JueLue hat geschrieben:Nie im Leben kommt sowas vor Gericht!
Also dein Vorschlag mit dem Altenteiler der die Spritzmittel entwendet ( Diebstahl ) hat und ohne Sachkundenachweis und ohne Wissen des Besitzers auf dessen Flächen ausgebracht hat, wären gleich mehrere Straftaten und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
Bei solchen Fällen wäre schon ein Strafbefehl möglich. Wird Einspruch eingelegt ist man dann automatisch vor Gericht. Geht also recht schnell.
Zudem können bei diesen " Umweltsünden " Strafen bis zu 50 000 Euro verhängt werden.
Wird gegen die verhängte Strafe Einspruch eingelegt, dürfte das ebenfalls vor Gericht landen.
Das mit dem Gericht geht also recht fix.
Bei Ersttäter werden natürlich keine 50 000 Euro fälig werden. Aber wenn man die heute möglichen Strafen bei Umwelt und Tierschutzverstössen anschaut die verhängt werden können, kann einem Angst und Bange werden.
Mein Bekannter hat vor wenigen Jahren mit seinem sauberen Güllefass aus einem öffentlichen Baggerweiher einige m³ Wasser entnommen. Als Ersttäter ist nicht viel passiert. Er bekam jedoch den schriftlichen Hinweis das diese Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro gehandet werden können, wenn das Faß sauber war. War das Güllefass verschmutzt, wirds natülich deutlich teurer weil das einen weiteren Straftatbestand sowie Umweltverschnutzung darstellt.
Ihr müßt euch damit abfinden das ihr als Landwirte zukünftig mit einem Bein im Knast steht. Das wird nicht besser sondern in Zukunft noch deutlich schlimmer.
Nicht nur Umwelt sondern auch Tierschutz.