Soll doch nicht so einfach sein wie viele dachten mit der Steuerfreiheit der 30 kwp Anlagen.
Pro Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus incl Nebengebäude maximal 30 kwp, Mischgebäude pro Wohn und/oder Gewerbeeinheit je 15 kwp.
Wenn also auf dem Hallen oder Stalldach auf ein und demselben Gebäude incl. der Nebengebäude 2 verschiedene Anlagen mit je 20 kwp drauf sind, soll das schon wieder in die Steuer fallen auch wenns 2 eigene Anlagen sind. Man liegt dann über 15/30 kwp Freigrenze pro Wohn oder Gewerbeeinheit.
Soll alles noch nicht so richtig entschieden sein wie das letztlich umgesetzt wird. Landwirtschaft ist im Prinzip nur 1 Gewerbe, also sind 15 kwp befreit wenn man es streng nimmt. 15 kwp pro Gewerbeeinheit.
Mein Steuerberater ist da selber noch ratlos.
Da haben dann die Steuerprüfer wieder jede Menge Arbeit die das an Ort und Stelle besichtigen und einstufen.