King Kong hat geschrieben:Nur darf die Polizei danach fragen warum das Fahrzeug dort steht?
Nun grundsätzlich ist das Fahrzeug am Erstwohnsitz anzumelden und dieser wiederum dort wo der Lebensmittelpunkt liegt. Insofern dürfte es für die Polizei schon eine Befugnis geben da nachzufragen wenn es hinweise gibt, dass da die Vorschriften nicht eingehalten wurden. Ich habe da übrigens den Verdacht, dass denen das Fahrzeug bei Kontrollfahrten aufgefallen ist. Hier war es durchaus üblich, dass wenn jemand sein Auto nicht umgemeldet hat (aber den Wohnsitz geändert hat) pünktlich nach Ablauf der drei Monatsfrist ein Strafzettel am Auto hing. Einen TÜV Mitarbeiter der die Überziehungsfrist von zwei Monaten vor einigen Jahren komplett ausnutzen wollte hing am 1. des dritten Monates morgens schon der Strafzettel am Auto als er die neue Plakette anbringen wollte.
Ich habe übrigens das umgekehrte Problem. Beruflich bedingt liegt mein Hauptwohnsitz weiter entfernt vom Betrieb. Wenn ich nun die Traktoren ordnungsgemäß anmelden würde, müsste ich höchstwahrscheinlich ständig mit Polizeikontrollen aufgrund des fremden Kennzeichens rechnen. Daher laufen die Traktoren bisher weiter auf meinen Vater auch wenn der Betrieb längst übergeben wurde.