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Schreiben von der Polizei

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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34 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Schreiben von der Polizei

Beitragvon wespe » Sa Sep 02, 2017 17:38

Das is doch ein ganz einfach Ding.
Du stehst in diesem "Öffentlichem" Verkehrsraum an einer Stelle wo sonst ein Anwohner seine Karre stehen hat.
Versuch mal nachzufragen wer da sons immer steht. Der Deutsche ist ein Gewohnheitstier.
Der is angepisst, weil dein Auto auf "seinem" Platz (vorm Haus ezt.) steht und dir jetzt eins auswischen will.
Geht mir hier in der Stadt auch so, hab jedesmal Hals, wenn wieder ein fremdes Auto vorm Haus auf "meinen Parkplatz" steht.
Aber der macht leider nix verkehrt, ist öffentlicher Verkehrsraum.
Mit freundlichen Stachel
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"Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten, aber alle Professoren der Welt können keinen herstellen."
Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph

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Re: Schreiben von der Polizei

Beitragvon baerle59 » Sa Sep 02, 2017 17:52

Hallo,

King Kong hat geschrieben:Wenn ich jetzt wissen würde, das ein Anwalt den Namen rausbekommen könnte, würde ich in den Beutel springen und zu einem Juristen gehen.


das kann ein Anwalt problemlos herausbekommen in dem er Akteneinsicht in seinen Räumen verlangt. Die Polizei kann das nicht verweigern da es sich schon durch ihre Einschaltung um eine strafrechtliche Ermittlung handelt. Auch muss die komplette Akte herausgegeben werden, es dürfen keine Angaben zurückgehalten werden. Sonst macht sich der betreffende Polizist ebenfalls strafbar.

Gruss

Gerd
"Micro$oft" ist nicht die Antwort, "Micro$oft" ist die Frage - die Antwort ist "nein"
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Re: Schreiben von der Polizei

Beitragvon Family Guy » Sa Sep 02, 2017 19:19

King Kong hat geschrieben:.......... ich komme mir vor,
als ob ich in einem Überwachungsstaat lebe.



Zwei Beispiele,die verdeutlichen dass der staatliche Überwachungswahn stärker wird.
Neufassung des Melderechts, hat zur Folge, dass man dem eigenen volljährigen Kind bei Wiedereinzug ins Elternhaus eine Vermieterbescheinigung (!) zur Vorlage bei der Meldebehörde ausstellen muss, Bußgeld bei Nichtbeachtung für den Mieter ( das eigene Kind) bis zu 1000,--€ und den Vermieter (man selbst) bis zu 50.000,--€. Inwieweit soetwas bei unseren Gästen mit 2 bis 12 Identitäten durchgestzt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Unangemeldeter und grundloser Kontrollbesuch des Landkreises zur Überprüfung der Waffenaufbewahrung. Wenn nicht gerade Gefahr in Verzug ist, muss bei jedem Kriminellen erstmal ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß her.

Der unbescholtene Bürger wird in der Tat bei uns in ganz kleinen Schritten immer schärfer angefasst.
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Re: Schreiben von der Polizei

Beitragvon King Kong » Sa Sep 02, 2017 19:43

truthhurts hat geschrieben:Wurde in dem Schreiben nicht auf ein Gesetz oder Verordnung Bezug genommen, oder eine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt???
Hört sich für mich auch seitens der Behörde lustlos an...

Nein, es steht dort so drin wie ich es eingangs geschrieben habe, nur eben mit der realen Anschrift und dem realen Kennzeichen.
baerle59 hat geschrieben:Hallo,

King Kong hat geschrieben:Wenn ich jetzt wissen würde, das ein Anwalt den Namen rausbekommen könnte, würde ich in den Beutel springen und zu einem Juristen gehen.


das kann ein Anwalt problemlos herausbekommen in dem er Akteneinsicht in seinen Räumen verlangt. Die Polizei kann das nicht verweigern da es sich schon durch ihre Einschaltung um eine strafrechtliche Ermittlung handelt. Auch muss die komplette Akte herausgegeben werden, es dürfen keine Angaben zurückgehalten werden. Sonst macht sich der betreffende Polizist ebenfalls strafbar.

Gruss

Gerd

Nur, sie haben ja heut Mittag zu mir am Telefon gesagt, es hat sich erledigt.
Es ärgert mich nur alles maßlos.

Aber wie heißt es so schön, der größte Lump im Land ist der Denunziant.
Und ich werde diese Denunzianten ignorieren das ärgert sie am meisten.

@wespe, neeee das Fahrzeug steht vor der Tür, wo kein Fremder sich hinstellt.
Vielen Dank an Euch
King Kong
 
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