Aktuelle Zeit: So Apr 28, 2024 17:50
Barbicane hat geschrieben:So ganz stimmt das mit dem Überrollbügel, der den TÜV nicht interessiert, nicht mehr.
Für neue Traktoren ist ein wirksames Umsturzschutzsystem mittlerweile auch für die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.
Das interessiert den TÜV dann schon.
Für welche Traktorklasse das aber ab welcher Erstzulassung gilt, weiß ich aus dem Stand nicht.
freddy55 hat geschrieben:Also wenn ich mir so meine Schlepper mit Eigenbau oder Nachrüstkabine anschau, da war ja überall schon ein Bügel drauf, den hab ich natürlich drangelassen und die Kabine drumrum gebaut. Einer hat eine abnehmbare Kabine, da ist dann der Bügel umgeklappt. Die BG schaut da schon genau, und auch ob alle Aufkleber dran sind.
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DST hat geschrieben:Das ab einem gewissen Datum generell ein Umsturzschutz vorgeschrieben ist, wußte ich noch nicht.
Hätte mir eigentlich klar sein können, wir sind ja in D.
Barbicane hat geschrieben:den hier.Du meinst sicher
Wenn nix gebrochen oder verzogen ist, spricht nix dagegen.
Wenn der hintere Teil nur umgefallen ist und nicht mitgezogen wurde, kann das schon sein.
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