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Was willst du uns jetzt mit diesem Beispiel sagen? Das ist wieder was ganz anderes, wenn grob fahrlässig gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen wird.
Glaub mir, einen 9 oder 10 jährigen einen Rückewagenkran bedienen zu lassen, sehen die "Rechtsverdreher" als grob fahrlässig an. Genauso wie wenn ein 70 jähriger bei laufender Maschine einölt. Mit dem Unterschied das es für den 70 jährigen keine Aufsichtspflicht gibt.
Wen hier geschrieben wird, einen Stepke den 15 Deutz oder meinetwegen auch den 100er Fendt, im kleinen Gang mit Papi oder Oma nebendran auf der Wiese fahren zu lassen, ist etwas ganz anderes als eine Kranbedienung.
Ich weiß das es 10 jährige gibt, welche besser fahren als 40 jährige. Aber warum? Wann hat der heute 10 jährige angefangen zu fahren?
Leute, unter 14 sind es Kinder, das Gefahrenbewußtsein ist noch nicht so stark ausgeprägt und deshalb habt Ihr eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Das haut Euch der Gesetzgeber um die Ohren.
Und wenn dann stellt wenigstens keine Bilder ins Netz, Bitte.