Folglich sind es dann unter 100kWp => darauf also keine EKS
P.S. Nicht alles glauben, was der Steuerberater sagt, gf. mal selber nachforschen!!!
Aktuelle Zeit: Sa Dez 06, 2025 1:26
MartinH. hat geschrieben:Frage:
Ich komme mit 5 PV Anlagen auf unterschiedlichen Dächern / Grundstücken/ IB-Datum usw. auf 101,5 kWp.
Ich bin mit meiner Frau gemeinsam in der EKS veranlagt.
Die PV-Abrechnungen laufen alle auf meinen Namen.
Kann ich die Steuerbefreiung "Begünst. nach §3 Nr.72 EStG" nutzen wegen <100kWp Regel, da wir ja 2 Personen sind?
allgaier81 hat geschrieben:Moin, was ist denn Steuerbefreitheit für eine Wortkreation?
Steuerbefreiung.
Ich denke man sollte noch warten bis das Gesetz verabschiedet ist.
fedorow hat geschrieben:Erstens nichts zum Thema beitragen
Durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den letzten Jahren ist aus der 10 kWp Grenze eine 30 kWp Grenze geworden.
Bei mehreren Photovoltaikanlagen sind die einzelnen Leistungen zusammen zu addieren. Über-
steigt die Leistung insgesamt die Leistungsgrenze, kann die Vereinfachungsregelung für sämtli-
che Anlagen nicht gewährt werden, auch wenn die Leistung der einzelnen Anlage unter
10,0 kW oder 10,0 kW (peak) liegt.
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