Aktuelle Zeit: So Mai 19, 2024 0:34
(betroffen sind...)'alle aus Restaurants, Cateringeinrichtungen, Küchen einschließlich Groß- und Haushaltsküchen, stammenden Speisenreste einschließlich gebrauchtes Speiseöl'. Da seinerzeit nicht klar war, ob Backwaren oder andere Waren, die zum Beispiel Milch oder Eier enthalten, auch unter diesen Begriff fallen, erfolgte eine schriftliche Anfrage an die Kommission. Danach fallen Backwaren (Altbrot, Kuchen, Konditoreiwaren, Kekse etc.), Teigwaren, Schokolade, Süß- und ähnliche Waren, die keine Schlachtkörper, Teile von Schlachtkörpern oder Produkte tierischen Ursprungs wie frisches Fleisch, Fleischprodukte oder Fleischzubereitungen enthalten oder damit in Berührung gekommen sind, nicht unter diese Begriffe. Abfälle aus Einzelhandelsverkaufsstellen wie beispielsweise Supermärkte und Lebensmittelfabriken, die Erzeugnisse für den Einzelhandel herstellen, werden nicht als Küchenabfälle betrachtet.
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