Da gibt's ein Urteil vom, ich meine, Bundesverwaltungsgericht drüber. Kommunen dürfen die Bußgelder verwenden, aber im Haushalt einplanen. Denn diese sollen abschrecken und eine erzieherische Maßnahme haben, nicht Kommunen Einnahmen bescheren und damit zu vermehrten Vorstößen anregen (sinngemäß). Ein Haushalt mit fest eingeplanten Verkehrsbußgeldern ist nicht genehmigungsfähig.
Gruß