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schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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60 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon togra » Fr Aug 17, 2012 22:47

LKW-Stefan hat geschrieben:
S 450 hat geschrieben:Alles schön und gut aber 700€ wird doch bei keiner normalen Problembaubfällung verlangt oder? Wie wird das berechnet? nach Gefahrenpotential?
Bedenkt mal dass man fast 2 Wochen dafür arbeiten muss.


Das sind wieder Aussagen ... 700€ sind noch im unteren Preisniveau für eine Problembaumfällung!

Wenn man eine ordentliche Hebebühne (30m Höhe und 20m seitliche Ausladung) zahlt man dafür mit Diesel Versicherung usw.
schon ca. 350-400€ netto. Dazu kommen die Arbeitsstunden fürs Runterschneiden bei einem großen Laubbaum sind da schnell
mal 5h mit 2 Mann weg, macht schonmal 10h x 35-50€ / Std. je nach Firma.

wären wir schon bei 800€ hinzu kommen Kosten für evtl. Straßensperrungen, Beschilderung, Häcksler, Abtransport von
Holz usw. Da bist du bei einem ordentlich großen Baum schnell bei 1500 - 2000€ :wink:


So sieht's aus...!
Kommt noch Selbstbeteiligung zur Betriebshaftpflicht, ZEIT für das Holen und Wegbringen der Hilfsmittel (Hebebühne etc.) dazu und schon wird's noch "teuer".
Das alles sieht der Hobby-Schwarzarbeiter natürlich nicht und freut sich daher am Ende über seine 500 € Umsatz=Gewinn.... :?

Aber lass' se machen; es ist dem Deutschen einfach nicht beizubringen, dass Problembaumfällungen was für ausgebildete Fachleute sind und die allermeisten Brennholzpiloten häufig nur unfassbares Glück haben.

Darüber hinaus das Stichwort "nachhaltige Kalkulation zur Sicherung des Fortbestandes einer Unternehmung" zu nennen ist dann reine Zeitverschwendung... :?
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Dennis99 » Sa Aug 18, 2012 8:11

Meine Frage ging Richtung Baumfällung mit Fällrichtung Wald mittels großer Forstseilwinde.
Kein Hubsteiger usw.
Die Bebauung ist ja nur vor dem Wald, in die andere Richtung (Wald) könnten die großen Eichen ja fallen.
Nur ich werde das wohl nicht mit meiner 3to Winde schaffen.

Es geht nur um An- Abfahrt, Seilwinde stellen und Fällung.
Absperrung, Aufarbeitung der Eichen usw. werden ja dann von mir übernommen.

Gruß
Dennis
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Falke » Sa Aug 18, 2012 8:53

Hallo Dennis,
in deinem Thread zu dem Thema schreibst du, dass das Waldstück nur wenige ar groß ist. Ein schmaler Streifen am Waldrand ?

Ist denn überhaupt Platz, die Bäume auf dein Grundstück zu fällen ? Wem gehört der angrenzende Wald ?
Wenn der fremde Waldbesitzer uneinsichtig und ein Prinzipienreiter ist, kann es sein, dass dich das Fällen der Bäume auf seinen Grund
ohne seine Erlaubnis mehr an Gerichtskosten bluten lässt als der Aufwand des Lohnunternehmers für die Fällung !

Adi
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Dennis99 » Sa Aug 18, 2012 10:46

Da hast Du allerding recht!!

Das ist Gemeindewald, das sollte außnahmsweise kein Problem sein
Aber danke für den Hinweis!
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Renault551.4 » Sa Aug 18, 2012 19:27

Wer braucht denn heute noch einen Beruf? Es geht doch alles nur um Jobs auf ein paar wenige Jahre. In der Forstwirtschaft ist das leider auch nicht anders. Saisonarbeiter die nach 1-2 Saison genug haben und sich was anderes suchen. Und die kurz angeschulten Fachmänner die im Wald ja alles können - nach drei Tagen Lehrgang.
Und wenn dann mal drei Wochen ohne nennenswerte Hänger gearbeitet wurde gehts ab zur Problembaumfällung. Das ist mild augedrückt - Armselig. Aber immerhin gibts das Holz für umme.

Um die rechtliche Seite mal kurz nochmal zusammen zu fassen. Jeder ohne grundlegende Ausbildung handelt bei einer Baumfällung grob fahrlässig. Egal ob im Wald oder im Garten. Und das ist durch keine Versicherung der Welt abgedeckt. Weder Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten o.ä. können das umgehen. Alte Maklerweisheit: Dummheit ist nicht versicherbar. :lol:
Wer zuletzt lacht, hat's nicht eher kapiert . . .

Fällt der Baum beim ersten Streich, war bestimmt der Baumstamm weich.
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon JohnDeere3040 » So Aug 19, 2012 16:54

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Lebensgefaehrliche-Aktion-gestoppt-Feuerwehr-muss-grosse-Pappel-faellen-id21531891.html
Mal als abschreckendes Beispiel
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon arbo » So Aug 19, 2012 18:36

JohnDeere3040 hat geschrieben:http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Lebensgefaehrliche-Aktion-gestoppt-Feuerwehr-muss-grosse-Pappel-faellen-id21531891.html
Mal als abschreckendes Beispiel


Das heißt man stoppt die einen Hobbysäger um dann andere Hobbysäger den Baum fällen zu lassen :roll: :roll: :roll: ? ech krass....
Es ist ein sehr trauriger Erfahrungssatz, das sich viele junge Leute für das Forstwesen bestimmen,oder von ihren Eltern bestimmt werden, wenn sie nicht Kopf genug haben eine andere Wissenschaft oder Kunst zu erlernen...
(Lehrbuch für Förster 1877 )
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon country » Mo Aug 20, 2012 6:01

arbo hat geschrieben:
JohnDeere3040 hat geschrieben:http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Lebensgefaehrliche-Aktion-gestoppt-Feuerwehr-muss-grosse-Pappel-faellen-id21531891.html
Mal als abschreckendes Beispiel


Das heißt man stoppt die einen Hobbysäger um dann andere Hobbysäger den Baum fällen zu lassen :roll: :roll: :roll: ? ech krass....


Aber die haben es dafür Tagfüllend gemacht. Mit allem was dazugehört oder auch nicht. Gratis Feuerwehrübung eben, incl guter bezahlung von dem anderen Hobbyfäller. :D
Gaudeamus igitur, iuvenes dum sumus
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Dennis99 » Di Aug 21, 2012 8:13

Ich hatte ja mal bei meiner Haftpflichtversicherung (DEVK) angefragt.

Eben kam die Antwort:

+++++++++++++++++++++++++++
Sehr geehrter Herr XXX,

sofern Sie als Privatperson in Ihrem Wald Bäume fällen ist dies im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Freundliche Grüße

+++++++++++++++++++++++++

Ich schätze mal das ist trotzdem kein Freibrief und im Schadensfall kommt bestimmt die Frage „Haben sie genügen Sachkenntnis, Lehrgänge usw., da es ansonsten evtl. grob fahrlässig wäre“ Und schon ist der Versicherungsschutz dahin. Ob der Feuerwehrlehrgang und ein paar Jahre Erfahrung im Wald da ausreichend sind ist wieder eine andere Frage und wahrscheinlich auslegungssache.
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Guido78 » Di Aug 21, 2012 10:59

Immer wieder liest man hier (und auch in anderen Threads) etwas von grober Fahrlässigkeit und die Versicherung zahlt nicht. Das stimmt seit 2008 nicht mehr. Bei wirklich grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistungen entsprechend kürzen. Ein Versicherungsschutz erlischt nur bei widerrechtlichen Taten oder wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Baumfällen ist nach meinen Kenntnisstand auch für den Laien möglich - eine gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft ist dafür nicht nötig. Berichtigt mich, wenn ich da falsch liege.
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Der Sauerländer » Di Aug 21, 2012 12:25

Hallo, hier ein aktuelles Urteil:

Private Haftpflichtversicherung - Schäden durch Baumfällung mitversichert


Eine private Haftpflichtversicherung kann dazu verpflichtet sein, auch bei der Fällung von Bäumen den deswegen entstandenen Schaden durch den Versicherungsnehmer zu ersetzen, Urteil des BGH vom 9.11.2011 – Az.: IV ZR 115/10.



Ein haftpflichtversicherter Versicherungsnehmer tätigte im Garten seiner Eltern Baumfällarbeiten. Zunächst fielen die Bäume, wie beabsichtigt auf das Grundstück seiner Eltern. Einer der Bäume fiel jedoch in der Folge auf das Nachbargrundstück.

Aufgrund des Umsturzes des Baumes entstand am Nachbargrundstück ein Schaden bei diesem Nachbarn in Höhe von mehreren tausend Euro. Der Versicherungsnehmer versuchte den Schaden von seiner privaten Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen; diese jedoch verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, versichert seien nur „Gefahren des täglichen Lebens …“.

Hier greife dieser Ausschlusstatbestand, so die Versicherung in ihrer Argumentation weiter. Diesem gedanklichen Konstrukt vermochte sich der BGH letztinstanzlich nicht anzuschließen. Die Gefahr des täglichen Lebens als Versicherungsausschluss setze, so die Richter weiter, ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt sei.

Dies sei jedoch bei der Fällung von Bäumen gerade nicht der Fall. Wer nur ein paar große Bäume fälle, unterfalle keiner Beschäftigung von Dauer. Der Versicherungsnehmer erhielt dementsprechend den geltend gemachten Schaden ersetzt.



Grüße vom Sauerländer
Der Sauerländer
 
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Dennis99 » Di Aug 21, 2012 12:28

Guido78 hat geschrieben:Immer wieder liest man hier (und auch in anderen Threads) etwas von grober Fahrlässigkeit und die Versicherung zahlt nicht. Das stimmt seit 2008 nicht mehr. Bei wirklich grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistungen entsprechend kürzen. Ein Versicherungsschutz erlischt nur bei widerrechtlichen Taten oder wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Baumfällen ist nach meinen Kenntnisstand auch für den Laien möglich - eine gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft ist dafür nicht nötig. Berichtigt mich, wenn ich da falsch liege.


Das ist ja eine Interessante Aussage!
Würde mich auch mal interessieren. Nicht ob es sinnvoll ist das ein Fachmann (wobei Fachmann wieder Auslegungssache ist) den Baum besser gefällt hätte, sondern ob derjenige der es schlussendlich gemacht hat ein Fachmann hätte sein müssen.

Jemand der einen Lehrgang gemacht hat in dem auch gefällt wurde und zusätzlich Erfahrung hat, sollte zumindest nicht komplette Unkenntnis vorgeworfen werden können. Wenn er dann trotzdem etwas falsch macht, genau dafür wäre doch dann eine Haftpflichtversicherung. Würde ich zumindest im Grundsatz so sehen.

Natürlich kann man jetzt drüber streiten was Erfahrung bedeutet und welcher Lehrgang erforderlich gewesen wäre, aber dazu gibt es wohl keine gesetzliche Grundlage wenn man etwas privat macht. Also kein BG Mitglied sein muss und auch nicht unternehmerisch handelt.

Ich denke mal so was würde dann gerichtlich geklärt werden müssen.
Natürlich käme dann die Frage „Hr. XY sie sind ja schon länger im Forstbereich aktiv, aber haben sie sich in dem Fall nicht etwas zu viel vorgenommen / überfordert?“ Sie hätten doch wissen müssen, dass… (größere Winde benötigt wird, Hubsteiger oder der Baum innen morsch ist usw. usw.). Klar wenn es zuspät ist kann man immer sagen „Sie hätten doch wissen müssen…“ oder „Warum haben sie es nicht so und so gemacht…“.

So wie es jetzt aussieht zahlt die Privathaftpflicht grundsätzlich schon, aber es gibt sicherlich genug Raum um das ganze in Frage zu stellen.

Ich finde es zumindest super, dass sich hier so viele an der Diskussion beteiligen, was ja heißt, dass sich die Leute mit der Thematik auch beschäftigen. Es gibt ja genug Leute die einfach „Losrennen wenn der Nachbar/Freund usw. fragt kannst Du mal mit Deiner Säge anrücken“. Und wenns dann passiert ist, ist es zu spät. Wobei das dann ja wieder ein Gefälligkeitsdienst gewesen wäre.

Ich kann das gut verstehen, wenn hier manchen der Hals anschwillt, weil jeder der sich ne Motorsäge im Baumarkt kauft meint nun alles machen zu dürfen bzw. zu können.

Trotzdem wäre es mal interessant zu erfahren, ob man als Privatmann spezielle Voraussetzungen erfüllen muss damit z.B. die Haftpflicht im Schadensfall zahlt.

Nachtag 13:35Uhr:
@Sauerländer

unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten. Danke für das Urteil!!!
Zuletzt geändert von Dennis99 am Di Aug 21, 2012 12:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Djup-i-sverige » Di Aug 21, 2012 12:35

Trotzdem wäre es mal interessant zu erfahren, ob man als Privatmann spezielle Voraussetzungen erfüllen muss damit z.B. die Haftpflicht im Schadensfall zahlt.


Gerichtsfest sein.
(Sorry aber ich musste mehrfach die Erfahrung machen, das Versicherung eigentlich überflüssig sind, weil sie in (echten) Schadensfälle nicht zahlen.)
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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Renault551.4 » Di Aug 21, 2012 20:24

casse hat geschrieben:so nun zu meinem anliegen:
Unser nachbar will ne esche weghaben.......ca 25 meter hoch, krone is kaputt....

mfg Carsten


Grundsatzlich versichert sind nur gesunde Bäume. Abgestorbene sind in allen mir bekannten Versicherungen vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.

Und dann soLlte man noch unterscheiden ob man selber aufm eigenen Grund werkelt ( bzw. Familie wie im BGH Urteil), oder jemand kommt der sich dem Eigentümer gegenüber als Sachkundiger vorgestellt hat. Das sind ja generell wieder andere Voraussetzungen.

Und nochwas generelles zu diesem Urteil. Zum BGH - also Bundesgerichtshof kommt man nicht so flott. Da gibts einige distanzen durchzufechten und das zeigt ja schonmal dass die vorherigen Richter die Sache wohl erstmal anders gesehen haben.

Aber . . . du bekommst für deine Leistung einen gegenwert, nämlich das Holz. Damit hast du eine bezahlte Tätigkeit und bist gaaaaaaanz kleinlich gesehen gewerbetreibender. Aber wie gesagt, alles auslegungssache. . . .

Toter Baum - mangelnde Kenntnisse = grob fahrlässig. Mit einem sehr langen Atem und ner guten Rechtschutzversicherung lässt sich daran evtl. noch was drehen :)
Wer zuletzt lacht, hat's nicht eher kapiert . . .

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Re: schäden durch Baumfällung/ wer zahlt??

Beitragvon Renault551.4 » Di Aug 21, 2012 20:48

Ist evtl. etwas off topic, aber auch bei den Fachmännern läuft es längst nicht immer reibungslos. :D

http://www.kranmagazin.de/Kran/Archiv/K ... fsache.pdf

Ist eher was für vielleser, aber interessant. Viel spass damit, das Bild auf der letzten Seite ist mein Favorit :)

Gruss
Lars
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