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Schild Baumfällarbeiten

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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52 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Beitragvon dieholzer2004 » Do Aug 09, 2007 19:52

Hallo "Leidensgenossen",

auch ich muß feststellen, dass die ganzen Schilder und Absperrbänder, die wir letztes Jahr gekauft haben, rausgeschmissenes Geld waren. Dran halten tut sich keiner. Wenn du mal innerhalb eines 8h-Tages sage und schreibe 30 Radfahrer plötzlich vor deinen Stämmen stehen hast und die auch noch laut und unwirsch werden, kann ich nur dazu sagen: wieder mal typisch deutsch! Nur wieder was für die Bürokratie!
Denn selbst wenn man seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat, und auch Posten abgestellt hat, bist du immer vor dem Kadi der Schuldige! Denn der darf nur warnen - aufhalten darf er den Radfahrer oder Spaziergänger nicht!

Gruß Thomas
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Beitragvon Matz » Do Aug 09, 2007 20:11

Hallo zusammen. Bevor Nebelwerfer, Vermuter und andere nichtwissende in diesem Fred die Oberhand gewinnen, mal am Beispiel Niedersachsens die Rechtslage:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 10_L20.pdf

Zitat:
Das Betreten des Waldes ist in Niedersachsen durch das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21.03.2002, sowie durch den Runderlaß „Betreten der freien Landschaft“ vom 18.06.2002 geregelt.
Grundsätzlich darf jeder Mensch die freie Landschaft, also auch den Wald betreten um sich dort zu erholen (§ 23 (1) NWaldLG).
Im Wald dürfen jedoch nicht betreten werden: Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird (§ 23 (2) NWaldLG).

Am besten mal ganz durchlesen, im unteren Bereich steht auch, wann und von wem und wie gesperrt werden darf. Das ganze dürfte in anderen Bundesländern ähnlich gehandhabt werden.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Beitragvon redbiker » Do Aug 09, 2007 21:30

Recht haben und Recht bekommen ist immer zweierlei!

Sicherlich lauten die Gesetze und Verordnungen in anderen Bundesländern ähnlich. Und dennoch gibt es immer wieder Prozesse um Haftung für Unfälle im Wald, wo es auf des Messers Schneide steht, wie der Richter urteilt.

Und es gibt auch Fälle, wo Alle sich über ein Urteil die Haare raufen, insbesondere der betroffene Forstmann, der sein Leben lang bezahlen darf!

Wer von Euch geht z.B. regelmäßig (mehrmals jährlich) wie Hans-Guck-in-die-Luft durch seinen Wald und überprüft die Bäume auf lose Äste? Dazu seid ihr aber verpflichtet, ansonsten zahlt ihr! Siehe oben.

Wer z.B. denkt daran, daß im Wald rasende Biker lebenslang vom Waldbesitzer eine Rente kassieren können, wenn sie überraschend gegen eine Schranke knallen und sich schwer verletzen? Das Urteil existiert und seitdem existieren in unserem Wald Schilder, daß in 50 m eine Schranke kommt!

Wie gesagt: Öffentliche Wege (und öffentlich zugängliche Waldwege sind dies) absperren darf nur die Polizei.
Aber wer mag schön die behördliche Genehmigungsprozedur mit Antrag etc. durchlaufen. Und deshalb stehen wir alle sowieso mit einem Bein im Gefängnis wenn wir im Wald gefährliche Arbeiten ausüben.

Vor Gericht und auf hoher See sind wir mit Gott allein.
redbiker
 
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Beitragvon Frankenbauer » Do Aug 09, 2007 22:07

Die Genehmigung bzw. Verpflichtung zur Sperrung der Waldwege während der Zeit in der sich ein Weg im Gefahrenbereich (mindestens doppelte Baumlänge) befindet wird von der Gemeinde bei der Vergabe der Rechtholzlose ausgesprochen. Sieht folgendermaßen aus: ober- und unterhalb der Gefahrenstelle quergestelltes Fahrzeug, Beschilderung UND Sicherungsposten mit Fahne ( Fahne gebrauchen wir auch als Signal für den Sägeführer =>gespanntes Fahnentuch bedeutet Gefahr oder der Gefahrenbereich ist nicht "sauber" ), Beischneiden und sägen des Fallkerbs, nochmaliger Blick oder Zuruf an die Posten, erster "Achtung" Ruf, Fällschnitt und Keilen, bei beginnender Neigung zweiter Ruf "Achtung Baum fällt", dauert das Keilen wider Erwarten länger das Ganze nochmal.
Interessant wird das Ganze dann allerdings wenn man absolut in der Pampa arbeitet und trotzdem noch Wanderer, Radfahrer oder Pilzsucher auftauchen und die Krönung sind Treibjagden mitten im Fällgebiet, wo dann auch schon einmal eine ungesicherte Waffe im Schlag unterwegs ist.

Unfallfreies Arbeiten wünscht

Werner

PS: Motorsägen verstehen keinen Spaß!!
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Beitragvon Matz » Do Aug 09, 2007 22:12

redbiker hat geschrieben:[....... Und deshalb stehen wir alle sowieso mit einem Bein im Gefängnis wenn wir im Wald gefährliche Arbeiten ausüben.

Vor Gericht und auf hoher See sind wir mit Gott allein.


So ist das, denn lest diese (Quelle: Unfallverhütungsvorschrift
Forsten (VSG 4.3) der Landwirtschaftlichen BG, hier: http://www.lsv.de/lsv_all_neu/uv/3_vors ... /vsg43.pdf nachzulesen):


§ 5 Fällung und Aufarbeitung
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Fällarbeiten nur bei Ta-
geslicht und nicht bei Sichtbehinderung oder starkem Wind ausgeführt
werden; an Steilhängen, bei Glatteis, bei gefrorenem oder bereiftem
Boden dürfen Fällarbeiten nur ausgeführt werden, wenn ein sicherer
Stand gewährleistet ist.
Durchführungsanweisung zu Absatz Í
1. Sichtbehinderung kann vorliegen, wenn im Fallbereich Einzelheiten
nicht mehr zu erkennen sind, z.B. bei Nebel, Regen, Schneetreiben,
Rauch oder Dämmerungslicht.
2. Zur Fällung gehört auch das Roden von Bäumen.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß mit Fällarbeiten erst
begonnen wird, wenn sichergestellt ist, daß
– sich im Fallbereich nur die mit dem Fällen beschäftigten Personen
aufhalten,


Dieser nette Satz 2 bedeutet nichts anderes, als dass der Unternehmer (sprich der für die Arbeiten Verantwortliche) immer haftet, wenn er nicht nachweisen kann, dass er alles denkbare zur Sicherung der Einschlagfläche unternommen hat. Je nach örtlicher Gegebenheit kann das den Einsatz von Horden von Aufpassern bedingen; das ist natürlich absolut praxisfremd, dem Richter aber egal.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Beitragvon 3607 » Do Aug 09, 2007 22:50

Hallo,

wenn ich, um einen krummen Baum zu fällen, einen LKW mit Schildern und noch 5 Aufpasser mitnehmen muß, WAS MUSS ICH DENN DANN FÜR DAS FEUERHOLZ VERLANGEN BEIM KUNDEN?


Oder sag ich ihm gleich: säg dir selber was ab und wenn was passiert weiß ich von nichts....

...der beitrag ist nur ein bisschen ernst gemeint.....

Grüße aus Sachsen, Jürgen
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Beitragvon W-und-F » Do Aug 09, 2007 23:13

Bitte bleibt bei eurer Diskussion sachlich und beleidigt andere Diskussionsteilnehmer nicht, das meine Bitte als Moderator!

Leider ist dieser Thread hier mehr dazu verkommen das jeder Mal seine Vermutung zum Thema äußert und dabei Begrifflichkeiten nennt, die eigentlich gar nix mit dem Sperren von Waldwegen zu tun hat!

Um ein paar Beispiele zu nennen:

Hier zum einen das Wegerecht, das Wegerecht hat laut StVO eine völlig andere Bedeutung und mit Wald und Holzernte nix zu tun.

Wie wird aus einem öffentlich zugänglichen Waldweg gleich ein öffentlicher Weg? Eure Grundstücke sind auch öffentlich zugänglich aber darum noch lange keine öffentlichen Verkehrsflächen – nur mal so als Beispiel

Nur die Polizei ist bei Holzerntemaßnahmen berechtigt Waldwege abzusperren? Wo steht dass??? Es gibt natürlich einen großen Unterschied zwischen öffentlichen Straßen/Wegen und Forstwegen bzw. Waldwegen. Auf öffentlichen Straßen sieht die Rechtslage bei Verkehrslenkung, Straßensperrung völlig anders aus und hier geht ohne die zuständige Behörde nix.

Außerdem solltet ihr in manche Dinge nichts rein interpretieren was nicht so ist und wenn, dann genau informieren! Das kontrollieren von Totholzanteil in Bäumen ist nur an bestimmten Wegen, Strassen und Plätzen von Nöten bzw. eine Durchführung nötig, man muss nicht durch gen ganzen Wald rennen und jeden Baum einzeln kontrollieren – Verhältnismäßigkeit wo bist du…

Tut euch also selbst den gefallen und informiert auch bei den zuständigen Stellen und äußert nicht zu jedem eine Idee oder Vermutung! Dies sorgt für Missverständnisse, Streitereien und bringt keinen weiter!

Hierzu habe ich mal eine interessanten Link:

http://www.kwf-online.de/deutsch/mensch ... herung.pdf

Außerdem schadet es nicht vor Hiebsmaßnahmen den zuständigen Förster / Forstbehörde um eine Qualifiziert Antwort in eueren Fragen zu bitten.

Waldgesetz und UVV beinhalten ebenso sehr interessante Informationen welche so mache Fragen korrekt beantworten.

Gruß :)
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Beitragvon redbiker » Fr Aug 10, 2007 22:27

Hallo Mod,

gut daß Du mäßigend gemäß Deinem Auftrag einwirkst!

Zum Wegerecht: Nennt man das nicht so, wenn Jemand das Recht hat, einen Weg zu benutzen? Wenn nicht so, wie dann?

In NRW hat Jeder das Recht, zu Erholungszwecken Waldwege zu betreten. Im Gegenzuge dieser Duldung durch die Waldeigentümer wurde damals in den 60er Jahren vereinbart, daß die Landesregierung dafür die Feuerversicherungsprämie zahlt, weil Besucher die Feuergefahr erheblich erhöhen. (Diese Kostenbeteiligung wurde neuerdings leider ersatzlos gestrichen.)

Das Wegerecht (ich nenn´es jetzt noch mal so :) ) bezieht sich allerdings nur auf Wege. Und dementsprechend besteht auch die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers nur für Wege.
Es gab hier im Sauerland einen aufsehenerregenden Prozeß. Jemand war durch einen fallenden Ast auf einem Weg schwer zu Schaden gekommen. Der Revierförster, dem die Verkehrssicherungspflicht oblag, wurde zu Schadensersatz verurteilt, weil er nicht für Sicherheit gesorgt hatte.

In einem anderen Prozeß wurde anders geurteilt, weil eine Gruppe Jugendlicher mit Erwachsenen-Begleitung (Pastor) auf einer Waldlichtung durch einen fallenden Ast zu Schaden kam. Hier hat der Eigentümer keine Verkehrssicherungspflicht.

Zur Öffentlichkeit: Mein Grundstück ist keineswegs öffentlich zugänglich. Da bin ich aber ganz anderer Meinung als der Mod.
Waldwege sind privater Besitz, der trotzdem per Gesetz öffentlich zugänglich ist.

Zur Absperrung durch Polizei: Nicht nur, daß uns das auf dem Lehrgang am Forstamt eindringlich beigebracht wurde, sondern es ist auch logisch: Ein öffentlich zugänglicher Weg kann nicht einfach durch Jedermann gesperrt werden.

Es handelt sich also bei meine Äußerungen keinesfalls um Vermutungen. Um die Gesetze dafür rauszusuchen, fehlt mir leider die Zeit.
redbiker
 
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Beitragvon W-und-F » Fr Aug 10, 2007 23:26

Gib mal Wegerecht in eine Suchmaschine ein oder ggf. nachschlagen in der StVO, da bekommt man zum Thema Wegerecht andere Informationen.

Nun noch mal zur VSP du hast in einem Beitrag geschrieben der Waldeigentümer müsste durch seinen gesamtem Wald laufen und die Bäume kontrollieren und das stimmt so nicht, die Antwort hierauf gibst du dir aber ja fast schon selber mit deinem jetzigen Beitrag. Wo und Wann eine VSP stattfinden muss, hierfür gibt es auch entsprechende stellen zum nachlesen. Der Prozess wäre sicher interessanter ausgefallen, wenn auf der Lichtung ein Grillplatz eingereichtet gewesen wäre.

Ihr habt auf einem Lehrgang gelernt dass bei Holzerntemaßnahme bzw. Forstarbeiten die Waldwege nur von der Polizei gesperrt werden dürfen? Hier würden mich aber entsprechende Belege interssieren.

Wenn es um die Polizei oder Straßenverkehrsbehörden geht, dann ist doch die Rede von zum Beispiel einer Bundesstrasse dort darfst du nicht ohne weiteres deine Schilder aufstellen.


Zur Öffentlichkeit deines Grundstückes, das war ein Beispiel wie man öffentlich definieren könnte! (Sozusagen eine Vermutungsäußerung :lol: )

Lies / Lest doch einfach mal die Texte im dem gegeben Link, dort ist alles sehr gut erläutert.

http://www.kwf-online.de/deutsch/mensch ... herung.pdf
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Kann mit dem Schild nichts anfangen...!

Beitragvon Marco + Janine » Sa Aug 18, 2007 15:39

Waren bis jetzt im Wald, und hatte mal ein super Begegnung.

Wald mit einem Weg durch, also oben ca. 250m vom Arbeitsplatz bei
einer Kreuzung Schild mit Absperrband quer über den Weg und ca auf jeder Seite noch 2m in den Wald gesperrt.
Unten das selbe nur das ich das untere Schild noch sehen konnte.

Zum Schild: Größer als DIN a3 mit Duchfahrt verboten Schild oben
und kleinen Schild "Baumfällung Duchgang verboten" unten dran.

Bin gerade mit den Stämmen den weg rauf, kommt mir ein ca. 60 Jähriger
Jogger entgegen.
Also anhalten fragen ober er das Schild nicht gesehen hätte.
Antwort:
Ja, doch konnte aber nicht damit anfangen!
Kann doch hier laufen gehen daran kann mich doch keiner hintern.

Und läuft weiter.... :?:
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Beitragvon brainfart » Sa Aug 18, 2007 19:54

Da Dein Schild 100%ig nicht DIN-konform war (zumindest die Schriftart und -größe war falsch, gell?), wärst Du im Falle eines Unfalls dran gewesen. Außerdem hättest Du Posten aufstellen müssen. Die hätten den wehrten Oberstudienrat zwar auch nicht aufhalten, sondern nur oral-mündlich auf seinen Fehler hinweisen dürfen, aber trotzdem.

Und jetzt alle: ich liebe Doitscheland, ich liebe Doitscheland...
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Beitragvon 3607 » So Aug 19, 2007 7:34

Hallo brainfart,

kann es auch sein, daß es nichtmal an der DIN - Schrift des Schildes liegt, wer dort in die Scheiße greift, sondern einfach nur daran, wer den besseren Anwalt bezahlen kann...?????

ICH FINDE DIESE VARIANTE ABER AUCH NICHT BESSER!!!!!!

Grüße aus Sachsen, Jürgen
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Beitragvon TimberMarkus » So Aug 19, 2007 12:31

Hallo!

Der Gesetzgeber schriebt einen Sicherheitsabstand von doppelter Baumlänge vor.
Absperrungen sind, da du das nicht als Staatsdiener machst, gesetzeswidrig.
Jedoch MUSST du den fließenden Verkehr durch großzügige Beschilderung auf deine Arbeit aufmerksam machen. Wir stellen auch in jeder Richtung einen Mann ab der immer in Kontakt mit dem Fällteam steht. So kann er wenns wirklich nicht anders geht den Verkehr mal für 2 - 5min anhalten.
Wenn du dich so nicht absicherst kannst du im Schadensfall ganz übel zur Kasse gebeten werden.
Tippfehler sind vom Editor gewollt und sollen die zentrale Aussage des Eintrages künstlerisch untermalen...
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Beitragvon Marco + Janine » So Aug 19, 2007 12:55

Ich spreche hier nicht von öffentlichen Straßen.

Habe einen Forstweg gesperrt der schon an der Abfahrt von der Straße
nur für Forst- und Landw. frei ist.
Nächster möglicher Weg in diese Richtung durch den Nachbar Wald bzw.
über Wiese ca. 500m weiter.

Ist das ein Problem für mache?
Oder wollen diese Personen ein Streit?

Das ist doch fast so wie wenn du deine Hecke zuhause schneiden
willst und der Nachbar siehts und parkt sein Auto vor der Hecke
das man nicht mehr ran kommt.
Nur um dich darauf aufmerksam zumachen das die Straße jedem
gehört.

:idea:
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Beitragvon brainfart » So Aug 19, 2007 14:20

> Absperrungen sind, da du das nicht als Staatsdiener machst, gesetzeswidrig.

Rischtisch. Und wenn Du den Herrn Oberstudienrat am Arm festhälst, um seinen Beamtenhintern zu retten, dann bist Du wegen Nötigung dran.

> Ich spreche hier nicht von öffentlichen Straßen.

Wir auch.
Und jetzt alle: Ich liebe Doitscheland, ich liiiiiiebe Doitscheland....
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