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Schlepperkabine richten nach Unfall

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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53 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon otchum » Sa Dez 24, 2022 14:13

Den Schlepper nicht, nur ob die Kabine noch verwendet werden könne war die Frage.
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Barbicane » Sa Dez 24, 2022 14:57

Fendtfreak hat geschrieben:Der Schaden an 420 hält sich tatsächlich in Grenzen und kann sehr wahrscheinlich im Heimat-Bw München-Steinhausen behoben werden


Liest sich so als ob der Schlepper repariert werden soll...
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Tobi2005 » Sa Dez 24, 2022 15:01

Mit dem 420er ist die Baureihe der Bahn gemeint die am Unfall beteiligt war :wink:
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Barbicane » Sa Dez 24, 2022 15:03

Achso !
Nicht mein Fachgebiet... :lol:
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon otchum » Sa Dez 24, 2022 15:04

Barbicane hat geschrieben:
Fendtfreak hat geschrieben:Der Schaden an 420 hält sich tatsächlich in Grenzen und kann sehr wahrscheinlich im Heimat-Bw München-Steinhausen behoben werden


Liest sich so als ob der Schlepper repariert werden soll...


Bw heisst BahnWerkstatt...die flicken Züge...keine Schlepper! :klug:
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon AEgro » Sa Dez 24, 2022 17:11

otchum hat geschrieben:
Bw heisst BahnWerkstatt...die flicken Züge...keine Schlepper! :klug:

... und verdienen sich nach solche Unfällen, wenn der Verursacher klar ist, richtig viel Geld.
Erkenntnis nach einem Bahnübergangs-Unfall, als ein Mann aus dem Nachbarort auf dem Weg zum TÜV einen billig gekauften gebrauchten Wohnwagen auf einem beschrankten Bahnübergang verlor.
Der Wohnwagen war nicht zugelassen und versichert, aber nachweißlich auf dem direkten Weg zur HU beim TÜV.
Der musste 3 Jahre lang mit der Haftpflicht seines PKW (PKW ordnungsgemäß mit Zulassung, TÜV und Versicherung ), die zuerst in Regress genommen wurde, prozesieren, damit er denen den Schaden nicht erstatten musste.
Die DB verlangte allein für die Überprüfung des gesammten Zuges ( RE mit 4 bis 5 Wagen ) rd. 45 TSD € + mehrere Abschlepp und Rangierfahrten
zu mehreren Bahnwerkstätten.
Ich war damals im FW-Einsatz, die Passagiere einschl. des Lok-Führers und Schaffners waren z. Glück unverletzt.
Der Wohnwagen wurde duch den Aufprall in voller Fahrt, ca. 80 kmh, pulverisiert und die größeren, stabileren Teile wie Achse und Fahrgestell
20 bis 30 m entfernt in einen Zaun geschleudert.
Wir Feuerwehrmänner robten rd. 2 Std. lang auf den Gleisen und unter dem Zug rum, um jedes noch so kleine Schnipfelchen Sperrholz und Styropor aufzusammen, das dann von der Bahn/Bundespolizei beschlagnahmt wurde und ca. 2 Jahre unbeachtet im Bauhof unserer Gemeinde
unter " Verschluss " verwahrt wurde.
Der Lokführer und alle Bahnbeteiligten weigerten sich auch nur 1 Meter den Zug zu bewegen, bevor nicht " Experten " aus Hannover ( 450 Km )
den Zug freigegenben hatten.
Bis die eintrafen, musste 2 Trupps der FW auf Anweisung von Bahnpolizein und Polizei den Zug sichern.
Von der Bahn selbst war bis Eintreffen der " Experten " keiner mehr vor Ort.
Selbst Fahren durfte der Zug er trotz augenscheinlicher Unversehhrtheit nicht mehr, musste abgeschleppt werden.
Die Strecke war 1 Woche lang gesperrt, obwohl die schon am gleichen Tag nach dem Abschleppen von den " Hannoveranern " freigegeben wurde.
Die hatten allerdings in BW nichts zu sagen, was Gleise und Bahnübergänge angeht.
Gruß AEgro
P.S. Die Versorgung der Zugpassagiere ubd Organisation der Weiterfahrt mit Taxen und Bussen schaffte die Bahn nicht.
Das oblag unserem Bürgermeister und einem im Ort ansässigen Bundesbahnrentners.
Ich hoffe ich hab mein Leben lang nicht mehr mit der Deutschen Bundesbahn zu tun.
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Lotz24 » Fr Sep 29, 2023 23:05

Hans Söllner hat geschrieben:Heutzutage (oder war das früher schon so?) dürfen die Oldtimer, die nicht landwirtschaftlich zugelassen sind auch ohne Bügel unterwegs sein. Da gibts nicht Wenige, die den seit der Restauration abgebaut lassen und meinen, es sei ja für sie keine Vorschrift, also bleibt er ab. Weil ist ja originaler usw.... :roll: Ergebnis der Unbelehrbarkeit sind daher jährlich auch einige schwere Unfälle, oft mit Todesfolge für den Traktorfahrer. Da reicht ein missglücktes Überholmanöver, Traktorfahrer lenkt Richtung Straßengraben oder wird von der Straße geschoben. Aber den Bügel brauchts ja nicht weil man fährt damit ja nur spazieren :roll:


Seit dem Unfall würde ich auf keinen Schlepper ohne Kabine bzw. Überrollbügel steigen. Trotzdem stößt man auf Unverständnis, wenn man bekannte darauf hinweist, dass sie wieder mit umgeklappten Überrollbügel unterwegs sind. Wobei auch der Überrollbügel schon grenzwertig ist, das mag funktionieren, wenn man an der Schräge umkippt und man sich festhalten kann. Wenn man mit Wucht von der Straße geschoben wird, fällt man im blödesten Fall runter und wird vom eigenen Traktor überrollt.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon langer711 » Sa Sep 30, 2023 10:30

Beim Überschlag wird der Bügel nur in Verbindung mit dem Beckengurt vollwertigen Schutz liefern.
Beim Umkippen wird’s auch ohne Beckengurt schon mit dem Bügel allein deutlich besser enden.

Ohne Überrollbügel würde ich auch nicht mehr fahren, auch wenn der bei Feindkontakt mit der Bahn nicht viel aushält :D

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