicht sein, das der Vermieter auf den Lagerraum aufpassen muss?!
Wie denn?
Soll er daneben übernachten und auf Diebe warten?

Was ist denn, wenn jemand anderes sich Zugang verschafft und den Schuppen leer räumt?

Vermieter haftbar?

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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon T5060 » Mo Mai 08, 2023 12:19

1.) Kündigen
2.) vollstreckbaren Titel erwirken aus rückständiger Zahlung
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon Milchtrinker » Mo Mai 08, 2023 12:21

langer711 hat geschrieben:Soll er daneben übernachten und auf Diebe warten?

Was ist denn, wenn jemand anderes sich Zugang verschafft und den Schuppen leer räumt?

Vermieter haftbar?

Der Lange


... vielleicht ist des Rätsels lösung näher, als man denkt ??? :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: !!!
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon fedorow » Mo Mai 08, 2023 12:45

Wenn Großteils wie beschrieben nur Müll gelagert wird, übersteigen doch die Kosten der Räumung bei weitem den Nutzen. Man sollte versuchen das er selber alles entfernt.
Ohne Anwalt ohne Gericht wenn möglich denn das kostet unendlich Geld und auf den Kosten bleibt man meist sitzen. Ausser man hat ne teure Vermieterechtsschutz aber wegen einem Lagerraum wird das keiner haben.

Man könnte bei Mietrückständen erstmal das Schloß austauschen. Mit dem Risiko das dann alles liegen bleibt und er sich nicht mehr meldet und verschwindet.
Läßt man den Lagerraum zugänglich hat man das Risiko das er nur die wenigen Wertsachen rausholt und den Rest liegen läßt.
Mit Glück räumt er alles raus.

Ist der Mietvertrag nach Kündigung abgelaufen und er hat sich nicht mehr gemeldet räumt man einfach selber auf eigene Kosten aus. Das teure Wertsachen drin waren muss der Mieter erstmal beweisen.
Könnte aber sein das er einen Zeugen anschleppt der bestätigt das angeblich Wertsachen drin waren. Dann hat man das nächste Problem aber zumindest ist der Lagerraum leer.
Sonst kann sich das Monate bis Jahre über Anwälte und Gerichte hinziehen und das wird richtig teuer wenn nichts zu holen ist bezahlt man alles selber.
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Re: säumiger Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon fedorow » Mo Mai 08, 2023 12:57

Sturmwind42 hat geschrieben:
JDBochum hat geschrieben:
Am besten per einschreiben mit Rückschein abschicken.

JDBochum


Einspruch euer Ehren ! Rückschein macht man nimmer !
Wenn er den nicht unterschreibt , dann hast du wieder nix .
Einwurf reicht , jeder ist verpflichtet nach seiner Post zu schauen ,tut er dies nicht ,ist das nicht dem Absender sein Problem.
Ich würde lediglich das was du da per Einwurfeinschreiben schickst und eintütest mit einem Zeugen machen.

Kleine Info : Einwurfeinschreiben sind auch nicht 100 % rechtssicher. Haben Gerichte schon abgelehnt :
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-e ... 83490.html
Denn in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sind in jüngster Zeit mehrere Entscheidungen ergangen, die sich teils ausdrücklich gegen das o.g. Urteil des BGH stellen und einen Anscheinsbeweis für den Zugang bei Versendung mittels Einwurf-Einschreiben ablehnen

Wäre möglich das ein Einwurfeinschreiben über den Rechtsanwalt sicher vor Gericht anerkannt wird. Kostet allerdings denn der Rechtsanwalt muss neben dem Brief auch selber in Eigenregie die richtige Adresse des Mieters ermitteln. Sind dann auch mehrere hundert Euro. Oder wie im Link steht über den Gerichtsvollzieher, teuer aber sicher.
Sonst ist die einzig sichere und günstige Kündigung die persönliche Übergabe mit einem Zeugen. Besser eine neutrale Person oder Boten als Zeugen und nicht die befangene Ehefrau. Problem bei persönlicher Übergabe : Steht der Vermieter mit rotem Kopf und Begleitperson vor der Tür wird zu 99 % nicht geöffnet.
Gab einen Fall da hat sich ein ausgebuffter Mieter über Jahre erfolgreich gegen allerlei Kündigungen gewehrt, die alle nicht wirksam waren.
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon Barbicane » Mo Mai 08, 2023 13:41

langer711 hat geschrieben:
Barbicane hat geschrieben:Erstmal ordentlich kündigen und ja nix anfassen.
Man ist verpflichtet auf das Zeug aufzupassen.
(…)


Es kann doch nicht sein, das der Vermieter auf den Lagerraum aufpassen muss?!
Wie denn?
Soll er daneben übernachten und auf Diebe warten?

Was ist denn, wenn jemand anderes sich Zugang verschafft und den Schuppen leer räumt?

Vermieter haftbar?

Der Lange


Nee, so krass natürlich nicht.
Man darf das Zeug halt weder wegwerfen noch rausstellen oder billigend in Kauf nehmen dass Schaden entsteht.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon Nick » Di Mai 09, 2023 15:22

Aber man sollte dann vielleicht doch die Polizei rufen wenn früh das Schloß geknackt und der Lagerraum leer ist...
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Di Mai 09, 2023 16:51

Einschreiben geht schon, Du brauchst nur einen unabhängigen Zeugen, der bezeugen kann, dass Du das Schreiben auch wirklich in den Umschlag getan hast. Wenn er das dann annimmt, ist es Rechtssicher. Wenn du es einfach alleine abschickst, könnte er ja behaupten, da war gar nichts drin in den Briefumschlag.
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon schakschirak » Mi Mai 10, 2023 9:14

Ich werde kündigen und sehen was passiert. Am besten dann mit Einwurfeinschreiben und Zeugen. Muss ich erstmal einen unabhängigen und neutralen Zeugen finden.
Über Whatsapp mit angehängter Kündigung hab ich schon. Er hat das gelesen mit Lesebestätigung. Wenn ich da einen Screenshot mit Lesebestätigung mache ist die angehängte und unterschriebene Kündigung im Screenshot leider nicht lesbar, er hat sie bekommen und gelesen ist aber vermutlich kein rechtlicher Nachweis.
Aber ich bekomm keine Antwort und er meldet sich auch nicht mehr.
Mach das noch zusätzlich mit Einschreiben und warte ab was passiert. Muss vorher noch beim Gemeindeamt nachfragen wegen Adresse im Vertrag das kostet 10 Euro dann bekomt man Auskunft falls er in der Gemeinde wohnt.
Falls er in der Gemeinde nicht wohnt und ich keine Adresse bekomme geh ich zum Anwalt.
Mit dem Namen gibts in Deutschland laut Google so 5-10 Leute. Wird dann schwierig. PKW Kennzeichen hab ich damals auch nicht aufgeschrieben. :?
Glaub da kann man dann nicht viel machen und nach Ablauf räum ich einfach selber aus wenn er es selber nicht holt. Es sind kaum Wertsachen drin das holt er auch nicht mehr ab wenn die Adresse nicht stimmen sollte. Wenn er mich dann anzeigt wegen Schadensersatz muss ich halt wieder zum Anwalt.
Wenn ich seine Adresse habe und er ist blank und läßt das liegen muss ich das sowieso auf meine Kosten ausräumen. Kann das nicht Jahre dort liegen lasssen.
Ist der Schuppen leer bleibt der leer. Da kommt mir keiner mehr rein wenn dann nur noch Bekannte die was unterstellen wollen. Mit vermieten bin ich bedient. Ist der Ärger nicht wert.
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Re: Säumigen Mieter aus Schuppen loswerden

Beitragvon T5060 » Mi Mai 10, 2023 10:44

Schriftform, d.h. es ist Papier und eine Unterschrift erforderlich. Kündigungen wo im Gesetz steht "schriftlich" erfordern immer die Schriftform, d.h. weder Email, WA oder Fax.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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