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Steuerbefreitheit PV

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
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54 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Steuerbefreitheit PV

Beitragvon fedorow » Di Dez 06, 2022 20:36

Soll doch nicht so einfach sein wie viele dachten mit der Steuerfreiheit der 30 kwp Anlagen.
Pro Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus incl Nebengebäude maximal 30 kwp, Mischgebäude pro Wohn und/oder Gewerbeeinheit je 15 kwp.
Wenn also auf dem Hallen oder Stalldach auf ein und demselben Gebäude incl. der Nebengebäude 2 verschiedene Anlagen mit je 20 kwp drauf sind, soll das schon wieder in die Steuer fallen auch wenns 2 eigene Anlagen sind. Man liegt dann über 15/30 kwp Freigrenze pro Wohn oder Gewerbeeinheit.
Soll alles noch nicht so richtig entschieden sein wie das letztlich umgesetzt wird. Landwirtschaft ist im Prinzip nur 1 Gewerbe, also sind 15 kwp befreit wenn man es streng nimmt. 15 kwp pro Gewerbeeinheit.
Mein Steuerberater ist da selber noch ratlos.
Da haben dann die Steuerprüfer wieder jede Menge Arbeit die das an Ort und Stelle besichtigen und einstufen.
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon allgaier81 » Di Dez 06, 2022 20:48

Moin, was ist denn Steuerbefreitheit für eine Wortkreation?

Steuerbefreiung.

Ich denke man sollte noch warten bis das Gesetz verabschiedet ist.
Gruß, allgaier
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon fedorow » Di Dez 06, 2022 20:50

Das Gesetz ist schon verabschiedet, kommt drauf an wie es umgesetzt wird.
Pro Gewerbeinheit 15 kwp, hast also auf dem Betrieb auf mehreren Dächern mehrere Anlagen drauf können die addiert werden. Es sei denn man hat Landwirtschaft und Biogas, wären dann schonmal 2 verschiedene Gewerbe mit je 15 kwp Freimenge + 30 kwp zusätzlich auf dem Wohnhaus sind befreit.
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon allgaier81 » Di Dez 06, 2022 21:05

ja, muss aber noch durch den Bundesrat.

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebu ... 78022.html

Die Steuerbefreiung gilt für den Betrieb mehrerer Anlagen bis max. 100 kW (peak). Die 100-kW (peak)-Grenze ist dabei pro Steuerpflichtigem (natürliche Person oder Kapitalgesellschaft) oder pro Mitunternehmerschaft zu prüfen.
Gruß, allgaier
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon fedorow » Di Dez 06, 2022 23:17

allgaier81 hat geschrieben:Die Steuerbefreiung gilt für den Betrieb mehrerer Anlagen bis max. 100 kW (peak). Die 100-kW (peak)-Grenze ist dabei pro Steuerpflichtigem (natürliche Person oder Kapitalgesellschaft) oder pro Mitunternehmerschaft zu prüfen.

Nicht verwechseln. Anlagen bis 30 kwp frei bis insgesamt 100 kwp pro Person in der Summe aber nicht 100 kwp frei pro Gewerbeeinheit ( wie Landwirtschaft ), hier der Gesetzentwurf, ab Seite 15 :
https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004229.pdf
Hast bis 30 kwp auf deinem Wohnhaus, bis 30 kwp auf deiner Landwirtschaft und bis 30 kwp auf der Biogas installiert wären diese < 90 kwp frei.
Abwarten was der Steuerberater dazu sagt, sobald er sich ausführlich informiert hat. Der stochert derzeit auch nur im Nebel. :mrgreen:
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon fedorow » Mi Dez 07, 2022 11:45

In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf steht bis zu 30 kwp je Einfamilienhaus, je Gewerbeeinheit. Heisst dann wer auf seinem landw. Betrieb 2 x 20 kwp Anlagen installiert hat wäre doch wieder über 30 kwp und bleibt weiterhin mit diesen PV Anlagen in der Steuer
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon rundumadum » Mi Dez 07, 2022 18:51

Nein, bis zu 30kWp gilt für Gewerbeimmobilien, bei Gewerbeeinheiten zählen die 15kWp :roll:

laut Marktstammdatenregister von 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern und nicht Wohn-
zwecken dienenden Gebäuden (zum Beispiel Gewerbeimmobilien).

Die Steuerbefreiung gilt nach Satz 1 Buchstabe b ebenfalls für Mehrfamilienhäuser und
gemischt genutzte Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten mit überwiegen-
der Nutzung zu Wohnzwecken bis zu einer Bruttonennleistung von 15 KW
(peak) je Wohn- und Gewerbeeinheit, maximal 100 kW (peak) pro Steuerpflich-
tigen beziehungsweise Mitunternehmerschaft.
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon fedorow » Mi Dez 07, 2022 20:26

Dürfen dann halt keine Mischgebäude sein, und wenn dann nur mit überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, steht im verlinkten Entwurf :
Mischgebäude, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, werden hingegen nicht von dem sachlichen Anwendungsbereich der Steuerbefreiungsvorschrift umfasst.

Bedeuted wenn ein Gebäude hast mit 51 % oder mehr Nutzung Landwirtschaft oder Gewerbe und nur 49 % oder weniger Nutzung für Wohnzwecke werden PV Anlagen auf diesen Gebäuden überhaupt nicht in die Befreiung aufgenommen
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon Grimli » Do Feb 23, 2023 18:08

So langsam sickern ja die Regeln für die Einkommen(s)-Steuerfreiheit, Krankenkassenfreiheit, Umsatzsteuer Nullsteuersatz, 70% Regelung , 90% Eigenverbrauchsentnahme Schikane usw durch.
Top Agrar hat zwei gute Beiträge veröffentlicht. Im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen Lippe stand auch informatives zur Krankenkasse.

Super hilfreich war auch das Video vom Weissnich zur 70% Regelung und Nord /Süd Neuverstringung auf YouTube. 8)

Nicht so schön das man für Anlagen unter 30 kwP keinen IAB für 2021 oder 2022 bilden kann wenn man insgesamt nicht mehr als 100 kwP PV Anlagen betreibt.
Jetzt die Frage was geht wenn man kurzfristig für den IAB und Sonder Afa über 100 kwP PV Erzeugung kommen will ?
Muss eine Direktbeteiligung an einer großen PV Anlage her und wie wird die berechnet, wo gibt es Anteile an Freiflächengenossenschaftsanlagen/Dachanalagen, die einem als steuerflichtiger Person zugeordnet werden ?
Oder reichen da auch ein paar Keller Module um mit der Haus PV über 30 kwP zu kommen ohne diese auf dem Dach zu installieren oder diese nicht mit der Anlage zu verbinden und sich so die Wandlerzählermessung und Rundsteuerempfänger zu sparen?
Grimli
 
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon ihc driver 94 » Do Feb 23, 2023 21:00

Hab überhaupt keinen durchblick mehr. Morgen bauen wir eine 20kwp und 10kwh speicher auf...muss man da jetzt noch auf die rechnung steuer zahlen oder ned??

Soll man sofort ans netz oder noch irgenteinen scheis abwarten???
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon rockyy » Do Feb 23, 2023 23:15

Die Mwst entfallen seit 2023. Eure Rechnung muss halt aus diesem jahr sein.

Ob du sofort ans Netz gehst oder nicht, weiß ich nicht. Aber du musst die Anlage innerhalb von 14 Tagen melden. (ich weiß jetzt gerade auch nicht wo - glaube finanzamt?)
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon fedorow » Fr Mär 03, 2023 21:46

Grimli hat geschrieben:So langsam sickern ja die Regeln für die Einkommen(s)-Steuerfreiheit, Krankenkassenfreiheit, Umsatzsteuer Nullsteuersatz, 70% Regelung , 90% Eigenverbrauchsentnahme Schikane usw durch.
Top Agrar hat zwei gute Beiträge veröffentlicht. Im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen Lippe stand auch informatives zur Krankenkasse.

Top Agrar hat Bezahlschranke seh ich leider nicht. Was Steuerfreiheit ab 01.01.2022 betrifft. Ist nun im März 2023 immer noch nicht bekannt wie das genau ab 2022 abläuft ?
Sollte langsam Zeit werden.
Klar ist das bis 30 kwp je Einfamilienhaus und je Gewerbegebäude oder Landwirtschaft von der Einkommensteuer ab 01.01.2022 befreit sind.
Aber wie sieht es aus bei den Beispielen :
1) 25 kwp auf dem Haus und 10 kwp auf der Garage daneben ?
2) 29 kwp auf dem Stalldach und 29 kwp auf der landw. Lagerhalle daneben ?
Sind beide Beispielfälle nun von der Eikst befreit da je Anlage unter 30 kwp oder werden die beiden Anlagen in Beispiel 1 und 2 jeweils zusammenaddiert zu 35 kwp und 58 kwp, und somit bleiben alle Anlagen in der Ekst ?
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon 240236 » Di Mär 07, 2023 20:46

Scheinbar nutzen jetzt viele diesen MwSt-Wegfall aus, denn bei uns in der nnäheren Umgebung montieren jetzt viele neue Module aufs Dach. Es werden aber nur große Anlagen montiert. Die kleinste von der ich weiß hat 100KWp
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon ihc driver 94 » Mi Mär 08, 2023 6:55

Meine anlage aufm wohnhaus mit 22kw ist jetzt auch so gut wie fertig, blöd ist dass die typen vom bayernwerk nicht kommen, die brauchen noch ca 3 wochen bis ein termin frei ist die müssen den neuen zähler montiern sonst darf ich nicht einschalten...
Wenn ich jetzt einschalte dann läuft mein alter zähler rückwärts, ist illegal aber witzig anzusehen. Lass ihn aber natürlich aus.

Das mit dem steuerfrei ist bei mir echt verzwickt. Weil ich letztes jahr schon einen abschlag bezahlt habe MIT den 19% steuer... laut steuerberater ist das vorgehen so dass mir mein elektriker dann auf die gesamtrechnung die zuviel bezahlte steuer erstatten muss. Die gesamtrechnung hab ich noch nicht bin gespannt ob ich das 1:1 weitergegeben bekomm...
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon weissnich » Do Mär 09, 2023 18:22

schalt die anlage ein... mach ein foto des zählers und eine meldung an den netzbetreiber das du einspeist - reicht aus - du bittest um ersatzwertvornahme zur berechnung der einspeisung

du bist nicht für den messtellenbetrieb verantwortlich, sondern der messtellenbetreiber (meist der netzbetreiber) - kannst ihn noch im schreiben darauf hinweisen das du darum bittest den eichrechtskonformen zustand der messtelle baldigst herzustellen.

gerade mit bayernwerk kannst du sonst viel spaß haben.. die kenn ich gut - lustiger haufen, neben mitnetz im osten erklärte lieblingsnetzbetreiber

ersatzweise kannst du natürlich auch schauen was der letzte abgelesene zählerstand war und aus versehen die anlage testen bis der fast erreicht ist.. aber das ist natürlich komplett illegal.. :wink:
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