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Schlepperkabine richten nach Unfall

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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53 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Lotz24 » Sa Dez 10, 2022 17:30

War ein neuer 5er BMW, haut schon ungefähr hin
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Fendtfreak » So Dez 11, 2022 11:50

Ein KFZ-Meister und Nebenerwerbslandwirt hat sich für seinen fabrikneuen Landini eine Kabine selbst gebaut. Sein Problem war, der Landini mit Kabine war zu hoch für seine Garage. Also hat er sich selbst eine Kabine gebaut die zur Garagenhöhe passt. Sogar eine TÜV Zulassung hat er für die Eigenkonstruktion bekommen.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon DST » Mo Dez 12, 2022 8:35

TÜV Zulassung ist weniger das Problem, die Kabine ist nur ein "Anbauteil".

Aber die BG fordert einen geprüften Überollschutz.
Der fehlt hier.

Den TÜV interessiert das nicht, und bei einer ordentlich gebauten Kabine an einem jungen Schlepper wird auch keine BG zwanghaft ein Typenschild suchen.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wurde die Kabine 1:1 kopiert oder sogar noch etwas verstärkt nachgebaut, dann erfüllt sie auch bei einem Unfall ihren Zweck, und niemand wird nachhaken

Nur wenn gemurkst wurde, und die Kabine bei einem Unfall zusammenklappt, dann wird ein Schuldiger gesucht und ans Kreuz genagelt.

Btw: Sind die Polenkabinen zertifiziert?
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Barbicane » Mo Dez 12, 2022 8:47

So ganz stimmt das mit dem Überrollbügel, der den TÜV nicht interessiert, nicht mehr.
Für neue Traktoren ist ein wirksames Umsturzschutzsystem mittlerweile auch für die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.
Das interessiert den TÜV dann schon.
Für welche Traktorklasse das aber ab welcher Erstzulassung gilt, weiß ich aus dem Stand nicht.

Bei dem Traktor des TE trifft das aber sicher noch nicht zu.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon 038Magnum » Mo Dez 12, 2022 9:38

Barbicane hat geschrieben:So ganz stimmt das mit dem Überrollbügel, der den TÜV nicht interessiert, nicht mehr.
Für neue Traktoren ist ein wirksames Umsturzschutzsystem mittlerweile auch für die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.
Das interessiert den TÜV dann schon.
Für welche Traktorklasse das aber ab welcher Erstzulassung gilt, weiß ich aus dem Stand nicht.


Korrekt. Bei allen Fahrzeugen mit EZ nach 2010 interessiert den TÜV das sehr wohl.


Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon freddy55 » Mo Dez 12, 2022 18:16

Also wenn ich mir so meine Schlepper mit Eigenbau oder Nachrüstkabine anschau, da war ja überall schon ein Bügel drauf, den hab ich natürlich drangelassen und die Kabine drumrum gebaut. Einer hat eine abnehmbare Kabine, da ist dann der Bügel umgeklappt. Die BG schaut da schon genau, und auch ob alle Aufkleber dran sind.

.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Fendtfreak » Mo Dez 12, 2022 18:36

freddy55 hat geschrieben:Also wenn ich mir so meine Schlepper mit Eigenbau oder Nachrüstkabine anschau, da war ja überall schon ein Bügel drauf, den hab ich natürlich drangelassen und die Kabine drumrum gebaut. Einer hat eine abnehmbare Kabine, da ist dann der Bügel umgeklappt. Die BG schaut da schon genau, und auch ob alle Aufkleber dran sind.

.

Genauso wurde es bei dem Landini praktiziert, einen klappbaren Überrollbügel hatte er schon ab Werk und der wurde selbstverständlich nicht entfernt.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon DST » Mo Dez 12, 2022 20:15

Wenn der Überollschutz bestehen bleibt dann ist eine Eigenbaukabine ein reines Anbauteil, und die Hürden bei der TÜV Abnahme vermutlich überschaubar.

Das ab einem gewissen Datum generell ein Umsturzschutz vorgeschrieben ist, wußte ich noch nicht.

Hätte mir eigentlich klar sein können, wir sind ja in D.

Jetzt wo ich darüber nachdenke, bei meinem Plantagenschlepper Bj 1985 ist der Überrollbügel auch in den Papieren eingetragen.
Mir ist aber noch nie aufgefallen das der Prüfer da ein Typenschild gesucht hätte.
Das liegt aber wohl am jeweiligen Prüfer selbst.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Barbicane » Di Dez 13, 2022 19:23

DST hat geschrieben:Das ab einem gewissen Datum generell ein Umsturzschutz vorgeschrieben ist, wußte ich noch nicht.

Hätte mir eigentlich klar sein können, wir sind ja in D.


Das ist eine Europäische Vorschrift.
Anscheinend hat man 60 Jahre(?) nach den Deutschen tatsächlich auch woanders bemerkt, dass ein Traktor ohne Überrollschutz im Prinzip Irrsinn ist.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Hans Söllner » Di Dez 13, 2022 20:10

Der Überrollbügel ist in Österreich seit 1960 Pflicht und in Deutschland seit 1.1.1970. Bis zum 1.1.1977 mussten alle vor 1970 gebauten Traktoren nachgerüstet sein. Amsonsten drohte die Stilllegung bzw. es war irgendwie möglich, damit trotzdem zu fahren mit diversen Einschränkungen. Mein 15er Deutz von 1952 z.B. trieb ab den 70er Jahren auf einem Hof nur noch eine Kreissäge über die Riemenscheibe an und als Auflage der BG wurden die Gänge 2-5 gesperrt. Es war also nur noch Schrittgeschwindigkeit ohne Überrollbügel erlaubt. In der buckligen Schweiz kam die Pflicht erst zum 1.1.1979.!
Heutzutage (oder war das früher schon so?) dürfen die Oldtimer, die nicht landwirtschaftlich zugelassen sind auch ohne Bügel unterwegs sein. Da gibts nicht Wenige, die den seit der Restauration abgebaut lassen und meinen, es sei ja für sie keine Vorschrift, also bleibt er ab. Weil ist ja originaler usw.... :roll: Ergebnis der Unbelehrbarkeit sind daher jährlich auch einige schwere Unfälle, oft mit Todesfolge für den Traktorfahrer. Da reicht ein missglücktes Überholmanöver, Traktorfahrer lenkt Richtung Straßengraben oder wird von der Straße geschoben. Aber den Bügel brauchts ja nicht weil man fährt damit ja nur spazieren :roll:
Adressen Gebrauchtteile: http://www.landtreff.de/post1288536.html#p1288536
Weil wir uns von technischen Spielereien blenden lassen, vergessen wir die Augen aufzumachen um zu erkennen dass sich Technik rechnen muss!

https://www.youtube.com/@KanalPaterPio
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Fendtfreak » Fr Dez 23, 2022 18:38

In der Nähe von München meinte vor paar Tagen der Fahrer eines Steyr Kommunaltraktors sich mit einer S-Bahn anlegen zu können, noch dazu mit einem noch aus den vollen geschnitzten ET420 also Technik aus den späten 60er Jahre der aber bis in die späten 90er Jahre gebaut wurde.
Zum Glück hat der 420 den Traktor ziemlich weit vorne erwischt, vorne war alles weg die Kabine blieb aber heil was dem Fahrer wohl das Leben gerettet hat. Der Traktor ist wohl nicht mehr zu retten, wäre es aber vertretbar die Kabine für den Aufbau eines anderen Traktor zu verwenden?
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon countryman » Fr Dez 23, 2022 22:45

Evtl. den Sitzbezug tauschen.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Barbicane » Sa Dez 24, 2022 10:02

16-bahn12.jpg
Du meinst sicher den hier.
Wenn nix gebrochen oder verzogen ist, spricht nix dagegen.
Wenn der hintere Teil nur umgefallen ist und nicht mitgezogen wurde, kann das schon sein.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Fendtfreak » Sa Dez 24, 2022 12:43

Barbicane hat geschrieben:
16-bahn12.jpg
Du meinst sicher den hier.
Wenn nix gebrochen oder verzogen ist, spricht nix dagegen.
Wenn der hintere Teil nur umgefallen ist und nicht mitgezogen wurde, kann das schon sein.



Hallo.

Frohe Weihnachten.

Genau den Unfall meine ich. Der Schaden an 420 hält sich tatsächlich in Grenzen und kann sehr wahrscheinlich im Heimat-Bw München-Steinhausen behoben werden, so daß keine Überführung in ein weiter Entferntes AW oder zur Firma Talbot nach Aachen erforderlich. Hoffentlich kommt in der Werkstatt nicht doch noch das böse Erwachen, denn dann geht es entweder nach Opladen oder im Extremfall nur noch nach München-Langwied.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Barbicane » Sa Dez 24, 2022 13:57

Die richten den tatsächlich wieder her?
Auf den ersten Blick hätte ich gesagt dass er's definitiv hinter sich hat.
Schwer vorstellbar dass sich das vom Wert her überhaupt rentiert...
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