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Steuerbefreitheit PV

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon weissnich » So Jun 02, 2024 8:50

ja die clearingstelle eeg kann man anrufen/hinzuziehen wenn der netzbetreiber dem zustimmt in strittigen punkten..

also ich hab keinerlei zweifel das zwei betreiber einen zähler nutzen können.. gerade wegen der steuergeschichte kommt das ja öfter vor jetzt.. mann hat 30kwp frau nochmal 10 oder so an einem zähler.. eigentlich nix besonderes.. bisher haben sie ja auch die anlagen getrennt/anteilig berechnet - ich denke mal man will hier zusätzliche gebühren kassieren für nen zweiten zähler..

wie gross sind die anlagen denn?
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon madeingermany » So Jun 02, 2024 19:39

Einmal 6 und 10 kW auf einem Zähler.
Ich hab auch noch zwei Eigenverbrauchsanlagen, da möchte ich auch bei einer einen Betreiberwechsel durchführen. Ähnlicher Fall. Beide Anlagen haben einen Erzeugungszähler. und laufen dann über den gemeinsamen Zweirichtungs-Betriebszähler. Somit kann (und wird) rechnerisch die Einspeisung und der Eigenverbrauch für beide Anlagen berechnet werden.
Das Bayernwerk will auch hier keinen Betreiberwechsel durchführen, es sei denn ich installiere einen zusätzlichen Zähler. Mir erschließt sich aber nicht, wo dieser eingebaut werden sollte.
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon weissnich » So Jun 02, 2024 19:43

also die 6/10er sind Volleinspeiser? die anderen wie gross? eventuell machst du den betreiberwechsel anders.. die ve auf einen betreiber die überschuss auch.. aber nur um keine diskussionen mit bayenrwerk zu führen.. ich musste da schonmal mit nem mitarbeiter diskutieren das man 30kWp pv bauen kann auch wenn man ne 22kw wallbox hat..seitdem schockt mich nix mehr (bayernwerk meinte 8kw max)
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon madeingermany » So Jun 02, 2024 21:09

Genau, die 6er und 10er sind Volleinspeiser. Von so kleinen Anlagen mit Erweiterung hab ich mehrere. Ich hab das so ausgetüftelt, dass ich unter den Grenzen der Steuerbefreiung bleibe (<100 kW pro Betreiber, <30 kW pro Anlage und <30 kW pro Gebäude und Betreiber). Konnte mir nicht vorstellen, dass 1 Zähler so ein Problem darstellt. Ich muss mir das nochmal anschauen, glaube aber nicht, dass ich die Anlagen anders aufteilen kann - unter Einhaltung der Grenzen.
Die Eigenverbrauchsanlagen haben haben jeweils knapp unter 30 kW.
Am besten wäre irgendeine Quelle o. ä., mit dem ich das Bayernwerk von einem Betreiberwechsel überzeugen kann.

Ohne offiziellen Betreiberwechsel beim Netzbetreiber aber mit eigener Abrechnung und Rechnungsstellung zwischen „Alt-Betreiber“ und neuer GbR am Jahresende wird vermutlich das Finanzamt nicht anerkennen, oder?
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon weissnich » Mo Jun 03, 2024 12:29

also zum messkonzept kann man natürlich mal die clearingstelle bemühen.. dauert aber länger.. theme FA - da kann man natürlich auch vorstellig werden.. mindestens bei den von der steuer befreiten anlagen wollen die eh nie sehen wo das gled hingeht.. letztlich werden sie über die steuer anhand der ihnen gemeldeten dinge entscheiden unter zuhilfename des marktsammdatenregisters
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon madeingermany » Mo Jun 03, 2024 13:10

Das heißt, ich bleibe am besten beim Bayernwerk noch hartnäckig. Wenn die sich nicht bewegen (wollen), dann hat man wohl keine andere Chance als die Clearingstelle.
Wenn das FA einen Abgleich mit dem Marktstammdatenregister macht, ist das auch keine Lösung des Problems. Wenn ich hier einen Betreiberwechsel durchführe, dauert es nicht lange bis das Bayernwerk nichtmehr zahlt.
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon weissnich » Mo Jun 03, 2024 16:22

fa kannst ja fragen was die sehen wollen als nachweis.. mit glück reichen erklärungen der betreiber wem was gehört.. aber bayernwerk nerven iss auch gut.. eventuell lernen die dann ja mal was.. den aufwand kann man dann unter erwachsenenbildung verbuchen*g
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon madeingermany » Di Jun 04, 2024 6:57

Ich glaub die kosten mich mehr Nerven :D
Das mit dem FA kann ich mir nochmal überglegen.
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Re: Steuerbefreitheit PV

Beitragvon Grimli » So Jun 16, 2024 17:15

Moin Weissnichswelt,
super Infos zum Jahressteuergesetz die du da in einem der letzten Videos gebracht hast.
30kWp jetzt fürs Haus und für die Gewerbeeinheit/Hofstelle/Landwirtschaftliche Gärtnerei auch jeweils 30 kWp je steuerpflichtige Person!

Super auch das Video zur PV Eskalation in Ost Westfalen... das spornt an, naja 500 €/kWp werde ich nicht schaffen auf der Scheune. Dachsanierung schlägt schon mit 50.k zu buche und da ist schon ein Teil mit eingepreist der vor 5 Jahren noch für 40 € qm neu eingedeckt wurde und kein bischen Dachstuhl mit drin obwohl die Holzmaf... die eingeschlagenen Fixlängen der letzten 2 Jahre nicht mal komplett bis zum Sägewerk geschafft hat und Sägeholz fürs Sägewerk spottbillig zu haben ist. :? Am Ende ballert dann die Sanierung auch voll durch weil man nur Südseite belegen kann. Da ist Ost und West auf die Lebenszeit von 50 Jahren von Dach und Ziegeln schon im Vorteil.

Der Vergleich mit einem ETF und PV Anlage ist bei 5 -6 Jahren Armortisation schon gewagt. Wenn der Cashflow der PV Anlage die ersten 5 Jahre voll in die Rückführung der Kaufsumme fließt, bleiben danach 15 Jahre Cash Flow um in ETF zu investieren. Bei Fremdkapital Einsatz könnte der eigene Cash Flow aus Selbständiger Arbeit/Vermietung und Arbeitseinkommen ja auch noch mit in die Tilgung vom PV Anlagen Kredit fließen, dann landest bei 2-3 Jahren bis der komplette Cash Flow frei wird !
Der ETF Anleger hat nur die ersten Jahre die Investitionssumme von 500€/kWP + den eigenen Cash Flow zur Verfügung. Nach etwa 2-3 Jahren Volltilgung fängt der PV Investor dann das überholen an und hat dann ein zusätzlich noch voll beleihbares Investitionsgut mit noch 17-18 Jahren abtretbarer Sicherheit durch die EEG Vergütung während der ETF Investor nur die Anfangsinvestition + Sparrate + 7% jährlicher Steigerung zu vielleicht 60% abtreten kann und ansonsten 20 Jahre auf den ersten Entnehmbaren Cash Flow warten muss.
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