An 2021 sollen ja weiter Geräte zu Anwendung/ Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln prüfpflichtig werden.
Z. B Beizanlagen, Nebelgeräte etc. und natürlich auch die kleinen elektrischen Schneckenkornstreuer mit Streuscheiben a´la Lehner und APV.
Kennt jemand die Vorraussetzungen, welche die Schneckenkornstreuer erfüllen müssen, um abgenommen zu werden.
Ein Kollege meinte gelesen zu haben Streuer wie der Lehner Vario mit nur einer Streuscheibe dürften wg. des Grenzstreuens nicht abgenommen werden.
Weiß jemand genaueres, bzw. wo kann man solche Vorgaben nachlesen.
In meiner Lama-Werkstatt, die Pflanzenschutz-Tüv durchführt, kannte man noch keine genauen Bestimmungen.
Sie wissen bislang nur, daß es eine reine Sichtprüfung werdfen soll.
Genaueres gäbs erst bei der nächsten Schulung durch das RP im Winter.
Gruß AEgro