Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Sa Dez 06, 2025 1:26

Steuerbefreitheit PV

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
Antwort erstellen
54 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon MartinH. » So Dez 03, 2023 11:35

nach längerem googlen und Rücksprache mit einer Rechtsabteilung, wird eine 9,90 kWp auf dem gemeinsamen Haus (50/50) als Liebhaberei angesehen.

Folglich sind es dann unter 100kWp => darauf also keine EKS 8)

P.S. Nicht alles glauben, was der Steuerberater sagt, gf. mal selber nachforschen!!!
Wenn das Schlepperfahren nicht wäre, keiner würde Landwirtschaft betreiben ...
Benutzeravatar
MartinH.
 
Beiträge: 460
Registriert: Mo Dez 28, 2020 13:35
Wohnort: WEN, nördl. Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon weissnich » So Dez 03, 2023 22:47

aber nur wenn die einzelanlagen dann jeweisl unter 30kwp sind und gut verteilt auf den dächern.. aber die frage wie gross die anlagen sind wurde ja nicht beantwortet
weissnich
 
Beiträge: 3624
Registriert: Fr Jan 24, 2014 15:30
Wohnort: nordseeküste nds
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon MartinH. » So Dez 03, 2023 23:03

alle unter 30 kWp und separate Gebäude, IB-Zeiten, sep. Zähler und Flurnummern :-)
Wenn das Schlepperfahren nicht wäre, keiner würde Landwirtschaft betreiben ...
Benutzeravatar
MartinH.
 
Beiträge: 460
Registriert: Mo Dez 28, 2020 13:35
Wohnort: WEN, nördl. Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon weissnich » Mo Dez 04, 2023 12:10

jo dann kannste damit durchkommen :wink:
weissnich
 
Beiträge: 3624
Registriert: Fr Jan 24, 2014 15:30
Wohnort: nordseeküste nds
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon fedorow » So Dez 17, 2023 4:12

MartinH. hat geschrieben:Frage:
Ich komme mit 5 PV Anlagen auf unterschiedlichen Dächern / Grundstücken/ IB-Datum usw. auf 101,5 kWp.

Ich bin mit meiner Frau gemeinsam in der EKS veranlagt.
Die PV-Abrechnungen laufen alle auf meinen Namen.

Kann ich die Steuerbefreiung "Begünst. nach §3 Nr.72 EStG" nutzen wegen <100kWp Regel, da wir ja 2 Personen sind?

Also ich hab das anders in Erinnerung laut einem Steuerexperten, von der 100 kwp Grenze werden nur die Anlagen abgezogen die auch in der Steuer bleiben also die Anlagen über 30 kwp.
Beispiel der Anlagen : 20 kwp, 20 kwp, 20 kwp, 20 kwp, 8 kwp, 35 kwp Anlagen. Man wäre mit den 123 kwp insgesamt also über der 100 kwp Grenze und alle Anlagen bleiben in der Steuer da aber diese 35 kwp Anlage ( über 30 kwp Grenze ) eh weiterhin in der Steuer bleibt wird nur diese 35 kwp Anlage bei der 100 kwp Grenze abgezogen, die anderen nicht, somit sinds dann nur noch 88 kwp und man bleibt abgesehen von der 35 kwp Anlage mit den restlichen Anlagen draussen.
Natürlich unter der Voraussetzung das wirklich alle Anlagen befreit sind, Stichwort 15 kwp je Gewerbeeinheit ( statt dann 30 kwp ) aber wenn alle PV Anlagen auf verschiedenen Flurnumern und versch. Gebäuden sind sollte dieser Punkt kein Problem sein.
Wenn man raus ist passt das, blöd aber wenn die nach 5 Jahren drauf kommen das es nicht so war und die dann riesen Steuernachzahlungen fordern incl Zinsen oder noch falsche Angaben unterstellen also dann nochmal die doppelte Nachzahlung als Bußgeld.
Ab 1.1.22 sind alle Anlagen unter 30 kwp bzw 15 kwp Liebhaberei, satt früher 10 kwp
Geht eigentlich ganz einfach ohne Steuerberater, dem zuständigen Finanzbeamten einen Screenshot vom Marktsammdatenregister senden mit allen Anlagen drauf ( also dann 101,5 kwp ) der prüft das und meldet sich. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Zuletzt geändert von fedorow am So Dez 17, 2023 4:36, insgesamt 1-mal geändert.
fedorow
 
Beiträge: 6210
Registriert: Di Feb 27, 2007 19:25
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon Todde » So Dez 17, 2023 4:36

allgaier81 hat geschrieben:Moin, was ist denn Steuerbefreitheit für eine Wortkreation?

Steuerbefreiung.

Ich denke man sollte noch warten bis das Gesetz verabschiedet ist.


Das ist urdeutsches AfD Deutsch.
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
##
Benutzeravatar
Todde
 
Beiträge: 11807
Registriert: Fr Mai 26, 2006 11:57
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon fedorow » So Dez 17, 2023 4:41

Erstens nichts zum Thema beitragen und zweitens ständig gegen die laut Umfragen 2.stärkste Partei im Land zu hetzen wird langsam langweilig und du machst dich immer lächerlicher.
Das kannst im Sumpf posten, aber nicht stecken bleiben.... oder doch :mrgreen:
fedorow
 
Beiträge: 6210
Registriert: Di Feb 27, 2007 19:25
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon Todde » So Dez 17, 2023 4:48

fedorow hat geschrieben:Erstens nichts zum Thema beitragen


Bist Du nicht hier im Forum das Sprachrohr der Afd, der in jedem Thread irgendwelchen Unfug verbreitet, der nichts mit dem Thema zu tun hat?
Du bist doch das beste Beispiel für die Idiotie der AfD.
Dafür das ihr mehr Deutsch wollt, ist das alles aber erbärmlich, weil die Migranten das besser können.
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
##
Benutzeravatar
Todde
 
Beiträge: 11807
Registriert: Fr Mai 26, 2006 11:57
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon fedorow » So Dez 17, 2023 5:04

Also hier ist das auch nochmal erklärt. Aus den 10 kwp Liebhaberei wurde ab 1.1.22 eine 30 kwp Liebhaberei
https://www.zolar.de/blog/pv-anlage-und-kwp-grenzen
Durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den letzten Jahren ist aus der 10 kWp Grenze eine 30 kWp Grenze geworden.

Somit dürfte MartinH in 2022 und 2023 mit allen Anlagen ( 101,5 kwp ) in der Steuer bleiben sofern der Finanzbeamte das nachprüft. Oder irgendwann später geprüft und aufgedeckt wird.
ich würde schauen das ich das gegen ende 2023 noch ändere. Eine Anlage auf die Frau umschreiben als Beispiel. Dann wäre man zumindest ab 1.1.2024 mit allen Anlagen aus der Steuer draussen. Der Abgang ( auch eine Schenkung ) der Anlage an die Frau muss aber in 2023 mit einem Gewinn noch versteuert werden. Das werten die als fiktiven Verkauf.
Auf Sicht mehrerer Jahre sollte das aber dennoch Steuern sparen. In dem Fall wäre aber ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Noch sind ja 2 Wochen Zeit. Ist aber nicht viel...
Und das mit der Liebhaberei war doch schon VOR 2022 so : Unter 10 kwp war man damals aus der Steuern draussen da Liebhaberei , aber bei 2 Anlagen mit je 7 kwp blieb man aber weiter in der Steuer da insgesamt über der 10 kwp Liebhaberei Grenze. Auch damals wurden diese Anlagen unter 10 kwp addiert, wenn sie auch Liebhaberei waren. ist also nichts neues.
Hier das Schreiben vom Finanzamt damals
https://www.finanzamt.bayern.de/Informa ... lrecht.pdf
Bei mehreren Photovoltaikanlagen sind die einzelnen Leistungen zusammen zu addieren. Über-
steigt die Leistung insgesamt die Leistungsgrenze, kann die Vereinfachungsregelung für sämtli-
che Anlagen nicht gewährt werden, auch wenn die Leistung der einzelnen Anlage unter
10,0 kW oder 10,0 kW (peak) liegt.

ich würde sowas abklären bevor das Finanzamt irgendwann nach 5 oder 8 Jahren von selber draufkommt und dann einen gesalzenen Steuerbescheid mit Nachzahlung und Zinsen ins Haus flattert.
Aber auch hier gilt, muss jeder selber wissen und ein Forum ist keine kostenlose Steuerberatung.
fedorow
 
Beiträge: 6210
Registriert: Di Feb 27, 2007 19:25
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon Grimli » Mi Mai 01, 2024 11:03

Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Urteil vom Finanzgericht Schleswig Holstein sammeln dürfen ?

Hier mal die beiden Unterscheidungen für ein Landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude
als
a) nicht Wohnzweckendienendes Gebäude mit nur einer Nutzung
b) Wohnzwecken und oder nicht Wohnzweckendienedes Gebäude mit mehr als einer Nutzung

Im folgenden Artikel von Landundforst am 30.04.2024 genauestens erklärt...
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
https://www.landundforst.de/landwirtsch ... rei-571279

PV-Anlage auf landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden
Für alle anderen Arten von Gebäuden, die entweder mehrere Wohnungen oder verschiedene Nutzungen haben, gelten als Grenze Ecovis zufolge 15 kWp. Die Spannbreite geht demnach von Zwei- und Mehrfamilienhäusern über gemischt genutzte Immobilien mit Wohn- und Gewerbeeinheiten bis hin zu landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden. Hier seien je Einheit 15 kWp steuerfrei. Bei einem Dreifamilienhaus seien es somit zum Beispiel 45 kWp.

Für die 30-kWp-Grenze (kWp: Kilowatt peak) ist die Eintragung der Anlagenkapazität im Marktstammdatenregister maßgebend. Sie greift demnach für Anlagen auf Einfamilienhäusern sowie nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden, beispielsweise Gewerbeimmobilien mit nur einer Nutzung.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

und der Erklärung zum Urteil vom oben erwähnten Finanzgericht Schleswig Holstein
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
PV-Anlagen auf einer land- und forstwirtschaftlichen Hofstelle
https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 19822.html
-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die beiden Beispiele geben nun leider nicht wieder um welche Art von Gebäude es sich bei dem Landwirtschaftlichen Gebäude und bei dem Einfamilienhaus handelt.
Klar ist nur wenn beide Gebäude Freistehend sind dann gelten jeweils 30 kWp Freigrenze : Beispiel 1

Was wenn die Landwirtschaft Freistehend ist mit 20 kWP belegt ist und am Einfamilienhaus ein Anbau besteht der zur Landwirtschaft gehört und ebenfalls mit 20 kWP belegt wird und zusätzlich das Einfamilienhaus mit 20 +0,4X kWP belegt wird ? Also zusammen Aufgeteilt 60 kWp.

Gilt dann für dieses Gebäude 45 kWP weil das Wohnhaus 30 kWP+15 kWP überwiegt und für die restliche Landwirtschaft trotzdem 30 kWP also insgesamt 45+30 kWP Steuerfrei oder
greifen trotzdem nur 30 kWP für die gesamte Landwirtschaft und das Wohnhaus Plus Anbau wird wie 15 kWP+15 kWP gewertet und erfordert weitere Ehegatten/Betreiber ?
Grimli
 
Beiträge: 952
Registriert: So Jul 04, 2010 13:29
Wohnort: Westmünsterland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon weissnich » Mi Mai 01, 2024 16:09

diesen ganzen blödsinn konnte sich auch nur ein fdp ministerium ausdenken.. wo ist der unterschied ob ich 40kwp auf meinem dach habe oder 20 bei mir und 20 beim nachbarn? und warum ist es das gleiche 20kwp in nordeutschland auf ost west oder in süddeurchland auf nem süddach zu haben.. sinn ergibt das alles wenig..

hätten sie einfach machen können.. jeder hat 100kwp frei und zwar nicht als freigrenze, sondern eben ab 100kwp steuerlich relevant vorher nicht..

wobei man auch einmal 30kwp steuerfrei und anlagen über 30 auf dem gleichen grundstück versteuert betreiben kann.. weil anlagen die nicht unter die befreiung fallen zählen bei den 100kwp nicht mit..

um die verwirrung komplett zu verwirren*g
weissnich
 
Beiträge: 3624
Registriert: Fr Jan 24, 2014 15:30
Wohnort: nordseeküste nds
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon madeingermany » Sa Jun 01, 2024 10:28

Ich hab eine Frage, die sich im Zuge der Steuerfreiheit für mich stellt.
Vielleicht gibt es Mitglieder hier im Forum, die entweder den gleichen Fall schon hatten / haben oder aber über das notwendige Fachwissen verfügen.

Ich habe im Jahr 2007 eine Photovoltaikanlage installiert. 2008 habe ich diese erweitert. Die Erweiterung wurde auf den vorhandenen Zähler angeschlossen. Ich hab also zwei Anlagen im Marktstammdatenregister sowie ursprünglich zwei Vertragskonten beim Bayernwerk aber nur einen Zähler. Die gesamte Einspeisemenge, die vom Zähler erfasst wird, wird seit bestehen dieser Konstellation rechnerisch auf die Anlagen aufgeteilt und entsprechend der EEG-Vergütung vergütet. 2023 hat das Bayernwerk dann die beiden Anlagen auf ein Vertragskonto zusammengefasst.

Nun möchte ich, um von der Steuerfreiheit profitieren zu könne, auf einer der zwei Anlagen einen Betreiberwechsel durchführen. Meiner Meinung nach eigentlich kein Problem, da das Messkonzept ja steht und an dem nichts geändert werden soll.

Das Bayernwerk meint allerdings, ohne separaten Zähler könne man keinen Betreiberwechsel für eine Anlage durchführen.

Ist das so richtig? Weshalb kann kein Betreiberwechsel mit bestehendem Messkonzept durchgeführt werden?

Vielen Dank schonmal für alle Meinungen / Erfahrungen dazu!
madeingermany
 
Beiträge: 24
Registriert: Di Nov 28, 2023 7:15
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon Wälder6150.4 » Sa Jun 01, 2024 15:01

Hallo,

kenne das auch nur mit zwei Zählern.
Kann mir nicht vorstellen, dass es einen Netzbetreiber gibt der auf einem Zähler zwei Vertragspartner abrechnet!
Habe auch einen Betreiberwechsel durchgeführt und mir wurde deutlich kommuniziert, dass das nur mit einem Zähler geht!

Gruß
Wälder6150.4
 
Beiträge: 18
Registriert: Do Jan 22, 2015 17:19
Wohnort: Schwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon weissnich » Sa Jun 01, 2024 22:31

bayernwerk ist leider ein problem netzbetreiber.. natürlch können mehere betreiber über einen zähler abrechnen
weissnich
 
Beiträge: 3624
Registriert: Fr Jan 24, 2014 15:30
Wohnort: nordseeküste nds
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon madeingermany » So Jun 02, 2024 6:55

Dass bayernwerk ein Problemnetzbetreiber ist, hab ich auch schon desöfteren festgestellt, weissnich.
Du scheinst dir ja sehr sicher zu sein, dass zwei Betreiber über einen Zähler abrechnen können. Hast du irgendwelche Argumentationshilfen wie ich Sie dazu bringen kann, den Betreiberwechsel durchzuführen?
Gibt es da solche Fälle von der Clearingstelle o.ä.?
madeingermany
 
Beiträge: 24
Registriert: Di Nov 28, 2023 7:15
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
54 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Photovoltaik

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki