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Schlepperkabine richten nach Unfall

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Lotz24 » Mi Mär 02, 2022 1:17

Hallo zusammen, ich stehe vor der Entscheidung die Kabine eines MF 253 zu richten oder nicht.

Leider wurde ich Ende Januar von der Straße geschoben und hab mich 2x überschlagen. https://www.br.de/nachrichten/bayern/traktorfahrer-bei-auffahrunfall-in-wiesenthau-schwer-verletzt,Svzvl5G
Alter im Polizeibericht stimmt nicht!

Motor und Gebriebe haben nichts abbekommen.

Zu richten wäre die Kabine bestimmt, aber wie schaut es, auch wenn ich es nicht hoffe, bei einem erneuten Überschlag zwecks Festigkeit aus?

Jetzt ist die Frage Kabine richten, nach gebrauchter Kabine schauen oder eine Universalkabine drauf bauen.

Hat jemand Erfahrungen mit Universalkabinen aus Polen?

Hergerichtet soll der Schlepper auf jeden Fall werden, auch wenn etwas neues herkommt.


Gruß Tobias
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon xaver1 » Mi Mär 02, 2022 2:09

Hallo, bist du dir sicher, das die Hinterachse, Gussteile, ect. nicht doch irgendwo Risse haben?
Ich würde mit dem Traktor nicht mehr glücklich werden, weil man nie weiß, was bei der Reparatur alles übersehen wurde.
hergerichtet ist der keine 10 k wert.

mfg
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon T5060 » Mi Mär 02, 2022 2:37

Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, du solltest nach erfolgreicher Regulierung durch die gegnerische Versicherung dir einen anderen Traktor kaufen können, der in einem etwas besseren Zustand ist, als der Alte vor dem Unfall war. Bezüglich deiner Verletzungen solltest du bedenken, dass Verletzungen am Knochengerüst sich bei Leuten, die mehr körperlich arbeiten, sich nach scheinbar guter Heilung, so um das 50. Lebensjahr sich gerne böse bemerkbar machen. Dein Anwalt sollte das alles wissen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Hans Söllner » Mi Mär 02, 2022 7:36

Einfach eine gebrauchte Kabine bei den einschlägigen Gebrauchtteilehändlern besorgen. Ist sicher was zu finden.
Adressen Gebrauchtteile: http://www.landtreff.de/post1288536.html#p1288536
Weil wir uns von technischen Spielereien blenden lassen, vergessen wir die Augen aufzumachen um zu erkennen dass sich Technik rechnen muss!

https://www.youtube.com/@KanalPaterPio
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon AEgro » Mi Mär 02, 2022 12:49

Da ist nicht nur die Kabine beschädigt.
Sondern auch der Überrollrahmen an dem die Kabine angebaut ist.
Der hat dir das Leben gerettet.
Also auf gar keien Fall irgend einen Kompromiss machen.
Sicherheit geht vor.
Wenn der Rest vom Schlepper noch gut ist, dann auf alle Fälle einen neuen orginal Überrollrahmen und dazu die passende Kabine.
Die Fa. Mauser in Östreich war der Zulieferer für Landini/MF.
Die besteht noch und baut noch Kabinen, und es wäre ein Wunder, wenns die passenden Teile nicht mehr von denen geben würde.
https://www.mauser-cabs.eu/loesungen/nachruestkabinen/
Gruß AEgro
P. S. Hab den fast baugleichen MF 263
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon countryman » Mi Mär 02, 2022 13:37

Eine gebrauchte Originalkabine wird wahrscheinlich günstiger als mit Original-Ersatzteilen fachgerecht instandzusetzen.
Eine neue polnische Kabine wäre evtl. auch eine Möglichkeit und sollte normgerechten Schutz bieten.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon aldersbach » Mi Mär 02, 2022 14:07

Gem. Zeitungsbericht wurde der Unfall doch von dem Pkw-Fahrer verursacht. Lass Dir den Totalschaden von Gutachter bestätigen und verkaufe den Schlepper Richtung Osteuropa. Von dem Schaden den Dir der Gutachter bescheinigt kannst Du Dir einen Schlapper kaufen der Dir mehr Freude bereitet als der jetzige.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon T5060 » Mi Mär 02, 2022 14:20

aldersbach hat geschrieben:Gem. Zeitungsbericht wurde der Unfall doch von dem Pkw-Fahrer verursacht. Lass Dir den Totalschaden von Gutachter bestätigen und verkaufe den Schlepper Richtung Osteuropa. Von dem Schaden den Dir der Gutachter bescheinigt kannst Du Dir einen Schlapper kaufen der Dir mehr Freude bereitet als der jetzige.


Das läuft heute anders: Der Unfallschlepper wird bei einer Restwertbörse eingestellt, dort werden Aufkäufer auf die Maschine bieten, die den dann auch zu dem Preis kaufen.
Wenn du den behalten willst, brauchst schon eine bessere Verwertung, was schwierig ist, weil die Aufkäufer eine weit bessere Teileverwertung haben. Die Restwerte dort sind
schon verdammt hoch.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Isarland » Mi Mär 02, 2022 14:25

aldersbach hat geschrieben:Gem. Zeitungsbericht wurde der Unfall doch von dem Pkw-Fahrer verursacht. Lass Dir den Totalschaden von Gutachter bestätigen und verkaufe den Schlepper Richtung Osteuropa. Von dem Schaden den Dir der Gutachter bescheinigt kannst Du Dir einen Schlapper kaufen der Dir mehr Freude bereitet als der jetzige.

So schlau wie du wären andere auch. Wenn du einen Totalschaden mit einem Fahrzeug hast, und dir die Versicherung den ausbezahlt, da übernimmt die Versicherung die Verwertung des Unfallfahrzeugs und kassiert selbst den Erlös. Du kannst ihn auch selbst gegen das höchste Gebot verkaufen, und den Erlös mit der Versicherungssumme verrechnen. Totalschaden und Restwert kassieren ....ist nicht.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon aldersbach » Mi Mär 02, 2022 14:33

Isarland hat geschrieben:
aldersbach hat geschrieben:Gem. Zeitungsbericht wurde der Unfall doch von dem Pkw-Fahrer verursacht. Lass Dir den Totalschaden von Gutachter bestätigen und verkaufe den Schlepper Richtung Osteuropa. Von dem Schaden den Dir der Gutachter bescheinigt kannst Du Dir einen Schlapper kaufen der Dir mehr Freude bereitet als der jetzige.

So schlau wie du wären andere auch. Wenn du einen Totalschaden mit einem Fahrzeug hast, und dir die Versicherung den ausbezahlt, da übernimmt die Versicherung die Verwertung des Unfallfahrzeugs und kassiert selbst den Erlös. Du kannst ihn auch selbst gegen das höchste Gebot verkaufen, und den Erlös mit der Versicherungssumme verrechnen. Totalschaden und Restwert kassieren ....ist nicht.


Das stimmt schlicht nicht: Der Gutachter stellt einen Restwert fest und liefert auch gleich Käuferadressen mit die den Traktor zu dem vom Gutachter genannten Preis kaufen würden. Diesen Preis muss sich der Geschädigte als Restwert anrechnen lassen - Ende. Natürlich kann der Geschädigte den Traktor selber vermarkten. Das ist der Versicherung sogar lieber da sie sich um nichts kümmern muss. Bei diesem Schaden ist das Ganze ja relativ einfach weil der Traktor ja fahrfähig ist. Bei anderen Fällen ist das ja jeweils ein Riesenakt und kostet die Versicherung ein Heidengeld. Aus diesem Grund freuen die sich wenn der geschädigte selber vermarktet.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Lotz24 » Mi Mär 02, 2022 16:11

xaver1 hat geschrieben:Hallo, bist du dir sicher, das die Hinterachse, Gussteile, ect. nicht doch irgendwo Risse haben?
Ich würde mit dem Traktor nicht mehr glücklich werden, weil man nie weiß, was bei der Reparatur alles übersehen wurde.
hergerichtet ist der keine 10 k wert.

mfg

Um den Wert geht es nicht unbedingt, ist natürlich ein wirtschaftlicher Totalschaden und es ist eigentlich auch unsinnig den zu reparieren. Geht halt auch um den ideellen Wert. Bin nicht unbedingt auf den Traktor angewiesen, haben noch anderes Gerät.

Achsen haben wir gecheckt, mein Schwager ist Landmaschinenmechaniker. Das meiste hat wohl die Verstellfelge abgefangen, die ist verbogen.

T5060 hat geschrieben:Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, du solltest nach erfolgreicher Regulierung durch die gegnerische Versicherung dir einen anderen Traktor kaufen können, der in einem etwas besseren Zustand ist, als der Alte vor dem Unfall war. Bezüglich deiner Verletzungen solltest du bedenken, dass Verletzungen am Knochengerüst sich bei Leuten, die mehr körperlich arbeiten, sich nach scheinbar guter Heilung, so um das 50. Lebensjahr sich gerne böse bemerkbar machen. Dein Anwalt sollte das alles wissen.

gebrochen war zum Glück nichts, bin mit ein paar Platzwunden, Schnitten und Prellungen davon gekommen. Anwalt ist natürlich im Boot.

AEgro hat geschrieben:Da ist nicht nur die Kabine beschädigt.
Sondern auch der Überrollrahmen an dem die Kabine angebaut ist.
Der hat dir das Leben gerettet.
Also auf gar keien Fall irgend einen Kompromiss machen.
Sicherheit geht vor.
Wenn der Rest vom Schlepper noch gut ist, dann auf alle Fälle einen neuen orginal Überrollrahmen und dazu die passende Kabine.
Die Fa. Mauser in Östreich war der Zulieferer für Landini/MF.
Die besteht noch und baut noch Kabinen, und es wäre ein Wunder, wenns die passenden Teile nicht mehr von denen geben würde.
https://www.mauser-cabs.eu/loesungen/nachruestkabinen/
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Ja ist eine Mauser M-30 Kabine, Ersatzteile gibt es noch! Eine komplette Gebrauchtkabine wär natürlich die erste Wahl, da bin ich gerade am schauen.

aldersbach hat geschrieben:Das stimmt schlicht nicht: Der Gutachter stellt einen Restwert fest und liefert auch gleich Käuferadressen mit die den Traktor zu dem vom Gutachter genannten Preis kaufen würden. Diesen Preis muss sich der Geschädigte als Restwert anrechnen lassen - Ende. Natürlich kann der Geschädigte den Traktor selber vermarkten. Das ist der Versicherung sogar lieber da sie sich um nichts kümmern muss. Bei diesem Schaden ist das Ganze ja relativ einfach weil der Traktor ja fahrfähig ist. Bei anderen Fällen ist das ja jeweils ein Riesenakt und kostet die Versicherung ein Heidengeld. Aus diesem Grund freuen die sich wenn der geschädigte selber vermarktet.


Genauso läuft es ab, hatte selbst einen Gutachter beauftrag. Zur Restwertermittlung wurde er in die Börse gestellt. Das höchste Gebot wird dann von dem vom Gutachter geschätzten Wert abgezogen.
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon TomDeeh » Mi Mär 02, 2022 17:33

Gilt bei Schleppern eigentlich auch die 130% Regel?
Und falls es nicht zu indiskret ist , wie hoch wurde der Schaden geschätzt und was war der Schlepper vor dem Unfall noch wert ?
Dass Du großes Glück hattest steht für mich fest , es gab bei uns in den letzten Jahren zwei Auffahrunfälle von PKWs auf Schlepper ( einmal Oldie-Eicher und einmal 100er NewHolland ) und in beiden Fällen haben es die Schlepperinsassen nicht überlebt .
Gruß Tom
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Isarland » Mi Mär 02, 2022 17:48

aldersbach hat geschrieben:
Isarland hat geschrieben:
aldersbach hat geschrieben:Gem. Zeitungsbericht wurde der Unfall doch von dem Pkw-Fahrer verursacht. Lass Dir den Totalschaden von Gutachter bestätigen und verkaufe den Schlepper Richtung Osteuropa. Von dem Schaden den Dir der Gutachter bescheinigt kannst Du Dir einen Schlapper kaufen der Dir mehr Freude bereitet als der jetzige.

So schlau wie du wären andere auch. Wenn du einen Totalschaden mit einem Fahrzeug hast, und dir die Versicherung den ausbezahlt, da übernimmt die Versicherung die Verwertung des Unfallfahrzeugs und kassiert selbst den Erlös. Du kannst ihn auch selbst gegen das höchste Gebot verkaufen, und den Erlös mit der Versicherungssumme verrechnen. Totalschaden und Restwert kassieren ....ist nicht.


Das stimmt schlicht nicht: Der Gutachter stellt einen Restwert fest und liefert auch gleich Käuferadressen mit die den Traktor zu dem vom Gutachter genannten Preis kaufen würden. Diesen Preis muss sich der Geschädigte als Restwert anrechnen lassen - Ende. Natürlich kann der Geschädigte den Traktor selber vermarkten. Das ist der Versicherung sogar lieber da sie sich um nichts kümmern muss. Bei diesem Schaden ist das Ganze ja relativ einfach weil der Traktor ja fahrfähig ist. Bei anderen Fällen ist das ja jeweils ein Riesenakt und kostet die Versicherung ein Heidengeld. Aus diesem Grund freuen die sich wenn der geschädigte selber vermarktet.


Um es auch für dich verständlich auszudrücken....Der Gutachter schätzt einen Totalschaden. Das Fahrzeug kommt in die Restwertbörse. Was da noch rauskommt, wird vom Auszahlungsbetrag der Versicherung abgezogen.
Ein Bsp. Mich hat ein Besoffener mit meinem T5 von der Strasse geschossen.
Zeitwert T5 19.000€
Schaden geschätzr lt Gutachter 22.000 €
Das Fahrzeug stellt der Gutachter im Auftrag der Vers. in die Restwertbörse.
Höchstes Angebot 6000€
Der Bieter überweist die 6.000 und holt das Auto.
Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Schätzpreis und Restwert.....13.000€
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon Ecoboost » Mi Mär 02, 2022 19:11

Servus,

wie sieht es denn mit dem Motor, der Vorderachseinstellung usw. aus?
Ist der Motor nach dem Unfall sofort ausgegangen?
Sind da Positionen im Gutachten enthalten wie etwa Motor prüfen, Hinterachsgehäuse prüfen, Vorderachse Spureinstellung prüfen?

Restwertbörsenabfragen haben in der Regel im Haftpflichtschadensfall keine Gewichtung, maßgebend ist was ein regionaler Aufkäufer (im Umkreis von bis zu 150 km) für den Schlepper als Restwert noch ansetzt. Wird halt dennoch gerne so gemacht da es einfacher ist, falsch ist es auch nicht.
Die Versicherer sind immer an möglichst hohen Restwerten interessiert da somit der Wiederbeschaffungsaufwand (= Differenzbetrag aus Wiederbeschaffungswert - Restwert) umso geringer ist.

Die Opfergrenze (130 % Regel) findet vorwiegend im PKW-Bereich Anwendung.
In der Regel muss es begründet werden warum auf Basis der Opfergrenze trotz Wirtschaftlichen Totalschadens das Fahrzeug repariert werden soll. Übersteigen die Reparaturkosten inkl. MwSt. den Wiederbeschaffungswert um das 1,3 fache ist eine Reparatur unter diesen Gesichtspunkten nicht mehr möglich.
Liegt sie darunter und möchte man davon Gebrauch machen muss die Reparatur sach- und fachgerecht gemäß Gutachten durchgeführt werden, Teilreparaturen werden nicht anerkannt. Der Gutachter erstellt im Anschluss dann eine Reparaturbestätigung. Haben die Versicherer Zweifel an der Reparatur hat diese ein Nachbesichtigungsrecht.

Nenne doch mal die Daten für den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturkosten, den Restwert.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Schlepperkabine richten nach Unfall

Beitragvon freddy55 » Mi Mär 02, 2022 20:24

Ich würde in jedem Fall reparieren, aber nicht die Kabine, die muß in den Schrott, und die BG sieht das garantiert auch so, mit recht.

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