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Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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63 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon marius » Sa Jun 03, 2017 9:15

JueLue hat geschrieben:Nie im Leben kommt sowas vor Gericht!



Also dein Vorschlag mit dem Altenteiler der die Spritzmittel entwendet ( Diebstahl ) hat und ohne Sachkundenachweis und ohne Wissen des Besitzers auf dessen Flächen ausgebracht hat, wären gleich mehrere Straftaten und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
Bei solchen Fällen wäre schon ein Strafbefehl möglich. Wird Einspruch eingelegt ist man dann automatisch vor Gericht. Geht also recht schnell.


Zudem können bei diesen " Umweltsünden " Strafen bis zu 50 000 Euro verhängt werden.
Wird gegen die verhängte Strafe Einspruch eingelegt, dürfte das ebenfalls vor Gericht landen.

Das mit dem Gericht geht also recht fix.

Bei Ersttäter werden natürlich keine 50 000 Euro fälig werden. Aber wenn man die heute möglichen Strafen bei Umwelt und Tierschutzverstössen anschaut die verhängt werden können, kann einem Angst und Bange werden.

Mein Bekannter hat vor wenigen Jahren mit seinem sauberen Güllefass aus einem öffentlichen Baggerweiher einige m³ Wasser entnommen. Als Ersttäter ist nicht viel passiert. Er bekam jedoch den schriftlichen Hinweis das diese Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro gehandet werden können, wenn das Faß sauber war. War das Güllefass verschmutzt, wirds natülich deutlich teurer weil das einen weiteren Straftatbestand sowie Umweltverschnutzung darstellt.

Ihr müßt euch damit abfinden das ihr als Landwirte zukünftig mit einem Bein im Knast steht. Das wird nicht besser sondern in Zukunft noch deutlich schlimmer.
Nicht nur Umwelt sondern auch Tierschutz.
Zuletzt geändert von marius am Sa Jun 03, 2017 9:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon bauer hans » Sa Jun 03, 2017 9:21

JueLue hat geschrieben:... ich sag ja, wenns der Altenteiler mitmacht, dem die Schuld in die Schuhe schieben (eigenmächtig gehandelt), Strafe zahlen gut ist.

JueLue

ich denke gerade an den fall aus niedersachsen,wo der alte das glyphosat aussem giftschrank genommen hatte und die hauszufahrt gespritzt hatte,der junge,prämienberechtigter betriebsleiter,musste die gesamte knete zurück zahlen.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon marius » Sa Jun 03, 2017 9:32

bauer hans hat geschrieben:
JueLue hat geschrieben:... ich sag ja, wenns der Altenteiler mitmacht, dem die Schuld in die Schuhe schieben (eigenmächtig gehandelt), Strafe zahlen gut ist.

JueLue

ich denke gerade an den fall aus niedersachsen,wo der alte das glyphosat aussem giftschrank genommen hatte und die hauszufahrt gespritzt hatte,der junge,prämienberechtigter betriebsleiter,musste die gesamte knete zurück zahlen.


Von ähnlichen Fällen hab ich auch schon gehört.
Wobei diese Strafe in keinster Weise berechtigt ist. Denn die Hofeinfahrt ist rein privat und hat mit dem Betrieb und den Betriebsflächen überhaupt nichts zu tun.
Wenn ich meinen Hamster in der privaten Wohnung nicht füttere, kann auch nicht die EU Prämie gestrichen werden.

Aber Landwirte gehören heute bestenfalls in die Kategorie " Landstreicher ", was deren Ansehen betrifft.
Soll heissen mit denen kann mans ja machen. :mrgreen:

Ebenso wenn Feldränder / Feldraine gespritzt werden was ja Gemeindegrund ist. Hier wird auch die Prämie gekürzt. Wobei überhaupt nicht bewiesen ist dass der angrenzende Landwirt den Feldrand gespritzt hat.
Und selbst wenn : Der Feldrand also das Vergehen gehört nicht zu den Betriebsflächen. Die EU Prämie dürfte also nicht gekürzt werden, weil das Vergehen nicht auf den Betriebsflächen / dem Betrieb stattfand und somit mit der EU Prämie überhaupt nichts zu tun hat.

Fazit : Beim dummen Bauern müssen Straftatbestände nicht bewiesen werden wie sonst im Recht üblich, sondern da reichen schon Vermutungen für Sanktionen und Strafen.
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon wastl90 » Sa Jun 03, 2017 10:33

Diese Strafen von 50.000€ würde ich schon bei sehr groben Verstößen erwarten aber nicht bei solch einer "Kleinigkeit". Wenn sonst alles gepasst hat, dann würde ich max. 500€ Strafe schätzen. Wenn du natürlich im Grundwasserbrunnen deine Spritzbrühe anmischt, diese dann mit dem Vakuumfass auf deine Felder und in den Graben daneben ausbringst dann wirst du 50.000€ Strafe erwarten dürfen.
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon bauer hans » Sa Jun 03, 2017 11:04

marius hat geschrieben:Wenn ich meinen Hamster in der privaten Wohnung nicht füttere, kann auch nicht die EU Prämie gestrichen werden.


dein hamster ist nicht cc-relevant.
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon JueLue » Sa Jun 03, 2017 11:04

Man hört immer wieder von sowas, aber immer nur über 10 Ecken.

Ich frage mich, bei wie viel % dieser Fälle wirklich ein realer Fall dahinter steckt und bei wie vielen aus einer Vermutung, dass es so kommen könnte nach 10mal weitererzählen ein vermeintlich realer Fall wurde, den es in Wirklichkeit gar nicht gibt.

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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon JueLue » Sa Jun 03, 2017 11:14

marius hat geschrieben:
JueLue hat geschrieben:Nie im Leben kommt sowas vor Gericht!



Also dein Vorschlag mit dem Altenteiler der die Spritzmittel entwendet ( Diebstahl ) hat und ohne Sachkundenachweis und ohne Wissen des Besitzers auf dessen Flächen ausgebracht hat, wären gleich mehrere Straftaten und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.


... ich bin kein Jurist, aber dass das kein Diebstahlist, kann ich auch als Laie beurteilen.

Die PS-Spritze steht startklar auf dem Hof, der Junior hat mit dem Senior die anstehende Maßnahme wie immer durchgesprochen, weil der Senior ja zwar keinen Schein aber dochwohl viel Anhnung/Erfahrung hat. Der Senior sieht, wie viel der Junior zu tun hat. Ohne dessen Erlaubnis und ohne an die "neuen" Regeln zu denken hilft der Senior und führt genau das aus, was sonst der Junior erledigt hätte.
....

Mein Bekannter hat vor wenigen Jahren mit seinem sauberen Güllefass aus einem öffentlichen Baggerweiher einige m³ Wasser entnommen. Als Ersttäter ist nicht viel passiert. Er bekam jedoch den schriftlichen Hinweis das diese Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro gehandet werden können, wenn das Faß sauber war. War das Güllefass verschmutzt, wirds natülich deutlich teurer weil das einen weiteren Straftatbestand sowie Umweltverschnutzung darstellt.


Klar, wenn da eine Anzeige kommt, wird gehandelt.

Ihr müßt euch damit abfinden das ihr als Landwirte zukünftig mit einem Bein im Knast steht. Das wird nicht besser sondern in Zukunft noch deutlich schlimmer.
Nicht nur Umwelt sondern auch Tierschutz.


Das mit dem Knast geht zwar nicht ganz so schnell, aber mit dem Geld kanns schon wehtun.

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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon marius » Sa Jun 03, 2017 11:37

ich bin kein Jurist, aber dass das kein Diebstahlist, kann ich auch als Laie beurteilen.



Ich hab ja weiter vorne geschrieben wie die rechtliche Lage aussieht.
Und wenn der Senior das Pflanzenschutzmittel aus dem abgeschlossenen Giftschrank ohne Wissen des Besitzers entwendet ist das erstmal Diebstahl. Das ist nicht Eigentum vom Senior.
Solange die Geschichte nicht vor Gericht geht und das niemand anzeigt passiert da nicht viel. Der Kontrolleur vom Amt würde da vermutlich nicht viel unternehmen.

Hätte diese Pflanzenschutzkontrolle hingegen eine Polizeistreife durchgeführt ( was speziell auf Landwirtschaft geschulte Polizisten auch gelegentlich machen ) wäre der Diebstahl hingegen relevant weil er im Polizei-Protokoll dann natürlich vermerkt wird und dieses Protokoll dem Staatsanwalt vorgelegt wird da es sich um eine Straftat handelt die natürlich verfolgt werden muss.
Der Staatsanwalt kann dann Anklage erheben was zum Strafbefehl oder Gerichtsverhandlung führt.
Deshalb mein Rat ich würde nicht erwähnen das der Senior alles ohne Wissen des Besitzers gemacht hat.

Es gibt in diesen Fällen sicher mildernde Umstände. Deshalb heisst es ja immer ein Strafmaß von .... bis ...... je nach den Umständen.
Aber Diebstahl bleibt rechtlich Diebstahl auch innerhalb der Verwandtschaft.

Deshalb meine Aussage ich wäre da vorsichtig was ich alles zu Protokoll gebe.
In solchen Fälle verweigere ich als Beschuldigter direkt am Tatort erstmal die Aussage.

Schickt nächtes mal den Junior unter 14 Jahren zum spritzen raus. Der ist nicht strafmündig und den Giftschrank hat er halt aufgebrochen. :mrgreen:
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon Fassi » Sa Jun 03, 2017 13:24

Wirklich Ahnung hast Du auch nicht, wie Du mal wieder in etlichen Beiträgen hier bewiesen hast.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon Gollum » Sa Jun 03, 2017 13:51

Ist doch ganz einfach... der Sachkundige hat die Füllung der Spritze angemacht, den Senior eingewiesen welche Schläge gespritzt werden müssen, und nach XX Jahren Erfahrung kann auch davon ausgegangen werden, dass der Senior mindestens genauso sachkundig ist wie ein eingewiesener Azubi, der ja auch ohne Aufsicht spritzen darf.
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon JueLue » Sa Jun 03, 2017 14:22

marius hat geschrieben:
ich bin kein Jurist, aber dass das kein Diebstahlist, kann ich auch als Laie beurteilen.



Ich hab ja weiter vorne geschrieben wie die rechtliche Lage aussieht.
Und wenn der Senior das Pflanzenschutzmittel aus dem abgeschlossenen Giftschrank ohne Wissen des Besitzers entwendet ist das erstmal Diebstahl. Das ist nicht Eigentum vom Senior.
...


Liest du die Beiträge eigentlich durch, bevor du antwortest/zitierst?

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Bei den Fakten bleiben

Beitragvon adefrankl » Sa Jun 03, 2017 15:45

marius hat geschrieben:Also dein Vorschlag mit dem Altenteiler der die Spritzmittel entwendet ( Diebstahl ) hat und ohne Sachkundenachweis und ohne Wissen des Besitzers auf dessen Flächen ausgebracht hat, wären gleich mehrere Straftaten und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
Bei solchen Fällen wäre schon ein Strafbefehl möglich. Wird Einspruch eingelegt ist man dann automatisch vor Gericht. Geht also recht schnell.
.......
.

Also das mit dem Diebstahl ist absurd. Bleiben wir bei den Tatsachen. Der Betriebsinhaber wollte die Pflanzenschutzmittel auf den Flächen ausbringen auf denen diese tatsächlich ausgebracht wurden. Der Altenteiler wusste dies und durfte es auch wissen. Es war auch in Ordnung, dass sich der Betriebsinhaber mit ihm darüber ausgetauscht hat. Eine Vorbereitung der Spritze (Anhängen, Funktionskontrolle, Wartung, Wasser einfüllen ...) wäre auch noch in Ordnung. Denn der Altenteiler dürfte dafür auch die nötigen Kenntnisse verfügt haben, wovon sich der Betriebsinhaber sicher überzeugt hat.
Der Altenteiler dürfte früher auch die Berechtigung zum Pflanzenschutz besessen haben (Berufsabschluss)? Ist aber nun aufgrund des fehlenden Sachkundenachweis (und fehlenden Fortbildungen) nicht mehr dazu berechtigt diese PSM zu kaufen oder auszubringen. Wieweit er die Spritzbrühe noch ansetzen dürfte wissen vielleicht Juristen. Er hätte auch Flüssigdünger ausbringen, Spritze reinigen ... dürfen.
Aber er hat halt eigenmächtig die Mittel ausgebracht. Er wusste, dass die Ausbringung an sich in Sinne des Betriebsinhabers war. Aber er hat ohne Kenntnis des Betriebsinhabers die Ausbringung eigenmächtig durchgeführt, obwohl dieser diese selbst durchführen wollte. Ich gehe davon aus, dass der Betriebsinhaber vorher keine Hinweise hatte, das dies passieren würde und es für ihn daher keinen Anlass gab diesbezüglich entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig dürfte der Altenteiler über genügend Fachkenntnis gehabt haben, so dass es bisher keinen Anlass gab ihn den Zugang zum Pflanzenschutzschrank zu versperren.
Davon ausgehend gilt es den Rest juristisch zu bewerten.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon marius » Sa Jun 03, 2017 15:49

Diebstahl bleibt Diebstahl, aber wer ist so blöd und behauptet beim Kontrolleur der Senior hätte Pflanzenschutzmittel entwendet ?
Obwohl, bei einigen hier wäre das durchaus möglich.
Die Rechtsschutzversicheurng muss ja auch mal in Anspruch genommen werden :lol:

Der Betriebsinhaber wollte die Pflanzenschutzmittel auf den Flächen ausbringen auf denen diese tatsächlich ausgebracht wurden. Der Altenteiler wusste dies und durfte es auch wissen.


Mein Zitat bezog sich auf die Aussage von Jue Lue : Der Betriebsinhaber wusste von nichts weil es er Altenteiler in Eigenregie gemacht und das Mittel entwendet hat. Er wurde somit auch nicht angeleitet.
Dein geschilderter Sachverhalt ist wieder ein ganz anderer und passt nicht zu meinem Zitat.
Davon Unabhängig spielt es überhaupt keine Rolle ob der Senior angeleitet wurde oder nicht.
Er hat ohne Sachkundenachweis gespritzt und das wird geahndet.

Gleichzeitig dürfte der Altenteiler über genügend Fachkenntnis gehabt haben, so dass es bisher keinen Anlass gab ihn den Zugang zum Pflanzenschutzschrank zu versperren.


Das wäre ungefähr so als wäre ein Schwarzfahrer der viele Jahre ohne Führerschein einen PKW im Verkehr gelenkt hat auch zukünftig berrechtigt ohne Führerschein einen PKW zu lenken.

Rechtlich verständlich erklärt : Ohne Sachkundenachweis hat man mit der Spritze nichts verloren ebenso wie einer ohne Führerschein im Strassenverkehr nichts verloren hat. Auch wenn in beiden Fällen die Fähigkeiten vorhanden wären.
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Falscher Vergleich

Beitragvon adefrankl » Sa Jun 03, 2017 16:21

marius hat geschrieben:
Gleichzeitig dürfte der Altenteiler über genügend Fachkenntnis gehabt haben, so dass es bisher keinen Anlass gab ihn den Zugang zum Pflanzenschutzschrank zu versperren.


Das wäre ungefähr so als wäre ein Schwarzfahrer der viele Jahre ohne Führerschein einen PKW im Verkehr gelenkt hat auch zukünftig berrechtigt ohne Führerschein einen PKW zu lenken.

Rechtlich verständlich erklärt : Ohne Sachkundenachweis hat man mit der Spritze nichts verloren ebenso wie einer ohne Führerschein im Strassenverkehr nichts verloren hat. Auch wenn in beiden Fällen die Fähigkeiten vorhanden wären.


Falscher Vergleich mit dem Schwarzfahrer. Es ist ehr so wie jemand mit LKW Führerschein der sich um die Verlängerung seiner Erlaubnis seiner Personenbeförderungsberechtigung nicht mehr gekümmert hat und diese dadurch verloren hat.
Der darf sehr wohl einen leeren Bus fahren, diesen überführen, warten, ...... Er darf damit am Straßenverkehr teilnehmen (im Beispiel: z.B. Flüssigdünger ausbringen). Aber er darf halt keine Personen befördern. Und so ist auch klar, dass der Altenteiler keine PSM (mehr) ausbringen durfte. Das ist doch nicht der Diskussionspunkt. Es ist aber juristisch schon von Belang ob der Betriebsleiter grob fahrlässig dazu beigetragen hat. Und das würde ich massiv anzweifeln. Für den Betriebsleiter war vorher nicht erkennbar, dass er dem geschilderten Verlauf hätte durch weitere vorbeugende Maßnahmen hätte verhindern müssen. Da liegt aus meiner Sicht höchstens leichte Fahrlässigkeit vor. So als wenn der Busmechaniker mit LKW Schein einmal statt einer Testfahrt noch einige Personen befördert , die ein anderer mit Berechtigung später transportieren wollte. Auch nicht Rechtmäßig, aber für den Werkstattleiter nicht vorhersehbar und durch ihn auch nicht verschuldet (wenn es das erste mal vorkommt)
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon JueLue » Sa Jun 03, 2017 23:18

marius hat geschrieben:Diebstahl bleibt Diebstahl, aber wer ist so blöd und behauptet beim Kontrolleur der Senior hätte Pflanzenschutzmittel entwendet ?
Obwohl, bei einigen hier wäre das durchaus möglich.
Die Rechtsschutzversicheurng muss ja auch mal in Anspruch genommen werden :lol:

Der Betriebsinhaber wollte die Pflanzenschutzmittel auf den Flächen ausbringen auf denen diese tatsächlich ausgebracht wurden. Der Altenteiler wusste dies und durfte es auch wissen.


Mein Zitat bezog sich auf die Aussage von Jue Lue : Der Betriebsinhaber wusste von nichts weil es er Altenteiler in Eigenregie gemacht und das Mittel entwendet hat. Er wurde somit auch nicht angeleitet.....



@marius: Ich habs schon mal geschrieben: ich wäre sehr dankbar, wenn du meine Beiträge durchliest, bevor du die völlig sinnverdrehend zitierts.

JueLue hat geschrieben:... ich bin kein Jurist, aber dass das kein Diebstahlist, kann ich auch als Laie beurteilen.

Die PS-Spritze steht startklar auf dem Hof, der Junior hat mit dem Senior die anstehende Maßnahme wie immer durchgesprochen, weil der Senior ja zwar keinen Schein aber dochwohl viel Anhnung/Erfahrung hat. Der Senior sieht, wie viel der Junior zu tun hat. Ohne dessen Erlaubnis und ohne an die "neuen" Regeln zu denken hilft der Senior und führt genau das aus, was sonst der Junior erledigt hätte.


Nie habe ich bedehauptet, man solle sagen, der Senior hätte irgendwas "entwendet" oder etwas anderes kriminelles gemacht.

Der wollte helfen und so sollte man das auch darstellen, und so habe ich es auch geschrieben.

Schreib was du willst, aber verdreh meine Aussagen dabei nicht!!

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