frank1973 hat geschrieben:Cairon du hast recht damit,die Todesstrafe ist endgültig.Was aber wenn jemand eins von deinen Kindern umbringen würde und du würdest ihn erwischen? Es ist leider Gottes so daß bei uns diese Täter "zu wenig" bekommen.Cairon hat geschrieben: Wenn man einem Menschen das Leben nimmt, weil er gemordet hat, macht man sich dann nicht auch selber zum Mörder?
Frank es gibt einen sehr großen Unterschied zwischen einer Tötung im Affekt in einer erweiterten Notwehrsituation und einem in aller Ruhe gefasst und durchdachten Todesurteil.
Wenn jemand meine Kinder, meine Frau oder einen anderen Menschen in besagter Art angehen würde, dann könnte es durch aus sein, dass ich den Angreifer im Zuge der Gefahrenabwehr und unter Einfluss von Adrenalin töten würde. Im Nachhinein würde ich mir aber sicher Vorwürfe machen und mein Gewissen würde mir sehr zusetzen. Ich würde mich sicher Fragen, aber die Eingesetzen Mittel verhältnismäßig waren und ob ich den Täter nicht von seinem Tun hätte abbringen können ohne sein Leben zu beenden. Aber solche Situationen laufen nicht logisch sondern instinktiv ab. Wenn Du den Täter außer Gefecht gesetzt hast und die dann überlegst ihn zu erwürgen, weil du meinst das Gericht würde ihn eh laufen lassen ist es Mord und nichts anderes.
In aller Ruhe ein Urteil zu Fälle und in vollem Bewusstsein des Resultates einen Menschen in den Tod zu schicken hat eine gan andere Qualität wie eine Tötung im Affekt, zumindest in meinen Augen und auch in den Augen des Gesetzgebers.
automatix hat geschrieben:und wer zieht die Grenze? wer sagt dir, daß der Wäschedieb, der deiner Frau den BH von der Wäscheleine klaut diese nicht doch erschlägt, wenn er erwischt wird?
Sexualstraftäter ist ein Schlagwort - ich mein, ein Kachelmann zählt vielleicht dazu, der Marco, den jeder so bemitleidet hat eventuel auch - wegsperren?
Wer sagt denn, daß die nicht auch rückfällig werden?
Die Grenze muss der Gesetzgeber ziehen, dafür ist er da. Eine 100%ige Sicherheit wird es nie geben, aber dass Menschen wie z.B. Dieter Zurwehme nie wieder in Freiheit entlassen werden sollten steht doch außer Frage oder? Wer lebenslang weg gesperrt werden sollte liegt eben in der Hand des Gesetzgebers und wenn jetzt nicht therapiewillige Sexualstraftäter auf Grund einer rechtlichen Feinheit frei gelassen werden und ein massives Risiko für die Bevölkerung das stellen, dann muss in meinen Augen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Und wenn man mir jetzt einen Verstoß gegen die Menschenrechte vorwerfen will so haben diese Menschen ihren Menschenrechte ,in meinen Augen, in dem Moment teilweise einbüßt als sie die Menschenrechte ihrer Opfer massivst verletzt haben.
