Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Feb 11, 2026 23:11

Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
63 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
  • Mit Zitat antworten

Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon Fendt-312 » Fr Jun 02, 2017 8:24

Hi!

So jetzt isses passiert, der Seniorchef ist mit der Spritze rausgefahren weil ich im Hof Arbeit hatte. Er hat keinen Sachkundenachweis, mit 79 Jahren aber als "Lebenslandwirt" wohl mehr als genug Sachkunde. Ich habe den Sachkundenachweis.

Er wurde gestern Abend um 18:00 Uhr auf dem Feld vom einer Mitarbeiterin vom Amt für Landwirtschaft kontrolliert. Es gab ein Protokoll zur Kontrolle bei Anwendung. Alles andere hat gepasst, Abstandskontrolle, Tüv der Spritze, mittel, Anwendung, nur das der Ausweis nicht vorliegt.

Was erwartet mich jetzt?
Warum ist die Mitarbeiterin nicht zum Betrieb gekommen, (2Km entfernt) so hätte ich wenigstens die Umstände erklären können?
Fendt-312
 
Beiträge: 355
Registriert: Mi Jul 18, 2012 11:00
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Fr Jun 02, 2017 8:39

Bei Kontrollen sind die Behörden normalerweise immer zu zweit. Damit sie immer einen Zeugen dabei haben.


Ich kenne einen Fall da hat der 16 jährige Sohn des Betriebsleiters nachmittags eine Spritzenfüllung ausgebracht. Ohne Sachkundenachweis. Die beiden Herren vom Kontrollteam hielten den jungen Mann auf. Natürlich war sofort die Frage nach dem Sachkundenachweis. Weil er nicht vorlag wurde sofort die Polizei angefordert und der Staatsanwalt hat die Sache übernommen. Der Betriebsleiter wird Sanktioniert nach EU Recht. Strafanzeige folgt mit einer möglichen Geldstrafe bis zu 50 000 Euro.

Wenn das Amt richtig kontrolliert, dann habe sie oft auch einen Hubschrauber in der Luft der sie dann zu den Feldspritzen leitet. Und das war auch schon mal Samstag Abend um 19 Uhr.
Flecki_aus_Bayern
 
Beiträge: 948
Registriert: Sa Mai 05, 2007 8:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon Motwin » Fr Jun 02, 2017 10:29

Hallo,
Dich erwartet m.M. nichts, solange du den Schein hast. Dein Vater hat einfache hilfstätigkeiten ausgeführt.

Jeder, der beruflich
[...]
Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt [...]
muss ab dem 26. November 2015 den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen.

Quelle: lwk Niedersachsen
http://m.lwk-niedersachsen.de/?m=news&article=24903
Motwin
 
Beiträge: 116
Registriert: So Okt 09, 2016 19:45
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon 210ponys » Fr Jun 02, 2017 10:36

denke wen ihr sonst nicht aufgefallen seit und es sonst nie Probleme gab wird sich die Straffe auf einige hundert Euro belaufen.
210ponys
 
Beiträge: 7814
Registriert: Sa Dez 31, 2016 23:23
Wohnort: Bw
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Fr Jun 02, 2017 10:53

Woher kommt ihr denn? Habe erst einmal von einer Kontrolle gehört, dass war aber irgendwo im Osten. Mit dem Hubschrauber in der Luft? Was kostet denn dieser ganze Quatsch? :twisted:
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
Benutzeravatar
Bauer Piepenbrink
 
Beiträge: 2173
Registriert: Fr Jun 01, 2012 11:49
Wohnort: PlemPlem Land
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon wastl90 » Fr Jun 02, 2017 10:59

Es ist jetzt nicht wirklich schwierig Feldspritzen auf zu finden oder? Wir wurden dieses Jahr auch schon kontrolliert, es gab lediglich eine kleine Beanstandung und das ist sogar mündlich abgearbeitet worden.
wastl90
 
Beiträge: 4617
Registriert: So Aug 04, 2013 16:04
Wohnort: Dachauer Hinterland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon f.mannecke » Fr Jun 02, 2017 11:10

Motwin hat geschrieben:Hallo,
Dich erwartet m.M. nichts, solange du den Schein hast. Dein Vater hat einfache hilfstätigkeiten ausgeführt.

Jeder, der beruflich
[...]
Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt [...]
muss ab dem 26. November 2015 den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen.

Quelle: lwk Niedersachsen
http://m.lwk-niedersachsen.de/?m=news&article=24903


Hallo.

So würde ich das auch sehen.
Es sei denn, dein Vater ist der Betriebsinhaber.

Du musst also der Anleiter sein.

Evtl. gibt es, z.B. in Form eines Auszuges von der Schlagkartei, sogar ein Schriftstück, aus dem der Ausführende erkennen kann, wo was mit welchem Mittel und Menge erledigt werden sollte.
Wer weiß, wer weiß.. Das hast du uns ja schließlich noch nicht mitgeteilt.....

Gruß
Friedhelm
Zuletzt geändert von f.mannecke am Fr Jun 02, 2017 11:19, insgesamt 1-mal geändert.
f.mannecke
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon Fendt-312 » Fr Jun 02, 2017 11:16

Hi!

Bundeland Bayern (Franken) bin ich zuhause, Betriebsinhaber bin ich seit 14 Jahren als mein Vater in den Un-ruhestand gegangen ist.
Gibt es das mit der Hilfstätigkeit auch in Bayern?
Wo kann ich es nachlesen?
Warten wir mal ab ob sich was tut!
Fendt-312
 
Beiträge: 355
Registriert: Mi Jul 18, 2012 11:00
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon f.mannecke » Fr Jun 02, 2017 11:20

Da gibt es sicher was.

http://www.lfl.bayern.de/ips/recht/054922/

Das z.B.

Auszug:
Wer braucht den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis?

Den Sachkundenachweis benötigen Personen, die

beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder
über den Pflanzenschutz beraten (auch über den biologischen Pflanzenschutz),
andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,
Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen.
Zuletzt geändert von f.mannecke am Fr Jun 02, 2017 11:21, insgesamt 1-mal geändert.
f.mannecke
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon Einhorn64 » Fr Jun 02, 2017 11:21

da wäre ich nicht so sicher:http://redaktion.lwk-niedersachsen.de/data/documents/220/928D70C0-AFAC-8C91-5146AD422EA838EA.pdf
demnach ist das spritzen in der Form nicht erlaubt, max. ein Azubi darf unter Aufsicht spritzen.
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
Benutzeravatar
Einhorn64
 
Beiträge: 3524
Registriert: Sa Nov 01, 2008 9:00
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon f.mannecke » Fr Jun 02, 2017 11:30

Ja nun, Landwirt ist der Angewiesene ja.

Und wenn er noch dazu eine konkrete Anweisung hat (am besten in schriftl. Form, wie ich oben schon andeutete)

Sehe ich das jetzt als ok an.
f.mannecke
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon JueLue » Fr Jun 02, 2017 16:29

Also die einfache Hilfstätigkeit im Pflanzenschutz ist schon sehr eingeschränkt, siehe z.B. hier, der Fall dürfte da sicher nicht drunter fallen.

Andererseits glaube ich auch, dass es sich wenn keine anderen Vorschriften verletzt wurden nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Ich würde mit deinem Vater absprechen, dass er ohne deine Zustimmung losgefahren ist.

Die Strafe wird finanziell keinen umhauen, und wenn es als Eigenmächtigkeit des Seniors deklariert wird, bist du wenigstens raus.

Interessant ist die Sache mit den Auszubildenden:
Mein Kenntnisstand ist, dass auf eigenen Flächen nach genauer Einweisung und vorheriger Beobachtung (einschätzen des Könnens und der Verantwortlichkeit) ein Ausbringen von PS-Mitteln durch Azubis möglich ist ohne dass der Betriebleiter auf dem Beifahrersitz hockt - aber findet man das irgendwo schriftlich?

JueLue

P.S.: habe hier was für RP gefunden, entspricht in etwa dem, was ich oben skiziert habe.
JueLue
 
Beiträge: 4483
Registriert: So Nov 05, 2006 18:15
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon Bauerntrampel » Fr Jun 02, 2017 17:05

Das ganze findet sich unter §9 Absatz 5 Pflanzenschutzgesetz:

(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist kein Sachkundenachweis erforderlich für die
1. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind, im Haus- und
Kleingartenbereich,
2. Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten unter Verantwortung und Aufsicht durch eine Person mit
Sachkundenachweis im Sinne des Absatzes 1,
3. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses unter Anleitung einer
Person mit Sachkundenachweis im Sinne des Absatzes 1,
4. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung durch nichtberufliche Anwender.igkeiten sind

Die unter 2 genannten Hilfstätigkeiten sind:

Mäusebekämpfung mit Legeflinte
Handgeführte Streifgeräte zur Unkrautbekämpfung im Grünland
Anwendung von Herbiziden mit Spritzschirmen in Raumkulturen

Und all das auch wie oben beschrieben nur unter Aufsicht einer sachkundigen Person, das heißt, die muss auch mit am Ort des Geschehens sein. Bei den Azubis steht unter Anleitung, das heißt, die dürfen auch mal alleine los, wenn es der Ausbilder/Sachkundige verantworten kann.

Verstöße gegen die Sachkunde sind mit Bußgeldern (Fachrecht) belegt. Zudem kommt noch der förderrechtliche Verstoß gegen die CC Bestimmungen hinzu. Die Sanktionen dort sind gestaffelt nach 1; 3 und 5% der Betriebsprämie, im Wiederholungsfall deutlich mehr.
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!

Benutzeravatar
Bauerntrampel
 
Beiträge: 844
Registriert: Sa Jun 09, 2007 12:07
Wohnort: südlich von Hannover
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon JueLue » Fr Jun 02, 2017 17:08

... ich sag ja, wenns der Altenteiler mitmacht, dem die Schuld in die Schuhe schieben (eigenmächtig gehandelt), Strafe zahlen gut ist.

JueLue
JueLue
 
Beiträge: 4483
Registriert: So Nov 05, 2006 18:15
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Spritzen ohne Sachkundenachweis, Stafe?

Beitragvon f.mannecke » Fr Jun 02, 2017 19:23

Auf jeden Fall ist anwaltlicher Rat von Nöten.
Das wird nix über ein Forum.

Gruß Friedhelm
f.mannecke
 
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
63 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Role0815, Sora

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki